Drucksache - 1296/XIX-01  

 
 
Betreff: Anrechnungsgrundlage auf den Personalschlüssel für Erzieherinnen in einer berufsbegleitenden Ausbildung
Status:öffentlichBezüglich:
1296/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
14.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
28.02.2018 
14. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
21.03.2018 
15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
25.04.2018 
16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
23.05.2018 
17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.06.2016 - Drucksache Nr. 1296/XIX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die sich in einer berufsbegleitenden pädagogischen Ausbildung befinden oder eine Zusage für eine solche Ausbildung haben, zukünftig bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres mit maximal 25 %, im 2. Jahr bis zu 50 % und im 3. Jahr bis zu maximal 75 % auf den Personalschlüssel der ausbildenden Einrichtung (Praxisstelle) angerechnet werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschuss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit Schreiben vom 10.12.2017 Folgendes mit:

 

„Berlin als ‚wachsende Stadt‘ erlebt eine dynamische Bevölkerungsentwicklung. Vor dem Hintergrund des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs, der besonderen Bedeutung der frühkindlichen Bildung für den erfolgreichen Übergang in die Schule sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirbt der Senat dafür, dass möglichst alle Berliner Kinder eine Kita besuchen. Der Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung ist ein zentrales Anliegen des Senats. Dazu gehört natürlich auch die Fachkräftegewinnung.

 

Der Senat hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte kontinuierlich zu erhöhen. Durch den Ausbau der Ausbildungskapazitäten konnten die Ausbildungszahlen an den Fachschulen für Sozialpädagogik verdoppelt werden. Sie sind von rd. 4.100 künftigen Erzieherinnen und Erziehern im Jahr 2009/10 auf fast 9.000 im Schuljahr 2016/2017 gestiegen. Dementsprechend stiegen die jährlichen Absolventenzahlen im gleichen Zeitraum von 1.060 auf 2.400. Seit 2011 gibt es darüber hinaus Fachkräfteregelungen, die einen kontrollierten Quereinstieg in die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zulassen. Diese Regelungen wurden zuletzt im Mai dieses Jahres modifiziert, um den nochmals gestiegenen Fachkräftebedarfen zu begegnen.

 

Die berufsbegleitende Ausbildung bildet hierbei einen Schwerpunkt. Ohne sie könnte der Rechtsanspruch und der Bedarf von Eltern nicht im erforderlichen Maße sichergestellt werden. Für die berufsbegleitende Ausbildung können vor allem Menschen gewonnen werden, die ihre bisherigen Lebens- und Berufserfahrungen gewinnbringend in das neue Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung einbringen.

 

Der Senat unterstützt die volle Anrechnung auf den Personalschlüssel durch verschiedene Maßnahmen. Um die Praxis vor Ort bei ihrer anspruchsvollen und herausfordernden Aufgabe zu entlasten, werden seit dem Jahr 2016 im Rahmen der Maßnahme ‚Zeit für Anleitung‘ auf Antrag zusätzlich Anleitungsstunden (zwei Stunden pro Woche) für Beschäftigte im ersten Ausbildungsjahr der berufsbegleitenden Ausbildung in Kitas bewilligt. Es ist beabsichtigt, zum 01.02.2018 diese Anleitungszeit deutlich, d. h. auf alle drei Ausbildungsjahre zu erweitern (Für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Ausbildung für die Anleitung im ersten und zweiten Semester drei Zeitstunden, im dritten und vierten Semester zwei Zeitstunden und im fünften und sechsten Semester eine Zeitstunde pro Woche.).

 

Aus den genannten Gründen kann der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht unterstützt werden. Um die mit dem Ausbau der Kitaplätze und der Sicherung des dafür benötigten Fachpersonals verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, hat der Senat viele Maßnahmen ergriffen, um die Vollzeit- und Teilzeitausbildungsplätze zu verdoppeln. Mit der berufsbegleitenden Ausbildung wird das Fachkräftegebot in den Kindertageseinrichtungen nicht in Frage gestellt.“

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1296/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Stammbaum:
1296/XIX   Anrechnungsgrundlage auf den Personalschlüssel für Erzieherinnen in einer berufsbegleitenden Ausbildung   Jugendhilfeausschuss   Beschluss
1296/XIX-01   Anrechnungsgrundlage auf den Personalschlüssel für Erzieherinnen in einer berufsbegleitenden Ausbildung   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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