Drucksache - DS/0438/V  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-15 VE "IKEA"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2003 
15. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

1.             Beschluss des Bezirksamtes für die Grundstücke Landsberger Allee 360 (teilweise) und Rhinstraße 157/163 (teilweise) im Bezirk Lichtenberg einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-15 VE aufzustellen. (Geltungsbereich siehe Anlage 1)

 

2.             Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-15 VE soll die Darlegung der Planziele sowie die Anhörung der Bürger nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats stattfinden.

 

3.             Mit der Durchführung der Beschlüsse ist das Amt für Planen und Vermessen beauftragt.

 

 

Die Begründung ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                                Lompscher

Stellv. Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-15 VE

 

 

 

                                                                                                                                                                      Maßstab 1:5.000

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

 

Begründung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-15 VE

”IKEA”

 

 

für die Grundstücke

 

Landsberger Allee 360 (teilweise) und Rhinstraße 157/163 (teilweise)

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg

 

 

 

 

 



1.       Planungsgegenstand                                                                                                      6

1.1     Veranlassung und Erforderlichkeit                                                                                     6

1.2     Beschreibung des Plangebietes                                                                                        6

1.2.1 Lage, räumlicher Geltungsbereich und stadträumliche Einordnung                         6

1.2.2 Realnutzung und Eigentumsverhältnisse                                                                 7

1.2.3 Erschließung und Versorgung                                                                                   7

1.3     Historische Entwicklung des Plangebietes und seiner Umgebung                                   8

1.4     Planerische Ausgangssituation                                                                                          8

1.4.1 Raumordnungsverfahren                                                                                          9

1.4.2 Landesentwicklungsprogramm                                                                                 9

1.4.3 Gemeinsamer Landesentwicklungsplan LEPeV (1998)                                           9

1.4.4 Flächennutzungsplan                                                                                              10

1.4.5 Landschaftsprogramm                                                                                            11

1.4.6 Gewerbeflächenentwicklung Berlin / Stadträumliches Konzept / StEP Gewerbe  12

1.4.7 Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren / Einzelhandel                                            13

1.4.8 Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Lichtenberg                                                  13

1.4.9 Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Hohenschönhausen 2                                 14

1.4.10 Konsensplan zum Städtebaulichen Entwurf Büro Libeskind                                14

1.4.11 Regelwerk äußere Landsberger Allee                                                                   14

1.4.12 Verbindliche Bauleitplanung                                                                                  14

2.       Planinhalt                                                                                                                        16

2.1     Entwicklung der Planungsüberlegungen                                                                          16

2.2     Intention des Bebauungsplans                                                                                         18

2.3     Wesentlicher Planinhalt                                                                                                    18

3.       Verfahren                                                                                                                        19

4.       Rechtsgrundlagen                                                                                                         19


I.                   Planungsgegenstand

A.                  Veranlassung und Erforderlichkeit

Anlass für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB ist die gegenüber dem Bezirksamt seitens der IKEA Verwaltungs GmbH geäußerte Absicht, im geplanten Geltungsbereich ein IKEA-Einrichtungshaus zu errichten. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die dafür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Für den Standort des IKEA-Vorhabens gibt es bisher keinen Bebauungsplan. Die geplante Nutzung als IKEA-Einrichtungshaus knüpft zwar bezüglich Gebäudetypus und Grundstücksausnutzung an die ehemalige Nutzung des Standortes als Lager- und Vertriebshalle für Lebensmittel an, Qualität und Quantität des Vorhabens erfordern jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Da der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten will, wird das Bebauungsplanverfahren entsprechend dem Antrag des Vorhabenträgers als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt.

B.                 Beschreibung des Plangebietes

1.                  Lage, räumlicher Geltungsbereich und stadträumliche Einordnung

Das Plangebiet liegt im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg, südlich der Landsberger Allee und westlich der Rhinstraße. Das Gebiet gehört zum ehemaligen ”Handelsdreieck”, einem zentralen Großhandels- und Auslieferungslager aus der DDR- Epoche.

Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von ca. 8 ha und wird im Osten begrenzt von den Grundstücken eines Autohauses und zwei 15-geschossiger Gebäude (Hotel, Appartementhaus), im Süden durch ein ZuführungsgIeis der Deutschen Bahn, das die Rhinstraße mit einer Brücke überquert, im Westen von brachliegenden Gewerbeflächen und im Norden durch die Landsberger Allee.

Der südöstliche Teil des Geltungsbereiches wird im Norden durch das Grundstück Landsberger Allee 157/163 der ARWO Zehn Berlin begrenzt. Im Bereich der Rhinstraße wird eine Teilfläche des Grundstücks der ARWO Zehn Berlin in den Geltungsbereich zur Sicherung der Erschließung einbezogen.

Das städtische Gefüge an der Landsberger Allee ist durch eine heterogene, großmaßstäbliche Baustruktur, großdimensionierte Verkehrsflächen und Industriebrachen geprägt. Wohnbauten der DDR, der Nachwendezeit und kleinteilige Einfamilienhäuser stehen im Spannungsfeld zu den industriell genutzten Flächen.

Die Gebiete des Geschosswohnungsbaus im engeren Umgriff stammen überwiegend aus den Jahren 1970 - 80; Ergänzungen direkt an der Allee sowie das Wohngebiet ”Weiße Taube” entstanden seit 1990. In unmittelbarer Umgebung der Vorhabenfläche sind in den 90er Jahren im westlichen Teil des Grundstücks Landsberger Allee 358 ein Einkaufsbereich mit fünfgeschossigem, als Möbelhaus genutztem Gebäude und mit zweigeschossiger Einkaufs-Passage sowie östlich der Rhinstraße das Bürohaus Pyramide erstellt worden. Das Quartier zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Krankenhaus Herzberge und Siegfriedstraße wird durch mehrere großräumige lineare Elemente strukturiert.

