Namensrechtliche Erklärungen

Ein Stammbuch aus schwarzem Leder liegt auf einem Holztisch

Namenserklärungen können hier im Standesamt zum Beispiel nach einer Geburt oder bei einer Eheschließung, aber auch nach Änderung der Staatsangehörigkeit nach Bestimmungen des bürgerlichen und/oder Personenstandsrechtes abgegeben werden. Für Änderungen des Vor- oder Familiennamens von Deutschen, die nach diesen Bestimmungen nicht möglich sind, ist eine behördliche Namensänderung zu prüfen. Der Antrag dafür ist beim Rechtsamt zu stellen.

Sie erhalten einen Termin für die Namenserklärung (außer Bestimmung eines Ehenamens nach Eheschließung im Ausland) in der Regel innerhalb von vier Wochen. Sie können Termine für Namenserklärungen auch in jedem anderen Standesamt vereinbaren. Wenn das Personenstandsregister, für welches eine Namenserklärung erfolgen soll, nicht im Standesamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin geführt wird, versuchen Sie, einen Termin im registerführenden Standesamt* zu bekommen. Gibt es kein inländisches Personenstandsregister, ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes für die Wirksamkeit der Erklärung zuständig.

*) Registerführendes Standesamt ist, wo der Personenstandsfall, wie die Geburt, die Eheschließung/Lebenspartnerschaft oder der Tod, beurkundet wurde.

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