Drucksache - DS/0465/V
Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache V/465 - Antrag zur
Beschlussfassung der Fraktion der SPD. Begründung: Der für Geschäftsordnungsfragen zuständige Ausschuss hat
sich in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 mit dem Antrag der SPD-Fraktion zu
Änderungen in § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung beschäftigt, der nach Auffassung
der Antragstellerin “größere Klarheit zum Sitzungsende und Fortsetzung der
Tagesordnung schaffen (sollte), wenn die Tagesordnung am vorgesehenen
Sitzungstag nicht abgearbeitet werden kann”. Der Ausschuss war mehrheitlich (5:2:0) der Auffassung, dass
keine Notwendigkeit zur Änderung der Geschäftsordnung besteht. In diesem
Zusammenhang wurde auch darauf verwiesen, dass die vorgeschlagene Änderung in §
19 Abs. 3 Satz 2 - Beschlussfassung der BVV mit Zwei-Drittel-Mehrheit - nicht
in Übereinstimmung mit § 8 Abs. 4 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz stehe. Der Ausschuss beschloss einstimmig (7:0:0) sich an den
Vorsteher der BVV zu wenden und diesen zu bitten, im Ältestenrat nochmals
darauf hinzuwirken, dass BVV-Sitzungen in der Regel um 22.00 Uhr beendet
werden. Falls absehbar sei, dass die Sitzung nicht zeitnah beendet werden
könne, müsse von § 19 Abs. 3 Satz 2 Geschäftsordnung (“Wird eine Sitzung vor
Erledigung der Tagesordnung geschlossen, ist sie in der Regel am folgenden
Mittwoch ab 17.00 Uhr fortzusetzen.”) Gebrauch gemacht werden. Text des Ursprungsantrages: (1) In § 19 Abs. 3 Satz 1 - Ende
der Sitzungen der BVV - sind die Wörter “in der
Regel” zu streichen. (2) § 19 Abs. 3 Satz 2 - Fortsetzung
über 22.00 Uhr hinaus - wird ersatzlos gestrichen
(Satz 3 wird neuer Satz 2). (3) In § 19 Abs. 3 Satz 3 - Fortsetzung
am folgenden Mittwoch - sind die Wörter “in
der Regel” zu streichen. (4) An § 19 Abs. 3 Satz 3 - Fortsetzung
auf nächster Sitzung - wird folgender Halbsatz
angehängt: “..., es sei denn die BVV beschließt mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln
ihrer Mitglieder, auf Antrag einer Fraktion, die Tagesordnung vor der
Tagesordnung
der nächsten Regelsitzung fortzuführen.” Abstimmungsergebnis:
5:2:0 |
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