Die Landsberger Allee verbindet als eine der großen Ausfallstraßen die Innenstadt mit den Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf und bildet zugleich die Haupterschließung der beidseitig angeordneten Wohn- und Gewerbegebiete. Sie durchquert auf der Strecke vom S-Bahn-Ring bis zum Güter-Außenring auf einer Länge von ca. 4 km Siedlungsgebiete unterschiedlichster Nutzung und Prägung. Charakteristisch ist die von der Allee in die Tiefe der Seitenräume ausstrahlende Weite durch offene Räume und Sichtbeziehungen. Das ”grüne Rückgrat” der Allee mit wechselnden einfachen und doppelten Alleereihen und teilweise durchgehendem Mittelstreifen ist erst in den letzten Jahren ergänzt worden. Die Rhinstraße als durchgehende Nord-Süd-Trasse wurde als Verbindung der Bezirke Hohenschönhausen und Lichtenberg mit Köpenick erst in der DDR-Epoche ausgebaut. Sie erschließt Gebiete unterschiedlichster Prägung mit geringer stadträumlicher Qualität. In beiden genannten Straßenzügen verkehrt die Straßenbahn; in der Landsberger Allee in nördlicher Seitenlage, in der Rhinstraße in Mittellage.

Das die südliche Begrenzung des Geltungsbereichs bildende ZuführungsgIeis der Deutschen Bahn kreuzt eine oberirdisch verlaufende Fernwärme-Trasse der Bewag.

Parallel zur Wärmetrasse verläuft ein Grünzug, der Teil eines weiträumigen Grünnetzes in Lichtenberg ist. Zu diesem Grünnetz gehört auch der Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben, der von Norden kommend die Rhinstraße südlich der Gleistrasse quert, um westlich von dieser in einem Regenrückhaltebecken zu enden.

2.                  Realnutzung und Eigentumsverhältnisse

Das von großflächigen Lagerhallen, einigen mehrgeschossigen Verwaltungs- oder Technikgebäuden und weiträumig versiegelten Stell- und Verkehrsflächen geprägte Gebiet liegt brach.

Das Grundstück Landsberger Allee 360 befindet sich im Eigentum der Dr. Helmut Greve Bau- und Boden- Aktiengesellschaft, Hamburg. Die IKEA-Verwaltungs GmbH hat mit dem Eigentümer für eine große Teilfläche dieses Grundstücks einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen.

Ein schmaler Streifen des Geltungsbereichs an der Rhinstraße befindet sich im Eigentum der Bavaria Immobilien Management GmbH & Co. KG, Objektgesellschaft Berlin ARWO Zehn Berlin.

3.                  Erschließung und Versorgung

Aufgrund der innerstädtischen Lage des Vorhabengrundstücks und der seit Mitte der 70er Jahre bestehenden kontinuierlichen baulichen Nutzung liegt eine vollständige Erschließung mit allen stadttechnischen Medien vor. Leitungstrassen, die in Lage und Dimension ausreichende Anschlusskapazitäten für das Vorhaben ermöglichen, verlaufen - jeweils gebündelt - im öffentlichen Straßenraum der Landsberger Allee und der Rhinstraße sowie im Grüngürtel nördlich des Krankenhauses Herzberge.

Frischwasser, Schmutzwasser, Regenwasser

In der Landsberger Allee verläuft vom Zwischenpumpwerk an der Landsberger Allee/Vulkanstraße im südlichen Randbereich eine Wasserversorgungsleitung (Nennweite 1.000 GG bzw. 1.000 St). Schmutzwasserkanäle (DN 650 bzw. DN 750 als Druckrohrleitung) verlaufen auf der Nordseite der Allee bzw. mittig zum unmittelbar benachbarten Abwasserpumpwerk an der Landsberger Allee östlich der Rhinstraße.

In der nord-östlichen Ecke des Plangebietes besteht eine direkte Anschlussmöglichkeit an einen Regenwasserkanal - NW 1.000 - (einzige übergeordnete Leitungstrasse im Bereich der Vorhabenflächen), der in den nahegelegenen Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben entwässert.

Elektrizität

Ausgehend vom in der Rhinstraße südlich der Landsberger Allee gelegenen 30/6 kV-Umspannwerk verlaufen Mittelspannungsringe in der Landsberger Allee und in der Rhinstraße.

Gas/Wärme

Auf der Südseite der Landsberger Allee verläuft eine Gas-Hochdruckleitung (H 300 St).

Auf der östlichen Grundstücksgrenze sowie im diagonal verlaufenden Grünzug nördlich des Krankenhauses Herzberge verläuft eine oberirdische Fernwärmeleitung der Bewag; die auf den Stützen in oberster Lage befindliche Dampfleitung für industrielle Produktionsprozesse wird derzeit nicht betrieben. Die Bewag ist an einem Anschluss des Vorhabens interessiert.

Aus Gründen des internen Funktionsablaufs bestehen im Plangebiet eine Feuerwehrumfahrt bzw. eine Transporttrasse, Zufahrten zu den Parkierungsflächen sowie Leitungstrassen bis unmittelbar an die Grundstücksgrenze, die die oberirdische Wärmeleitung tangieren. Durch die vorgegebene Höhenlage des geplanten IKEA-Gebäudes zur Landsberger Allee entsteht ein Geländesprung zu den östlich angrenzenden Grundstücksflächen von ca. 3 m. Durch eine baulich-konstruktive Lösung (vollständige bzw. teilweise Verlegung) für die Fernwärmeleitung einschließlich Ausdehnungsschleifen und Reglerstation muss die Funktionsfähigkeit der Wärmeleitung gewährleistet werden. Entsprechende Lösungen werden derzeit zusammen von IKEA und der Bewag geprüft.

