Tagesordnung - 11. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 06.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschriften der 7. Sitzung vom 06.07.2017, der 8. Sitzung vom 13.07.2017, der 9. Sitzung vom 18.07.2017 und der 10. Sitzung vom 04.09.2017      
Ö 3  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) Zweite Lesung des Haushalts  
Enthält Anlagen
0473/XX  
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Erhalt der Außenstellen des Standesamtes  
0132/XX  
Ö 4.2  
Außentrauungen langfristig erhalten  
0176/XX-01  
Ö 4.3  
Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
0212/XX  
    VORLAGE
   

Sachverhalt / Beschlussvorschlag:

 

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger IUK-Technik. Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

   
    08.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 9.8 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung an den Hauptausschuss

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linkedagegen: /Enthaltung: /

   
    26.04.2017 - Hauptausschuss
    Ö 3.4 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    09.05.2017 - Hauptausschuss
    Ö 3.3 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger IUK-Technik. Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

 

   
    13.06.2017 - Hauptausschuss
    Ö 3.3 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger IUK-Technik. Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    06.07.2017 - Hauptausschuss
    Ö 4.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt / Beschlussvorschlag:

 

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger IUK-Technik. Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

 

   
    06.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 4.3 - erledigt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt / Beschlussvorschlag:

 

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger IUK-Technik. Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

als erledigt zu betrachten

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    13.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt / Beschlussvorschlag:

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger IUK-Technik. Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU, SPD, AfD, B90/Grüne, FDP, Die Linke     dagegen:     Enthaltung: /

Ö 4.4  
Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
0212/XX-01  
Ö 4.5  
Verfahren bei Sanierungsmitteln vereinfachen
0399/XX  
Ö 5  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Verschiedenes      
                 
 
 

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