Drucksache - DS/0828/IX  

 
 
Betreff: Laufende Kosten für den Taubenschlag im Haushalt 2024/25 berücksichtigen
Status:öffentlichAktenzeichen:Durch BVO TSP zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO TSPBVO TSP
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2023 
20. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
31.08.2023 
21. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
15.09.2023 
6. (Sonder-)Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
04.10.2023 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal erledigt   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
13.09.2023 
21. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen mitberatend
26.09.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag AzB BVO TSP PDF-Dokument
AzB BVO TSP PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Haushaltsplan 2024/25 ausreichend Gelder für den Unterhalt des Taubenschlages (bzw. der Taubenschläge) bereitzustellen, der (oder die) dank der Fördergelder der Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann, errichtet wird (werden). Welcher Betrag hier konkret veranschlagt werden kann, soll mit Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Berlin e. V. (stadttaubenprojekt.berlin@gmail.com) ermittelt werden. Auch der Standort, der Rahmen der ehrenamtlichen Unterstützung sowie Versicherungsfragen sollen mit Unterstützung dieses Vereines und evtl. mit weiteren Taubenschutzvereinen ausgehandelt werden. Für die Betreuer:innen eines Taubenschlages sollen Aufwandsentschädigungen bereitgestellt werden.

 

Begründung:

Am 25.05.2023 beschloss die BVV, dass sich das Bezirksamt um die Fördergelder Dr. Herrmanns bewerben möge, um zunächst mindestens einen Taubenschlag zu errichten. Freundlicherweise dehnte Frau Herrmann den Bewerbungszeitraum aus, sodass das BA bis zum 15.07.2023 Zeit für die Beantragung hat.

 

In dem im Auftrag der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten erstellten Rechtsgutachten (2021) wird eindeutig festgestellt, dass Stadttauben keine Wildtiere, sondern verwilderte Haustiere sind. Dies konnte mittlerweile auch genetisch nachgewiesen werden. Die Kommune, in der die Tiere stranden, ist verantwortlich für deren Unterbringung und Wohlergehen!      

                                                                                         

Die Taubenzucht begann etwa 5.000 v. C. und endete mit Eintritt der Menschen in das moderne Kommunikationszeitalter im 19./20. Jahrhundert. Daher sind Stadttauben genetisch eindeutig von Wildtauben zu unterscheiden. Kontinuierlich wird heutzutage dieser historische Bestand durch verirrte Brieftauben aus nostalgischen Hobbyzuchten oder verirrte Hochzeitstauben erweitert.      

                                                                                                                

Da früher auch die Eier der Haustauben verzehrt wurden, züchtete man ihnen extrem hohe Legeleistungen an, ähnlich wie bei derzeitigen sogenannten „Legehühnern“. Dementsprechend oft sind Stadttauben dazu veranlasst, sich fortzupflanzen. Durch den Austausch der Eier gegen Gips-Eier, soll die Population kontrolliert werden, sodass pro Taubenschlag etwa 150 Tauben gut leben können. Dort bekommen sie auch arttypisches Futter, wie z. B. Weizen, Erbsen und Mais. Durch die Ortstreue der Tauben wird auch die Haupt-Kot-Last im und um den Taubenschlag herum bleiben.

 

 
 

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