Zusammenstellung aller Dienstleistungen zu Namensrechtlichen Erklärungen, erforderliche Unterlagen, Formulare, Gebühren, Rechtsgrundlagen und Terminbuchung…
Namensrechtliche Erklärungen
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Namenserklärungen können hier im Standesamt zum Beispiel nach einer Geburt oder bei einer Eheschließung, aber auch nach Änderung der Staatsangehörigkeit nach Bestimmungen des bürgerlichen und/oder Personenstandsrechtes abgegeben werden. Für Änderungen des Vor- oder Familiennamens von Deutschen, die nach diesen Bestimmungen nicht möglich sind, ist eine behördliche Namensänderung zu prüfen. Der Antrag dafür ist beim Rechtsamt zu stellen.
Kontakt Namenserklärungen
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Standesamt
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90293-2183
- E-Mail an Postfach Standesamt Marzahn-Hellersdorf, Namenserklärungen
- Homepage Standesamt Marzahn-Hellersdorf