Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.10.2019
- Drucksache Nr. 1778/XX -
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei der zukünftigen Nutzungsplanung des KaBoN-Geländes, der historische Baumbestand (Wald) nicht teilweise oder gänzlich vernichtet wird.“
sowie in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2020 - Drucksache Nr. 2154/XX -
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass auf dem Gelände der früheren Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (KaBoN) mindestens so viele Bäume nachgepflanzt werden wie gefällt wurden. Darüber hinaus soll auch die Erhöhung des Baumbestandes geprüft werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat für die Drucksachen 1778/XX und 2154/XX mit jeweiligen Schreiben an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen darum gebeten, aufzuzeigen, welche Planungen hinsichtlich des historischen Baumbestandes auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in den Senatsverwaltungen bestehen.
Auf das Schreiben zur Drucksache 1778/XX hat der zuständige Staatssekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wie folgt geantwortet:
[…]„Aus Sicht der obersten Naturschutzbehörde in meinem Haus wird der im BVV-Beschluss adressierte historische Baumbestand gleichfalls als bedeutend eingeschätzt.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz setzt sich daher in Bezug auf die künftige Nutzungsplanung für das Karl-Bonhoeffer-Gelände für eine vorrangige Umstrukturierung im Bestand ein. In diesem Sinn hat sich meine Verwaltung auch gegen die Einleitung der FNP-Änderung 02/19 Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ausgesprochen, da hier die geplante zusätzliche Aktivierung von Wohnbauflächen die umfassende Inanspruchnahme von ca. 5 ha wertvoIIen Baumbestandes bzw. Waldes bedeutet.
Aufgrund dieser geplanten FNP-Änderung hat mein Haus den Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege des Landes Berlin mit der Bitte um fachliche Einschätzung beratend hinzugezogen. Dieser hat erste Untersuchungen beauftragt, deren Ergebnisse den hohen naturschutzfachlichen Wert des vorhandenen Baumbestandes belegen.
Es kommen im Bestand sehr seltene, besonders und streng geschützte Arten vor. Zahlreich aufgefundene Baumhöhlen sind im allgemeinen Fortpflanzungs- und Ruhestätten, darunter auch von Arten, welche durch die FFH-Richtlinie bzw. durch die Vogelschutz-Richtlinie geschützt sind.
Aufgrund dieser nachgewiesenen naturschutzfachlichen Bedeutung wird die oberste Naturschutzbehörde in ihrer Funktion in laufenden Planverfahren für das KaBoN-Gelände auf die dauerhafte Erhaltung des wertvollen Baumbestandes hinwirken.“
Auf das Schreiben zur Drucksache 2154/XX und mit Bezug auf das Schreiben zur Drucksache 1778/XX hat die zuständige Senatsbaudirektorin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wie folgt geantwortet:
[…]„Während der Errichtung des Ankunftszentrums für Geflüchtete (AkuZ) hat meine Abteilung V (Hochbau) in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die für den Bau erforderlichen Baumfällungen vornehmen lassen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Baumnachpflanzungen sowie eine Walderhaltungsabgabe vereinbart. Um die erfolgten Eingriffe in den Baumbestand/Wald auszugleichen, werden die mit den Fällungen vereinbarten Nachpflanzungen in Kürze durchgeführt.
Das durch das Sonderreferat Wohnungsbau (vormals: Referat IV D) entwickelte Nutzungskonzept für das KBoN-Gelände, welches Grundlage der Beschlüsse des Steuerungsausschusses Wohnungsbau am 21.02.2020 war, sieht grundsätzlich von baulichen Eingriffen in die im südlichen Bereich befindliche historische Parkanlage (Wald) ab. Dieser Bereich soll nach derzeitigem Stand den Berliner Forsten zugeordnet werden. Für alle weiteren Baumbestände auf dem KBoN-Gelände hat das Sonderreferat Wohnungsbau eine Baumbewertung zur Einschätzung der Wertigkeit des Baumbestandes sowie für Aussagen, welche Bereiche von (baulichen) Eingriffen im Zuge der Wohnungsbauentwicklung freizuhalten sind, beauftragt. Die Ergebnisse dazu werden in Kürze vorliegen.
Darüber hinaus sind meinem Haus die naturräumlichen Qualitäten des Standortes der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik inklusive des wertvollen und historischen Baumbestandes durchaus bewusst. Aus diesem Grunde sind die von lhnen benannten BVV-Beschlüsse bei der Planung zu berücksichtigen und auch wir werden uns dafür einsetzen, die Eingriffe in den Baumbestand so gering wie möglich zu halten.“[…]
Auf das Schreiben zur Drucksache 2154/XX hat der zuständige Staatssekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz folgendermaßen geantwortet:
[…] Die SenUVK wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf die weitestgehende Erhaltung des sehr wertvollen Baumbestandes hin. Nach gemeinsamer intensiver Abstimmung zwischen SenSW, SenFin, BIM, Bezirk Reinickendorf, SenUVK und Berliner Forsten erfolgt derzeit eine Übernahme der Waldbestände, insbesondere im Süden des KaBoN-Geländes, durch die Berliner Forsten. Für diese Flächen wird voraussichtlich in diesem Jahr ein Pflegekonzept entwickelt, um den sehr wertvollen Baumbestand zukünftig einerseits zu schützen und andererseits für die Bevölkerung zugänglich zu machen. Hierbei werden auch die Anliegen des Freundeskreises Gedenkort Alter Anstaltsfriedhof berücksichtigt. Dazu sind die Berliner Forsten derzeit mit dem Freundeskreis im Gespräch.“ […]
Ich bitte, die Drucksache Nr.1778/XX sowie die Drucksache 2154/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme