Tagesordnung - 11. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 06.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschriften der 7. Sitzung vom 06.07.2017, der 8. Sitzung vom 13.07.2017, der 9. Sitzung vom 18.07.2017 und der 10. Sitzung vom 04.09.2017      
Ö 3  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) Zweite Lesung des Haushalts  
Enthält Anlagen
0473/XX  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

   
    06.07.2017 - Hauptausschuss
    Ö 3 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    12.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 9.4 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Überweisung an den Hauptausschuss

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU, SPD, AfD, B 90/Grüne, FDP, Die Linke       dagegen: /       Enthaltung:/

 

   
    13.07.2017 - Hauptausschuss
    Ö 3 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    18.07.2017 - Hauptausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

 

   
    06.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 3 - erledigt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    14.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 2 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    18.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

mit folgender Ergänzung:

 

Das Bezirksamt wird ermächtigt, die sich nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung ergebenden redaktionellen Änderungen, die sich aus der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses ergeben, in den Bezirkshaushaltsplan einzuarbeiten. Über maßgebliche Änderungen ist dem Hauptausschuss zu berichten.

 

 

 

einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU / SPD / AfD / B90/Grüne / FDP / Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    20.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 2.1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

mit folgender Ergänzung:

 

Das Bezirksamt wird ermächtigt, die sich nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung ergebenden redaktionellen Änderungen, die sich aus der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses ergeben, in den Bezirkshaushaltsplan einzuarbeiten. Über maßgebliche Änderungen ist dem Hauptausschuss zu berichten.

 

 

 

 

Annahme

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: /   Enthaltung: /

Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Erhalt der Außenstellen des Standesamtes  
0132/XX  
Ö 4.2  
Außentrauungen langfristig erhalten  
0176/XX-01  
Ö 4.3  
Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
0212/XX  
Ö 4.4  
Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
0212/XX-01  
Ö 4.5  
Verfahren bei Sanierungsmitteln vereinfachen
0399/XX  
Ö 5  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Verschiedenes      
                 
 
 

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