Drucksache - 1061/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.04.2021 - Drucksache Nr. 1061/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die öffentlichen Ausschreibungen zur Findung von Betreibern für Flüchtlingsunterkünfte spätestens 6 Monate vor Fertigstellung der Unterkünfte erfolgen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich bei der für Integration zuständigen Senatsverwaltung dafür eingesetzt, dass die öffentlichen Ausschreibungen zur Findung von Betreibern für Flüchtlingsunterkünfte spätestens 6 Monate vor Fertigstellung der Unterkünfte erfolgen.
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat hierzu wie folgt geantwortet:
„…Ich habe Ihre Empfehlung prüfen lassen, eine Ausschreibung des Betriebs von LAF-Unterkünften unterliegt verschiedenen Sachverhalten, ob eine kurzfristige Übernahme erforderlich ist, für die Unterkunft ein Mietvertrag verlängert werden konnte, ob eine Sanierung innerhalb des Zeitplanes erfolgen kann. Bei der Neuerrichtung kommen noch Planungsverzögerungen, Verzögerungen in der Fertigstellung der Unterkunft dazu.
Im Regelfall beginnt das LAF mit der Ausschreibung der Unterkünfte, deren Verträge zum Betrieb absehbar ablaufen, bereits vor der im BVV-Beschluss genannten Frist. Durch die benannten Umstände kann keine Zusicherung der Einhaltung der benannten Frist aufgrund von unkalkulierbaren Risiken abgegeben werden, da die Bieter auch Bindefristen unterliegen.
Die Risiken resultieren auch daraus, dass die Errichtung neuer Unterkünfte stets mit Unsicherheiten verbunden ist, auf die das LAF keinen Einfluss nehmen kann. Fertigstellungtermine verschieben sich nicht selten nach hinten – somit auch die Zeitfenster für die Abnahme der Bauten und die Erstausstattung. Der Zeitpunkt „6 Monate vor Fertigstellung der Unterkünfte“ ist daher tatsächlich daher kaum für das LAF bestimmbar.
Ich bedauere, Ihnen daher mitteilen zu müssen, dass der Beschluss der BVV so pauschal aufgrund der genannten Rahmenbedingungen nicht für das LAF umsetzbar ist.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1061/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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