Drucksache - DS/0436/V  

 
 
Betreff: Schließung des Minimalmarktes in der Dolgenseestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2003 
15. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2003 
17. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht sich an den Erbauer und bisherigen Nutzer des Supermarktes Dolgenseestraße “Minimal” zu wenden, damit diese Fläche umgehend geräumt und seiner bisherigen Nutzung als Grünfläche oder einer anderen Nutzung wieder zugeführt wird

Das Bezirksamt wurde ersucht sich an den Erbauer und bisherigen Nutzer des Supermarktes Dolgenseestraße “Minimal” zu wenden, damit diese Fläche umgehend geräumt und seiner bisherigen Nutzung als Grünfläche oder einer anderen Nutzung wieder zugeführt wird.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für den mit Datum vom 22.01.2003 gefassten Beschluss der 15. Sitzung der BVV besteht derzeit keine Möglichkeit der Umsetzung.

Gemäß erfolgter Rücksprache mit dem Verwalter des Dolgenseecenters ist der Rückbau des    SB-Marktgebäudes vom Grundstückseigentümer (Dolgenseecenter Magura-Weiss GbR) nicht beabsichtigt.

 

Für die Nutzungsänderung gegen den Willen des Grundstückseigentümers bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Da diese nicht vorliegt, ist die im o. g. Beschluss gewünschte Räumung und Umwandlung der Fläche in die "bisherige Nutzung" als Grünfläche öffentlich-rechtlich nicht durchzusetzen.

 

Eine Beseitigungsanordnung durch das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt ist rechtlich nicht möglich.

 

Das Bau- u. Wohnungsaufsichtsamt kann zur Beendigung des "Provisoriums" nur einschreiten, wenn durch die bauliche Anlage bauordnungswidrige Zustände oder Gefahren im Verzug hervorgerufen werden.

Davon ist z. Z. jedoch nicht auszugehen.

 

Begründung:

 

Im Jahre 1991 wurde für das in Rede stehende Grundstück eine Baugenehmigung zur Errichtung eines SB-Marktes erteilt, welche bis zum 31.12.1994 befristet wurde.

Grund für diese Befristung war der Mietvertrag des Bauherrn mit dem Natur- und Grünflächenamt (als damaligem Eigentümer der entsprechenden Grundstücksfläche - ehemals Flurstück 116, später 157), der mit selbem Datum endete.

 

Durch den zwischenzeitigen Verkauf des entsprechenden Flurstückes über die Treuhandliegenschaftsgesellschaft an die Dolgenseecenter Magura-Weiss GbR im Jahre 1992 ist die Ursache für die Befristung der Baugenehmigung entfallen. Befristungen dürfen eine Baugenehmigung nur einschränken, soweit sie gesetzlich vorgesehen sind.

 

Dies war und ist zwar nicht der Fall, im Zusammenhang mit dem befristeten Mietverhältnis war jedoch auch eine Befristung der Baugenehmigung sinnvoll.

 

Die auf dem betreffenden Grundstück errichtete Handelseinrichtung sollte vor dem Hintergrund der damaligen Unterversorgung des Gebietes mit Verkaufsflächen vorübergehend dieses Defizit beheben. Öffentlich-rechtliche Gründe sprachen nicht gegen die Erteilung der Baugenehmigung.

 

Planungsrechtlich spricht nichts gegen die 1991 genehmigte Nutzung als SB-Markt.

 

Zum 01.08.2002 wurde die Nutzung als "Minimal"-Markt eingestellt.

 

Mit Datum vom 03.02.2003 wurde im BWA ein Bauantrag für die Nutzung einer Teilfläche von    ca. 500 m² des ehemaligen "Minimal"-Marktes als Erweiterung des bestehenden Fitnesscenters (im benachbarten ehemaligen Heizhaus/Backhaus) gestellt. Die Bearbeitung ist noch nicht abgeschlossen.

Da diese Nutzung gem. § 34 BauGB voraussichtlich planungsrechtlich zulässig ist, gibt es unter dem Vorbehalt der noch erforderlichen Prüfung keine Rechtsgrundlage für eine Versagung der Baugenehmigung.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


 


 

 

 
 

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