Drucksache - 0399/XX
Sachverhalt:
Das bürokratische Verfahren bei den Sanierungsprogrammen stellt einen Hemmschuh bei der Sanierung dar und verzögert die Umsetzung immens. Durch die getrennten Titel bei der baulichen Unterhaltung ist gewährleistet, dass die Mittel bei den Schulen ankommen. Allerdings ist es nur bei einer Übertragbarkeit der Mittel möglich, Baumaßnahmen kontinuierlich zu planen und umzusetzen. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass:
1.die vom Abgeordnetenhaus zur Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellten Mittel (Schul- und Sportstättensanierungsprogramm und Toilettensanierungsprogramm) den Bezirken gezielt zusätzlich in Titel 51902 eingestellt werden, 2.in einem Kalenderjahr nicht verausgabte Mittel in das nächste Jahr übertragen werden und 3.alle geplanten zusätzlichen Mittel für Investitionen in die bezirkliche Investitionsplanung integriert werden.
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