C.                 Historische Entwicklung des Plangebietes und seiner Umgebung

Der Vorhabenstandort mit seinen angrenzenden Einwirkungsbereichen liegt außerhalb des die Berliner Innenstadt umschreibenden S-Bahn-Rings. Erst Ende des 19. Jahrhunderts setzte hier mit der Ansiedlung großflächiger städtischer Einrichtungen eine Besiedlung ein. Auslöser für die städtische Entwicklung war die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen des Rittergutes Lichtenberg ab 1890. In der engeren Nachbarschaft zum Untersuchungsgebiet sind heute noch Zeugen dieser frühen städtischen Entwicklung - das Evangelische Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, das Wasserwerk sowie das Gewerbegebiet an der Herzbergstraße - erhalten. Von der sich ehemals beidseitig der Landsberger Allee ausdehnenden Kleingartenanlage Weiße Taube bestehen heute noch zwei Teilflächen südlich der Allee an der Einmündung der Siegfriedstraße. Im Zuge der weiteren städtischen Entwicklung entstanden Kleinsiedlungs- und Einfamilienhausgebiete an der Rhinstraße, u. a. die Genossenschaftssiedlung an der Dingelstädter Straße (unter Denkmalschutz!),sowie weitere großflächige Gewerbeareale.

D.                 Planerische Ausgangssituation

1.                  Raumordnungsverfahren

Für das Vorhaben IKEA Berlin und das Vorhaben Freizeit-, Entertainment- und Dienstleistungszentrum der Grundstücksgesellschaft Berlin-Lichtenberg GbR auf dem Grundstück Landsberger Allee 358 (West) wird derzeit ein Raumordnungsverfahren durchgeführt.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg ist zuständig für die Durchführung dieses Raumordnungsverfahrens und zugleich federführende Behörde nach § 2 Abs. 2 des Berliner Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG Bln) im Falle der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung innerhalb des Raumordnungsverfahrens.

Am 03.05.2002 wurde die Antragskonferenz bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) durchgeführt. Auf diesem Termin wurde die Notwendigkeit zur Durchführung eines zusammenhängenden Raumordnungsverfahrens (ROV) für die beiden Vorhaben betont, wobei gleichzeitig eine getrennte Betrachtung der Auswirkungen der beiden Vorhaben erfolgen soll, soweit dieses aufgrund spezifischer Gegebenheiten erforderlich ist. Zudem wurde bestätigt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bereits in vollem Umfang innerhalb des Raumordnungsverfahrens durchgeführt werden soll.

Die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens werden im April 2003 erwartet.

2.                  Landesentwicklungsprogramm

Das LEPro benennt im Sinne einer Koordinierungsfunktion für fachliche Planungen sowie einer Orientierungshilfe für raumbezogene Investitionsentscheidungen in § 2 (Entwicklung der räumlichen Struktur), in § 5 (Berlin), in den §§ 9 und 10 (zentralörtliche Gliederung und Zentren), in § 16 (Siedlungsentwicklung) sowie in § 17 (Stadtentwicklung) die wesentlichen Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die für das geplante Vorhaben von allgemeiner Bedeutung sind.

3.                  Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin LEPeV (1998)

Im LEPeV sind die Grundsätze (G) und Ziele (Z) der Landesplanung und Raumordnung konkretisiert, die in den nachfolgenden raumbedeutsamen Planungen berücksichtigt werden müssen bzw. an die sich die weiteren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anpassen müssen. Als Planungszeitraum gilt bis zur erneuten umfassenden Überprüfung der Zeithorizont 2010.

Im LEPeV finden sich in der Hauptkarte (Hk) sowie unter II Festlegungen folgende Aussagen für das Vorhabengrundstück bzw. dessen unmittelbare Umgebung:

Das Vorhabengrundstück einschließlich der unmittelbar angrenzenden Einwirkungsbereiche liegt innerhalb des Siedlungsbereichs (Hk). In Siedlungsbereichen sind vorrangig die vorhandenen innerörtlichen Potenziale durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu aktivieren. ... Brachliegende bzw. brachgefallene Bauflächen sollen schnellstmöglich beplant und einer neuen Nutzung zugeführt werden (Z 1.01).

Die verbrauchernahe Versorgung aller Bevölkerungsteile innerhalb des engeren Verflechtungsraums mit Gütern des täglichen Bedarfs und mit entsprechenden Dienstleistungen ist sicherzustellen (G 1.07). Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Kernbereiche der Brandenburger Zentren im engeren Verflechtungsbereich und der städtischen Zentren in Berlin ist nur zulässig, wenn Art und Umfang des geplanten Angebotes zentrenverträglich sind und der räumliche Zusammenhang zum vorhandenen Siedlungsbereich gewahrt wird (Z 1.08).

An der Landsberger Allee/Rhinstraße ist ein Handlungsschwerpunkt dargestellt (Hk). In Handlungsschwerpunkten sollen die raumordnerischen und städtebaulichen Aufgaben von übergeordneter oder gesamtstädtischer Bedeutung vorrangig durch problemorientierte, ressortübergreifende Konzepte und Aktivitäten auch zum Abbau der Arbeitslosigkeit gelöst werden (G 5.1). Insbesondere folgende Handlungsgründe und –ziele sind maßgeblich: ... Städtebauliche Neuordnung, ... Gewerbeflächen-sicherung und –entwicklung, ... Stärkung der Versorgungsstruktur/Abbau funktionaler Defizite (G 5.2).

Die Landsberger Allee ist im Bereich des Planungsgebietes als großräumig bedeutsame Trasse für den Straßenverkehr dargestellt (Hk). ... In der integrierten Planung bilden die Zielstellungen Verkehrsvermeidung, insbesondere durch integrierte Siedlungsentwicklung und Ausbau der Telekommunikation ... den grundlegenden Handlungsrahmen (G 6.01).

