Drucksache - DS/0407/V
Das Bezirksamt wurde ersucht,
1. einen Maßnahmeplan bis März 2003 zu erarbeiten, der für die nächsten Jahre die durch die Kürzung der Haushaltsmittel neu gesetzten Prioritäten in der Pflege der Grünanlagen, den Pflegerückschnitt an Gehölzen und Bäumen sowie die prophylaktische Beseitigung von Gefahrenstellen durch nicht mehr stand- und bruchsichere Bäume enthält. Dieser Plan sollte auch den abschätzbaren und in Differenz dazu den finanziell möglichen Ersatz derartiger Bäume, insbesondere Pappeln, Weiden und andere Solitärholzbepflanzungen, enthalten;
2. in künftigen Haushaltsplanungen die offensichtlich notwendigen höheren Mittel für den durch Wetterunbilden und Krankheitsbefall sich verringernden Baumbestand und die damit verbundene Gefahrenentwicklung für Mensch und Gut und deren Schutz zu berücksichtigen. Das trifft besonders auf Wohngebiete und ihre Grünflächen und Anpflanzungen, auf Schulen, Kindereinrichtungen und Seniorenstätten zu.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hatte mit der BA-Vorlage Nr. 75/03 einen ersten Zwischenbericht abgegeben. In diesem Zwischenbericht wurde auf die Erarbeitung eines Freiflächenkonzeptes verwiesen, das auf die Aufgaben des Amtes im Zusammenhang mit der Verwaltung und Unterhaltung von Grundstücken im öffentlichen Raum eingeht.
Das Amt für Umwelt und Natur legt jetzt mit den Leitlinien zur Freiraumentwicklung eine konzeptionelle Grundlage vor, mit der zunächst die Weichen für den Einsatz der Ressourcen Personal und Finanzen gestellt werden. Diese Leitlinien sind Bestandteil des Entwurfs eines Landschaftsrahmenplanes, der sichern soll, dass
a) die Ressourcenentwicklung für die Entwicklung und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen, des Straßenbegleitgrüns, der Straßenbäume, der Kinderspielplätze, der Biotopflächen und sonstiger Flächen in Verwaltung des Amtes für Umwelt und Natur überschaubar bleibt,
b) trotz weiterer Verknappung der Ressourcen den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes Lichtenberg eine lebenswerte Umwelt mit attraktiven Freizeitangeboten im Sinne des Leitbildes “besser leben – gesunder, kinder- und familienfreundlicher Bezirk” erhalten bleibt,
c) mit dem Landschaftsrahmenplan dem Bezirksamt eine Agenda zur Verfügung steht, die auch zukünftig ein flexibles Reagieren in den einzelnen Aufgabenbereichen bei veränderten Rahmenbedingungen ermöglicht.
Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes umfasst etwa 140 Seiten sowie diverse Karten zu den einzelnen Themenbereichen. Erstmals wurden landschaftsplanerische Betrachtungen mit denen zu den finanziellen Ressourcen verknüpft. Grundlage waren mehr als 300 verschiedene Gutachten des Senates und des Bezirkes, die auf ihre Aktualität geprüft und bewertet wurden. Die weitere Abstimmung des Landschaftsrahmenplanes erfolgt im Bezirksamt. Eine Bewertung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms steht noch aus und soll den weiteren Planungsprozessen vorbehalten bleiben. Eine Überarbeitung wird als notwendig angesehen.
Es ist davon auszugehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Bezirk Lichtenberg nur in geringem Umfang zu beeinflussen sind. Die Aufgaben im Biotop- und Artenschutz leiten sich aus internationalem und Bundesrecht ab; für die Bereitstellung von öffentlichen Grünanlagen, öffentlichen Kinderspielplätzen, Friedhöfen sowie für die Pflanzung von Straßenbäumen gilt Landesrecht.
Die folgenden Zielstellungen sind aus diesem Recht abzuleiten und gelten für den Bezirk Lichtenberg allgemein:
Grundsätzliches Entwicklungs- und Erhaltungsziel ist die nachhaltige Sicherung einer lebensfähigen und lebenswerten Stadtlandschaft für ihre Einwohner sowie nachfolgende Generationen.
