Drucksache - DS/2033/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Seit längerem liegen im Rathaus Broschüren diverser Organisationen aus, in denen politische Propaganda gegen Rechts und gegen die Partei Alternative für Deutschland, AfD, verbreitet wird. Das Bezirksamt wird gebeten, diese Broschüren umgehend durch die Verantwortlichen zu entfernen. Ferner ist in Zukunft durch den Bürgermeister dafür zu sorgen, dass Broschüren mit Propaganda gegen Rechts oder die AfD nicht weiter ausgelegt werden.
Begründung: Da Broschüren im Rathaus nur mit Zustimmung des Bürgermeisters ausgelegt werden können, handelt es sich bei der Auslegung um eine politische Stellungnahme des Bürgermeisters. Als Vertreter der staatlichen Organe ist es der Person des Bürgermeisters in seinem Amt als Bürgermeister nach dem Neutralitätsgebot nicht gestattet, politische Stellungsnahmen für oder gegen eine am politischen Wettbewerb zur Meinungsbildung beteiligte Partei oder politische Richtung zu verbreiten. Werden entsprechende Broschüren ausgelegt, handelt es sich um einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3, Absatz 3). Das Neutralitätsgebot schränkt das Recht von Personen auf freie Meinungsäußerung ein, solange sie als staatliche Vertreter auftreten. Daher sind, anders als das Bezirksamt in seiner Antwort zur Anfrage behauptet, die Inhalte der ausgelegten Broschüren nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, sobald sie im Rathaus oder entsprechenden Orten, für die der Bürgermeister zuständig ist, ausgelegt werden.
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