4.                  Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.10.1998 stellt dar:

II.                   das Vorhabengrundstück als gemischte Baufläche (M2),

III.                  beidseitig der Landsberger Allee in Höhe des benachbarten Grundstücks 358 eine Einzelhandelskonzentration (mit der FNP-Änderung der textlichen Darstellung Nr.1 erhält die Darstellung Städtischer Zentren - Haupt- und Stadtteilzentren - den Rang einer regionalplanerischen Festlegung innerhalb des FNP. Die Darstellung Einzelhandelskonzentration - Ortsteilzentrum - an der Landsberger Allee fällt aufgrund der dargestellten Größe nicht unter diese Regelung).

IV.                die Landsberger Allee als übergeordnete Hauptverkehrsstraße mit einer geplanten U-Bahntrasse in Tunnellage (Lehrter Bahnhof – Marzahn),

V.                  die Lage des Vorhabengrundstücks einschließlich der angrenzenden Bereiche südlich der Landsberger Allee in einem Vorranggebiet für Luftreinhaltung.

Südlich wird das Planungsgebiet durch einen Grünzug und den Park des Krankenhauses Königin Elisabeth Herzberge als Teil einer großräumigen Grün- und Freiflächenverbindung tangiert.

Gemäß dem Entwicklungsrahmen zum FNP vom 23.01.2001 (Abl. Nr. 16, S. 1261) sind Sondergebiete mit der Zulässigkeit für großflächigen Einzelhandel aus M2-Flächen in Verbindung mit der Darstellung einer Einzelhandelskonzentration entwickelbar. Gemäß den Ausführungsvorschriften über großflächigen Einzelhandel vom 06.08.2001 (Abl. Nr. 49, S. 4140) ist die Zentrenverträglichkeit (vergl. LEPeV Z 1.08) in der Regel zu bejahen, wenn der Standort in der Darstellung ”Gemischte Baufläche M1” bzw. Einzelhandelskonzentration liegt.

Das Vorhaben berührt die Zentrenstruktur des FNP und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist derzeit aus der gültigen Fassung des FNP nicht entwickelbar.

Am 03.01.2001 wurde für den Teilbereich Landsberger Allee (Zentrum) der Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Planungsträger erfolgten vom 27.05.2002 bis zum 28.06.2002. Es wurden drei Alternativen zur Diskussion gestellt, die sich hinsichtlich der Lage und der veränderten Nutzungsansprüche eines Zentrums an der Landsberger Allee sowie der Darstellung der gemischten Bauflächen (M2) unterscheiden. Das Planungsgebiet ist dabei jeweils als Dienstleistungs- und/oder Fachmarktstandort Bestandteil eines neu konzipierten Zentrums an der Landsberger Allee. Die Bandbreite dieses Zentrums reicht vom Stadtteilzentrum (Alternative A) beidseitig der Allee über ein Ortsteilzentrum an der Kreuzung Rhinstraße mit ergänzenden Fachmarktstandorten (B) bis zum Ortsteilzentrum Allee-Center und zentrenergänzender Dienstleistungs- und Fachmarktentwicklung (C).

1.                  Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm Berlin (LAPRO, Karten 1995) stellt übergeordnet die Belange von Natur und Landschaft jeweils schutzgutbezogen dar. Dabei sind Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm jeweils eigenständige Planungen. Eine Integration der Inhalte des Landschaftsprogramms in den behördenverbindlichen Flächennutzungsplan wurde nur bedingt vorgenommen.

Es wurde jedoch ein Bezug zwischen den Plänen hergestellt. Die Entwicklungsziele bzw. Maßnahmen des Landschaftsprogramms basieren im Wesentlichen auf der vorhandenen Nutzung. Dort, wo der Flächennutzungsplan neue Nutzungen vorsieht, benennt das Landschaftsprogramm dann auch die auf die neuen Nutzungen bezogenen Entwicklungsziele bzw. Maßnahmen. Eine ergänzende Fußnote im LAPRO besagt dazu: ”Bei Nutzungsänderungen gemäß Flächennutzungsplan gelten die Maßnahmen für die neue Nutzung. Die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Sicherung der Naturhaushaltsfunktion ist zu prüfen.”

Im Teilplan Naturhaushalt/Umweltschutz wird das Plangebiet in die Kategorie ”Industrie und Gewerbe” eingeordnet. Diese Einordnung weicht vom Flächennutzungsplan ab, der das Plangebiet als ”Gemischte Baufläche M2” entsprechend Mischgebiet im LAPRO kategorisiert. Aufgrund der Darstellung des Plangebietes im Flächennutzungsplan (s.o.) werden differenzierte Anforderungen zu Immissionsschutz, Luftreinhaltung und Klimaschutz gestellt.

Im Teilplan Biotop- und Artenschutz wird die Vorhabenfläche als ”Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen” dargestellt, das südlich angrenzende Areal des Krankenhauses Herzberge als ”Artenreservoir/Verbindungsbiotop” mit zwei Kleingewässern. Der nördliche Teil des Krankenhausparks sowie die Kleingewässer gelten darüber hinaus als ”Schutzwürdige Gebiete” bzw. ”Schutzgebiete”.

Als ”Artenreservoir/Verbindungsbiotop” im näheren Umfeld des Planungsgebietes gelten ferner der weiter östlich gelegene Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben sowie ein Grünzug, der sich von der südwestlichen Ecke des Plangebietes nach Westen fortsetzt.

Entwicklungsziele sind der Erhalt der hohen biotischen Nutzungs- und Strukturvielfalt, der Schutz, die Pflege und die Wiederherstellung von natur- und kulturgeprägten Landschaftselementen; die Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie die Kompensation von Nutzungsintensivierungen durch Entsiegelung, Dach- und Wandbegrünung; die Extensivierung der Pflege in Teilen von Grün- und Parkanlagen; die Entwicklung des gebietstypischen Baumbestandes (besonders großkronige Parkbäume in Siedlungen und Obstbäume in Kleingärten); der Erhalt wertvoller Biotope und Entwicklung örtlicher Biotopverbindungen bei Siedlungserweiterungen und Nachverdichtungen.

