Drucksache - DS/0465/V  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung - Sitzungsende
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Vorberatung
05.03.2003 
14. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden vertagt   
02.07.2003 
18. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden im Ausschuss abgelehnt   
Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung GO/Eingaben und Beschwerden PDF-Dokument

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache V/465 - Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache V/465 - Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD.

 

Begründung:

Der für Geschäftsordnungsfragen zuständige Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 mit dem Antrag der SPD-Fraktion zu Änderungen in § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung beschäftigt, der nach Auffassung der Antragstellerin “größere Klarheit zum Sitzungsende und Fortsetzung der Tagesordnung schaffen (sollte), wenn die Tagesordnung am vorgesehenen Sitzungstag nicht abgearbeitet werden kann”.

 

Der Ausschuss war mehrheitlich (5:2:0) der Auffassung, dass keine Notwendigkeit zur Änderung der Geschäftsordnung besteht. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf verwiesen, dass die vorgeschlagene Änderung in § 19 Abs. 3 Satz 2 - Beschlussfassung der BVV mit Zwei-Drittel-Mehrheit - nicht in Übereinstimmung mit § 8 Abs. 4 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz stehe.

 

Der Ausschuss beschloss einstimmig (7:0:0) sich an den Vorsteher der BVV zu wenden und diesen zu bitten, im Ältestenrat nochmals darauf hinzuwirken, dass BVV-Sitzungen in der Regel um 22.00 Uhr beendet werden. Falls absehbar sei, dass die Sitzung nicht zeitnah beendet werden könne, müsse von § 19 Abs. 3 Satz 2 Geschäftsordnung (“Wird eine Sitzung vor Erledigung der Tagesordnung geschlossen, ist sie in der Regel am folgenden Mittwoch ab 17.00 Uhr fortzusetzen.”) Gebrauch gemacht werden.

 

Text des Ursprungsantrages:

(1) In § 19 Abs. 3 Satz 1 - Ende der Sitzungen der BVV - sind die Wörter “in der

     Regel” zu streichen.

 

(2) § 19 Abs. 3 Satz 2 - Fortsetzung über 22.00 Uhr hinaus - wird ersatzlos gestrichen

      (Satz 3 wird neuer Satz 2).

 

(3) In § 19 Abs. 3 Satz 3 - Fortsetzung am folgenden Mittwoch - sind die Wörter “in

      der Regel” zu streichen.

 

(4) An § 19 Abs. 3 Satz 3 - Fortsetzung auf nächster Sitzung - wird folgender Halbsatz

      angehängt: “..., es sei denn die BVV beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln

      ihrer Mitglieder, auf Antrag einer Fraktion, die Tagesordnung vor der Tagesordnung

      der nächsten Regelsitzung fortzuführen.”

 

Abstimmungsergebnis: 5:2:0

 


 

 

 
 

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