Gerne beantwortet die Service-Stelle für die Berliner Standesämter allgemeine Fragen zum SBGG unter der zentralen Behördenrufnummer (030) 115.
Ihre Anfrage können Sie auch schriftlich über unser Kontaktformular übermitteln. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass eine individuelle Beratung, wie es das Gesetz insbesondere für Minderjährige vor Abgabe der Erklärung vorsieht, nicht durch die Service-Stelle und auch nicht im Standesamt erfolgt.