VI.                Weitere differenzierte Ziele werden für das dargestellte Artenreservoir/Verbindungsbiotop des Krankenhausparks, für den Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben, den Grünzug sowie für die schutzwürdigen bzw. geschützten Gebiete des Krankenhausparks und der Kleingewässer benannt.

Im Teilplan Landschaftsbild des Landschaftsprogramms sind das Plangebiet und das südlich angrenzende Krankenhausgelände als ”Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen” ausgewiesen, für die der Erhalt und die Entwicklung charakteristischer Stadtbildbereiche sowie markanter Landschafts- und Grünstrukturen zur Verbesserung der Stadtgliederung, die Entwicklung des Grünanteils in Gewerbegebieten und auf Infrastrukturflächen, die Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen sowie der Erhalt und die Entwicklung prägender Landschaftselemente als Ziele gelten.

Der Teilplan Erholung und Freiraumnutzung weist das Vorhabengebiet als ”Sonstige Flächen außerhalb von Wohnquartieren” aus. Das südlich angrenzende Krankenhausgelände fällt unter die Freiraumkategorie ”Grünfläche/Parkanlage”, welche größtenteils nicht oder nur eingeschränkt öffentlich nutzbar ist. Die nördliche Begrenzung des Krankenhausareals bildet ein Grünzug, der das Vorhabengebiet an seiner südwestlichen Ecke tangiert.

VII.               Es werden differenzierte Entwicklungsziele für die ”sonstigen Flächen außerhalb von Wohnquartieren”, für die Grünanlagen des Krankenhauses und für den Grünzug benannt.

VIII.             Die nördlich der Landsberger Allee an das Plangebiet angrenzenden Wohnquartiere fallen nach den Dringlichkeitsstufen zur Verbesserung der Freiraumversorgung in die Kategorien 1 und 4, für die unterschiedliche Ziele zur Verbesserung der Freiraumversorgung und der Nutzungsfähigkeit und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiflächen und Infrastrukturflächen benannt werden.

1.                  Gewerbeflächenentwicklung Berlin/Stadträumliches Konzept/StEP Gewerbe

Im Stadträumlichen Konzept (SenSUT 1997) werden Kriterien einer standortgerechten Entwicklungsstrategie und Planung sowie Hinweise für Standortentscheidungen für den produktionsgeprägten Sektor gegeben. Folgende Daten/Aussagen sind von Bedeutung:

IX.                Der Stadtraum Ost (Bezirke Lichtenberg-Hohenschönhausen, Marzahn-Hellersdorf) wies 1993 mit 23 Arbeitsplätzen pro 100 Einwohner den geringsten Besatz aller Berliner Stadträume auf (Durchschnitt Berlin: 67). Bei den produktionsgeprägten Arbeitsplätzen betrug der Besatz 10,0/100 EW (Berlin: 17,3) und bei den dienstleistungsgeprägten 13,0 (Berlin: 28,4).

X.                  Das Vorhabengrundstück ist Teil der großflächigen Potenziale an gemischten Bauflächen M2 beidseitig der Landsberger Allee im Stadtraum Ost. Es ist zugleich im Zusammenhang mit den traditionellen Gewerbebestandsflächen Herzbergstraße (”Gewerbekranz” für Produktion) zu betrachten.

XI.                Das Planungsgebiet ist in der stadträumlichen Bewertung als gut geeignet für gewerbliche Nutzungen mit einem hohen Bedarf sowohl an öffentlichem Personenverkehr wie auch an motorisiertem Individualverkehr qualifiziert. Die unmittelbar räumlich anschließenden Gewerbeflächen sind besonders geeignet für schienengebundenen Güterverkehr und bedürfen eines geringen Erschließungsaufwandes hinsichtlich der stadttechnischen Versorgung.

Im StEP Gewerbe (1999) wird insbesondere auf den hohen Leerstand bzw. den großen Umfang an gewerblichen Recyclingflächen in den der Vorhabenfläche benachbarten Standorten Herzbergstraße und Gärtnerstraße/Ferdinand-Schultze-Straße verwiesen. Gleichzeitig ist ein Trend zur Tertiärisierung gewerblicher Bauflächen hin zu Einzelhandels- und Büronutzungen zu verzeichnen (z. B. Märkische Spitze, Landsberger Allee 358).

 

1.                  Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren/Einzelhandel

Im StEP Zentren/Einzelhandel wird für den Stadtraum Ost festgestellt, dass er mit überdurchschnittlich vielen Ortsteilzentren und einem überdurchschnittlich großen Einzelhandelsflächenangebot sowie - nach Realisierung aller vorliegenden Planungen - mit einem der höchsten Ausstattungswerte mit Fachmarktfläche je Einwohner ausgestattet ist. Hierzu haben insbesondere die Errichtung der Bezirkszentren in Hohenschönhausen (Lindencenter), in Lichtenberg (Ringcenter II) und in Hellersdorf (Helle Mitte) aber auch die großen Ortsteilzentren und Fachmarktagglomerationen beigetragen.

Als stadtentwicklungspolitische Ziele werden u.a. genannt: ... 3.) Um die bezirklichen Einkaufszentren zu stärken bzw. ihre Entwicklung nicht noch stärker zu gefährden, ist die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsflächen auf die besonderen Stadtteilzentren und die Stadtteilzentren ... zu beschränken. ... 5.) Die Ansiedlung weiterer Fachmärkte im Ostraum ... ist umfassend auf ihre Verträglichkeit hin zu überprüfen....