Im Einzelnen bestehen folgende Ziele :
? Ökologische Entwicklungsziele (Naturschutz und Landschaftspflege) Erhaltung, Entwicklung, Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Artenvielfalt und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Rechtsgrundlagen : Bundesnaturschutzgesetz, Berliner Naturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Internationales Artenschutzrecht
? Soziale Entwicklungsziele (Erholungsvorsorge) Erhaltung und Entwicklung verfügbarer Freiräume für die verschiedenen Freiraumnutzungen, landschaftsgebundene Erholung (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Sport, Freizeit, Erholung) und altersgerechtes Kinderspiel Rechtsgrundlagen : Bundesnaturschutz, Berliner Naturschutzgesetz, Kinderspielplatzgesetz, Baugesetzbuch
? Kulturelle Entwicklungsziele Erhaltung und Weiterentwicklung eines ästhetischen Stadt- und Landschaftsbildes, Bewahrung einer geordneten städtebaulichen Struktur und Gliederung, Schaffung von Identität, Bewahrung von kulturhistorischen Nutzungsformen der Landschaft im Sinne von Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Rechtsgrundlagen : Bundesnaturschutzgesetz, Berliner Naturschutzgesetz, Denkmalschutz
? Wirtschaftliche und umwelttechnische Entwicklungsziele Erhaltung und Weiterentwicklung einer ökologischen, arbeitsplatzintensiven landwirtschaftlichen, gärtnerischen und waldbaulichen Produktion. Schutz der Böden und der Luft. Pflege und Entwicklung der öffentlichen Freiräume mit dem geringstmöglichen Ressourceneinsatz zur Erreichung der Ziele des Landschaftsrahmenplanes unter verstärkter Einbeziehung der Bürgerschaft und gemeinnütziger Einrichtungen. Rechtsgrundlagen : Bundesnaturschutzgesetz, Berliner Naturschutzgesetz
? Gesamtstädtische Entwicklungsziele Weitere Entwicklung eines multifunktionalen Lichtenberger Grünsystems als Bestandteil des Berliner Grünsystems. Orientierung an den naturräumlichen Gegebenheiten. Für kurz- und mittelfristige Maßnahmen ist die Verfügbarkeit der Grundstücke zu berücksichtigen. Die über administrative Grenzen hinaus reichenden Grünzüge sind mit den Nachbarbezirken, den Gemeinden und dem Senat abzustimmen. Rechtgrundlagen: Flächennutzungsplan, B-Pläne, L-Pläne
Die im Landschaftsprogramm Berlins und den bezirklichen Landschaftsplänen dargestellten Ziele und Maßnahmen sind bezüglich ihrer Aktualität, ihrer Machbarkeit und Finanzierbarkeit zu überprüfen. Die bezirklichen Landschaftspläne, die unterhalb der Ebene eines Landschaftsrahmenplanes vertiefend die Belange von Naturschutz und Erholung darstellen, sollten langfristig fortgeschrieben (auf der Ebene Beteiligung der TÖB) und den veränderten Planungszielen angepasst werden, um mindestens innerhalb des Bezirksamtes eine Verbindlichkeit herzustellen.
Leitlinien zur Freiraumentwicklung für den Bezirk Lichtenberg
Zur Erreichung o.g. Ziele werden für die Entwicklung des Freiraumes folgende Leitlinien aufgestellt:
1. Die Entwicklung des Freiraumes im Bezirk Lichtenberg von Berlin ist langfristig, aber auch flexibel zu betrachten. Wesentliche Strukturen von Grünanlagen - insbesondere Bäume - benötigen einen langen Zeitraum, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Planungen für Grünflächen müssen daher einen Zeitraum von mindestens 50 Jahren umfassen. Im Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge ist für künftige Generationen die Option einer ausreichenden Grünflächen- und Spielplatzversorgung und einer gesunden natürlichen Lebensumwelt im Sinne des Leitbildes “besser leben – gesunder, kinder- und familienfreundlicher Bezirk” zu erhalten. 2. Die vorhandenen Parkanlagen und Grünverbindungen zwischen den Stadt- und Landschaftsräumen werden gestärkt und erlebbar gemacht. Kleinere “Splitter”flächen werden auf Grund zu hoher Bewirtschaftungskosten nach Möglichkeit aufgegeben und anderen Nutzungen zugeführt. 3. Der bezirkliche Bestand an Grünflächen wird in die Kategorien 4. Für Flächen des Amtes für Umwelt und Natur, für die gegenwärtig keine Gestaltungs- oder Unterhaltungsmöglichkeit bestehen, ist eine Zwischennutzung anzustreben, die die ökologische Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt. 5. Ungestaltete Flächen des Amtes für Umwelt und Natur ohne Zwischennutzung werden der natürlichen Sukzession überlassen und als Erholungswald ausgewiesen. 6. Bei Interesse gemeinnütziger Träger erfolgt die Abgabe von Flächen. Das betrifft die Naturschutzverbände und -vereine bezüglich der Abgabe der vom Bezirksamt verwalteten Grundstücke der Schutzgebiete aller Kategorien und geschützten Biotope oder die Kleingartenverbände oder andere gemeinnützige Träger bezüglich der befristeten Übergabe von Grundstücken für gärtnerische Nutzungen. 7. Die ehrenamtliche Arbeit ist zur Unterstützung der Aufgaben, insbesondere von Kontrollen, Sauberhaltung und Pflegemaßnahmen der öffentlichen Freiflächen, zu fördern.
10360 Berlin, den
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Umwelt
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