Sie erhalten einen Termin für die Namenserklärung (außer Bestimmung eines Ehenamens nach Eheschließung im Ausland) in der Regel innerhalb von vier Wochen. Sie können Termine für Namenserklärungen auch in jedem anderen Standesamt vereinbaren. Wenn das Personenstandsregister, für welches eine Namenserklärung erfolgen soll, nicht im Standesamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin geführt wird, versuchen Sie, einen Termin im registerführenden Standesamt* zu bekommen. Gibt es kein inländisches Personenstandsregister, ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes für die Wirksamkeit der Erklärung zuständig.
*) Registerführendes Standesamt ist, wo der Personenstandsfall, wie die Geburt, die Eheschließung/Lebenspartnerschaft oder der Tod, beurkundet wurde.