Im Zentrenkonzept für den Ostraum sind das Ringcenter/Frankfurter Allee als Hauptzentrum sowie die Helle Mitte/Hellersdorf, das Lindencenter/Prerower Platz - Großsiedlung Hohenschönhausen und die Marzahner Promenade als besondere Stadtteilzentren sowie der Elsterwerdaer Platz als Stadtteilzentrum eingestuft. Ortsteilzentren in der Nähe des Vorhabenstandorts sind das Allee-Center an der Landsberger Allee/Genslerstraße, die Hauptstraße/Konrad-Wolf-Straße in Alt-Hohenschönhausen und der Anton-Saefkow-Platz am Fennpfuhl/Landsberger Allee. Hinzu kommen die in Planung befindliche Fachmarktagglomeration auf dem westlichen Teil der Landsberger Allee 358/HFS-Projekt als Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsstandortes und die Fachmarktagglomeration auf der Märkischen Spitze/Marzahn.

2.                  Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Lichtenberg

Der bereits im Jahr 1991 vorgelegte Arbeitsbericht zur BEP Lichtenberg (gesamter Altbezirk) ist noch bedingt aktuell. Die Vorhabenfläche wird als gewerbliche Baufläche, die östlich angrenzenden Flächen an der Rhinstraße werden als gemischte Bauflächen dargestellt. Zudem wird auf Nutzungskonflikte zwischen beiden Bereichen sowie zwischen den gewerblichen Bauflächen und dem südlich diagonal verlaufenden Grünzug verwiesen.

Derzeit wird die BEP für den Alt-Bezirk Lichtenberg bearbeitet. Für die Vorhabenfläche ist entlang der Landsberger Allee Sondergebiet mit hohem Gewerbeanteil, Zweckbestimmung Fachmarkt sowie daran südlich anschließend Mischgebiet mit hohem Gewerbeanteil dargestellt. Die südlich angrenzende Fläche zwischen Industriegleis und Krankenhaus Herzberge wird nach wie vor als Gewerbegebiet ausgewiesen.

3.                  Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Hohenschönhausen 2

Im Jahr 1995 wurde der Arbeitsbericht zur Abstimmung für die BEP Hohenschönhausen 2 (Alt-Hohenschönhausen) vorgelegt. Maßgeblich für die Darstellungen im Konzeptplan sind an der Landsberger Allee gegenüber dem Vorhabengrundstück die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes XXII-3 ”Weiße Taube”. Damit wird die Allee auf der Nordseite durch je vier Baublöcke in zwei Reihen (insgesamt ca. 200 m tief) begrenzt. Die drei westlichen Blöcke sind als Kerngebiet der östliche ist als Mischgebiet konzipiert. Hinter diesen beiden Blockreihen ist die anschließende Wohnbebauung inzwischen realisiert worden.

 

4.                  Konsensplan zum Städtebaulichen Entwurf Büro Libeskind

Im Jahr 1995 erfolgte auf der Basis des prämierten Wettbewerbsentwurfs von Daniel Libeskind eine vertiefende Weiterbearbeitung des städtebaulichen Konzeptes für das Dreieck Landsberger Allee/Rhinstraße/südlicher Grünzug zum sogenannten Konsensplan (Überarbeitung und Überprüfung: Studio Libeskind; ökologische Vertiefung: Prof. Steidle; Entwicklung von Machbarkeitsstudien: Steidle und Partner, Dörr Ludolf Wimmer; Stadt- und verkehrsplanerische Ergänzung: FPB).

”Die Organisation des Planungsgebietes als vielfältiges und abwechslungsreiches Feld von Gebäudeformen und städtischem Raum ist einer ökologischen Strategie verpflichtet ...” (Daniel Libeskind). Die Anteile an den geplanten Bauflächen betragen für die Vorhabengrundstücke: Büro/Dienstleistung ca. 69 %, Wohnen ca. 19 %, Einzelhandel knapp 2 %, Gewerbe ca. 4 % und Parkhäuser ca. 6 %.

Aufgrund der weitgehenden Unvereinbarkeit der geplanten Bebauung und Erschließung mit den Entwicklungsvorstellungen der Grundstückseigentümer sowie der gewandelten Zielvorstellungen für die Landsberger Allee ist eine Realisierung des Gesamtplanes nicht mehr vorgesehen. Das für diesen Bereich eingeleitete Bebauungsplanverfahren XVII-60 ist im Oktober 2002 eingestellt worden.

5.                  Regelwerk äußere Landsberger Allee

Wegen des aus der attraktiven Lage und den vorhandenen Flächenpotenzialen der Landsberger Allee zwischen innerem S-Bahn-Ring und Güteraußenring resultierenden Entwicklungsdrucks hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz im Jahr 1993 ein informelles Regelwerk erarbeiten lassen. Für diesen ”zwischenstädtischen Raum” wurden u. a. folgende Gestaltungsregeln formuliert: Erhaltung der Weiträumigkeit; Entwicklung von Teilbereichen unterschiedlicher räumlicher Struktur, Mischung und Gestaltung mit erkennbarer eigener Identität; Betonung des durchgehenden Charakters der Allee als grünes Rückgrat.

6.                  Verbindliche Bauleitplanung

Bebauungsplan XVII-VE2

Aus dem unter Punkt 1.4.10 genannten Konsensplan resultierte der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan XVII-60 aus dem Jahr 1995 für einen 54 ha großen Bereich an der Landsberger Allee (südlich)/Rhinstraße (westlich). Aus dem B-Plan XVII-60 wurde mit Aufstellungsbeschluss vom 14.10.1997 der vorhabenbezogene B-Plan XVII-VE 2 für das Grundstück Landsberger Allee 358 (West) herausgelöst. Der Plan sieht den Ausbau des HFS-Projektes Landsberger Allee 358 von derzeit ca. 19.000 m² Verkaufsfläche auf ca. 48.000 m² Verkaufsfläche/78.000 m² Geschossfläche für Fachmarktnutzung, weiteren Einzelhandel mit ca. 1.200 m² VK/1.900 m² GF, ca. 6.500 m² GF für Freizeiteinrichtungen sowie ca. 21.500 m² für Büro/Dienstleistungen vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat öffentlich ausgelegen.

Bebauungsplan XXII-3 ”Weiße Taube”

Für den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Landsberger Allee zwischen Arendsweg und Ferdinand-Schultze-Straße hat die öffentliche Auslegung stattgefunden. Diese wurde durch entsprechende Beschlüsse des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung abgeschlossen. Im nördlichen Bereich ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes beabsichtigt. Diese Wohngebäude sind größtenteils bereits errichtet worden. Bisher nicht realisiert sind der südliche Bereich an der Landsberger Allee (Kerngebiet) und der östliche Bereich an der Ferdinand-Schultze-Straße (Mischgebiet, Schule).

Bebauungsplan XXII-VE 2 ”Autohaus Rhinstraße”

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den nordwestlichen Block an der Rhinstraße/Landsberger Allee sieht die Sicherung der derzeitigen Situation des Autohauses mit umfangreichen ungedeckten Präsentations- und Verkaufsflächen vor.


XII.          Planinhalt

A.                  Entwicklung der Planungsüberlegungen

Auf der Suche nach einem neuen Standort im Ostraum von Berlin für ein IKEA–Einrichtungshaus wurden seitens IKEA Mitte der 90-er Jahre diverse Grundstücke an der Landsberger Allee und an der B1 auf ihre Eignung geprüft. Dabei fiel die Auswahl auch auf das nördlich der Landsberger Allee gelegene Grundstück Landsberger Allee 315-343 im Gebiet ”Weiße Taube” zwischen Arendsweg und Ferdinand-Schultze-Straße. Nach mehreren Gesprächen kristallisierte sich dann der Standort Landsberger Allee 333-343/Ferdinand-Schultze-Straße 1-41 als konkretere Möglichkeit heraus. Dazu führte IKEA Verkaufsverhandlungen mit unterschiedlichen Eigentümern und konnte diese in wesentlichen Bereichen zum Abschluss bringen.

Der Bezirk machte sein besonderes Interesse deutlich, die bisher nur im Bereich der Wohnungsbauvorhaben hergestellte städtebaulich unbefriedigende Situation im Plangebiet ”Weiße Taube” einer weiteren Entwicklung zuzuführen, und befürwortete grundsätzlich die Ansiedlung von IKEA.

Im Zuge weiterer Prüfungen wurde deutlich, das eine Niederlassung von IKEA südlich der Landsberger Allee aus verkehrstechnischer und städtebaulicher Sicht günstiger zu bewerten ist.

Die IKEA Verwaltungs GmbH beabsichtigt nunmehr, an der Südseite der Landsberger Allee im Berliner Bezirk Lichtenberg auf dem bisher gewerblich genutzten Grundstück Landsberger Allee 360 ein IKEA-Einrichtungshaus mit ca. 21.000 m² Verkaufsfläche zu errichten.

Das IKEA-Vorhaben bildet Ausgangspunkt und Maßstab für einen neuen, fachmarktgeprägten Einzelhandelsstandort südlich der Landsberger Allee mit einem hohen Anspruch an die städtebauliche und architektonische Qualität. Auf den westlich angrenzenden Grundstücken sind weitere großflächige Handelsnutzungen vorhanden und geplant. Mit der Realisierung des neuen Einrichtungshauses und der geplanten Ansiedlung weiterer Fachmärkte an der Landsberger Allee soll die Zentrenstruktur Berlins positiv ergänzt werden. Fachmärkten, die sich bisher vor allem im Berliner Umland auf der ”grünen Wiese” angesiedelt haben, soll hier die Möglichkeit gegeben werden, den Weg ”in die Stadt” zu finden.

Ausreichende Möglichkeiten für den Individualverkehr und eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV bieten beste Voraussetzungen für die Ansiedlung derartiger Nutzungen und Einrichtungen. Als großflächiger Fachmarkt-Standort entspricht die Konzeption dem Leitbild für die Landsberger Allee, das eine räumliche Abfolge von nach Nutzung und Raumstruktur unterschiedlichen Teilbereichen im Verlauf der Allee vorsieht.

Im Juni 2002 wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein konkurrierendes Gutachterverfahren für das neue IKEA-Haus durchgeführt. Ziel des Verfahrens war, ein Gebäude zu entwerfen, das sich mit der IKEA-Produkt-Idee identifiziert. Auf den ersten Rang kam die Arbeit des Berliner Büros Léon Wolhage Wernik, die die Grundlage der weiteren Planungen bildet.

Das geplante IKEA-Haus an der Landsberger Allee wird das vierte Haus im Raum Berlin sein. Es umfasst auf einer Grundstücksfläche von ca. 75.000 m² eine Verkaufsfläche von ca. 21.000 m². In der Verkaufsfläche eingeschlossen sind 7.200 m² für Randsortimente gemäß ”Berliner Liste”.

Mit derzeit 143 Einrichtungshäusern in 22 Ländern ist der IKEA Konzern weltweit im Kern mit dem gleichen Sortiment von Mitnahmemöbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art vertreten. Diese Einrichtungsgegenstände sollen eine bestimmte skandinavische Lebensatmosphäre vermitteln.

Der ausgewählte Standort ist das Ergebnis einer intensiven Standortsuche, bei der die betrieblichen Anforderungen der Firma IKEA mit dem vorhandenen Flächenpotenzial in Berlin abgeglichen wurden. In einem gesondert erarbeiteten Verkehrsgutachten wurden die notwendigen verkehrstechnischen Maßnahmen erarbeitet, die einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs und der verkehrlichen Anbindungen sichern. Die Erschließung erfolgt über Zu- und Abfahrten an der Landsberger Allee und an der Rhinstraße.

Kennziffern                               gesamt                     1. Bauabschnitt          2. Bauabschnitt

Grundstücksgröße:                     ca. 75.000 m²   

überbaute Fläche:                     ca. 22.600 m²              ca. 19.000 m²                ca.3.600 m²

- Verkaufsfläche                           ca. 21.000 m²

  davon zentrenrelev. Randsortimente                                        ca. 6.600 m²

  nicht zentrenrelev. Randsortimente                                          ca. 600 m²

Geschossfläche:                                                                     ca. 38.500 m²

Grünflächen, unversiegelt         ca. 15.000 m2

Stellplätze/Erschließung:          ca. 37.400 m²

- Parkgeschoss                            ca. 635 Stellplätze

- Außenstellplätze                        ca. 720 Stellplätze

- Parkpalette                               ca. 700 Stellplätze

zusammen                                   ca. 2.055 Stellplätze

Das IKEA-Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 75.000 m². Die Planung sieht im Endausbau eine überbaute Gebäudegrundfläche von ca. 22.600 m² und zusätzliche Stellplatz- und Erschließungsflächen von ca. 37.400 m² vor. Damit beträgt die Gesamtgrundflächenzahl einschließlich Erschließungs- und Stellplatzflächen 0,8 gegenüber einer bisher ca. 95-prozentigen Überbauung und Versiegelung. Als Grünflächen verbleiben insgesamt ca. 15.000 m².

Das geplante Einrichtungshaus erreicht mit drei Ebenen (Ebene 0: Parken/Anliefern, Ebene 1: Eingang, Kassen, Lager, Anlieferung, Ebene 2: Ausstellung) eine Gebäudehöhe von ca. 16 m über dem Niveau der Landsberger Allee. Der großvolumige Baukörper hat Dimensionen von ca. 210 m x 120 m. Das Gelände fällt von der Landsberger Allee (Niveau +/- 0,0) bis auf -2,50 m an den südlich verlaufenden Bahngleisen. Das Vorhaben entsteht auf bereits bebauten Flächen, die z. Z. fast vollständig versiegelt sind.

Im Gutachterverfahren zur städtebaulichen Einbindung des Gebäudes (Juni 2002) wurde der Entwurf des Büros Leon/Wohlhage/Wernik zur Realisierung bestimmt. Der Entwurf akzentuiert den großen Atriums-Eingangsbereich an der Landsberger Allee und löst die gesamte Alleefassade in eine transparente Glaswand auf.

Ein aufgelassenes Industriegleis grenzt das Grundstück nach Süden ab. Parallel zu diesem Gleis wird die Haupterschließung für das IKEA-Grundstück geführt, die weiter östlich mit einem Vollknoten an die Rhinstraße anbindet. Aufgrund der Planung einer durchgehend dreispurigen Erschließungsstraße werden die derzeit noch vorhandenen Ausziehgleise der Gewerbebahn aufgegeben.

Östlich grenzt ein 40 m bis 80 m tiefer Parkierungs- und Grünstreifen des Grundstücks Rhinstraße 157/163 an das IKEA-Grundstück an, der um ca. 3 m unterhalb des geplanten Niveaus der IKEA-Erschließungs- und Parkierungsflächen liegt. Dieser Streifen bildet einen Puffer zu der Autohausnutzung auf dem Eckgrundstück an der Rhinstraße und den beiden südlich angrenzenden 15-geschossigen Appartement- und Hotelhochhäusern.

Im Westen bildet die von Norden (Knoten Schalkauer Straße) geplante Erschließung von der Landsberger Allee die Begrenzung zu der unmittelbar angrenzenden Fläche des geplanten FEDZ.

B.                 Intention des Bebauungsplans

Die geplante Nutzung als IKEA-Einrichtungshaus ist für den Standort neu, knüpft aber bezüglich Gebäudetypus und Grundstücksausnutzung an die ehemalige Nutzung des Standortes als Lager- und Vertriebshalle für Lebensmittel an. Nach den Kategorien der Baunutzungsverordnung handelt es sich aufgrund der Großflächigkeit um ein Sondergebiet nach § 11 (3) BauNVO. Als großflächiger Fachmarkt-Standort entspricht diese Konzeption dem Leitbild für die Landsberger Allee (vergl. Regelwerk), das eine räumliche Abfolge von nach Nutzung und Raumstruktur unterschiedlichen Teilbereichen im Verlauf der Allee vorsieht.

C.                 Wesentlicher Planinhalt

Der vorrangigen Planungsabsicht entsprechend wird das Plangebiet als Sondergebiet mit der besonderen Zweckbestimmung ”Einrichtungshaus” festgesetzt. Für die Art weiterer, ergänzender Nutzungen werden textliche Festsetzungen getroffen.

Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen als erweiterte Baukörperausweisung bestimmt.

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird in unterschiedlicher Weise durch Festsetzung der BMZ, der GFZ, der Zahl zulässiger Geschosse sowie die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen bestimmt.

Der Teil der Landsberger Allee im Plangebiet sowie der Teil des Grundstücks Rhinstraße 157/163, die für die Erschließung notwendig sind, werden als Straßenverkehrsflächen festgesetzt.

 

XIII.        Verfahren

Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB

 

Die Planungsabsicht, für die Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung mit Schreiben vom 11.06.2002 gemäß § 5 AGBauGB mitgeteilt. Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, den entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen, sofern bestimmte Bedingungen (Entwicklung aus dem FNP, Verkehrsgutachten) erfüllt werden. Das Vorhaben berührt dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 AGBauGB. Seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung wurde festgestellt, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Einklang mit dem Ziel des LEP eV steht. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist erforderlich, um zu prüfen, ob die angebotene Fläche zentrenrelevanter Sortimente mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.

 

XIV.      Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850/2852);

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466);

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58);

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung vom 25. März 2002 (BGBl I S. 1193);

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 5. September 2001 (BGBl. I S. 2350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1914);

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578)

 

 


 

 

 
 

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