Drucksache - DS/0407/V  

 
 
Betreff: Pflege der Grünflächen und Gefahrenabwehr in Wohngebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR UmGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.12.2002 
14. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
22.01.2003 
15. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2003 
19. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2004 
26. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (DS erledigt 29.08.07) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

1.      einen Maßnahmeplan bis März 2003 zu erarbeiten, der für die nächsten Jahre die durch die Kürzung der Haushaltsmittel neu gesetzten Prioritäten in der Pflege der Grünanlagen, den Pflegerückschnitt an Gehölzen und Bäumen sowie die prophylaktische Beseitigung von Gefahrenstellen durch nicht mehr stand- und bruchsichere Bäume enthält. Dieser Plan sollte auch den abschätzbaren und in Differenz dazu den finanziell möglichen Ersatz derartiger Bäume, insbesondere Pappeln, Weiden und andere Solitärholzbepflanzungen, enthalten;

 

2.      in künftigen Haushaltsplanungen die offensichtlich notwendigen höheren Mittel für den durch Wetterunbilden und Krankheitsbefall sich verringernden Baumbestand und die damit verbundene Gefahrenentwicklung für Mensch und Gut und deren Schutz zu berücksichtigen. Das trifft besonders auf Wohngebiete und ihre Grünflächen und Anpflanzungen, auf Schulen, Kindereinrichtungen und Seniorenstätten zu.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte mit der BA-Vorlage Nr. 75/03 einen ersten Zwischenbericht abgegeben. In diesem Zwischenbericht wurde auf die Erarbeitung eines Freiflächenkonzeptes verwiesen, das auf die Aufgaben des Amtes im Zusammenhang mit der Verwaltung und Unterhaltung von Grundstücken im öffentlichen Raum eingeht.

 

Das Amt für Umwelt und Natur legt jetzt mit den Leitlinien zur Freiraumentwicklung eine konzeptionelle Grundlage vor, mit der zunächst die Weichen für den Einsatz der Ressourcen Personal und Finanzen gestellt werden. Diese Leitlinien sind Bestandteil des Entwurfs eines Landschaftsrahmenplanes, der sichern soll, dass

 

a)      die Ressourcenentwicklung für die Entwicklung und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen, des Straßenbegleitgrüns, der Straßenbäume, der Kinderspielplätze, der Biotopflächen und sonstiger Flächen in Verwaltung des Amtes für Umwelt und Natur überschaubar bleibt,

 

b)      trotz weiterer Verknappung der Ressourcen den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes Lichtenberg eine lebenswerte Umwelt mit attraktiven Freizeitangeboten im Sinne des Leitbildes “besser leben – gesunder, kinder- und familienfreundlicher Bezirk” erhalten bleibt,

 

c)      mit dem Landschaftsrahmenplan dem Bezirksamt eine Agenda zur Verfügung steht, die auch zukünftig ein flexibles Reagieren in den einzelnen Aufgabenbereichen bei veränderten Rahmenbedingungen ermöglicht.

 

Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes umfasst etwa 140 Seiten sowie diverse Karten zu den einzelnen Themenbereichen. Erstmals wurden landschaftsplanerische Betrachtungen mit denen zu den finanziellen Ressourcen verknüpft.

Grundlage waren mehr als 300 verschiedene Gutachten des Senates und des Bezirkes, die auf ihre Aktualität geprüft und bewertet wurden. Die weitere Abstimmung des Landschaftsrahmenplanes erfolgt im Bezirksamt.
 

Eine Bewertung des Flächennutzungsplanes  und des Landschaftsprogramms steht noch aus und soll den weiteren Planungsprozessen vorbehalten bleiben. Eine Überarbeitung wird als notwendig angesehen.

 

Es ist davon auszugehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Bezirk Lichtenberg nur in geringem Umfang zu beeinflussen sind. Die Aufgaben im Biotop- und Artenschutz leiten sich aus internationalem und Bundesrecht ab; für die Bereitstellung von öffentlichen Grünanlagen, öffentlichen Kinderspielplätzen, Friedhöfen sowie für die Pflanzung von Straßenbäumen gilt Landesrecht.

 

Die folgenden Zielstellungen sind aus diesem Recht abzuleiten und gelten für den Bezirk Lichtenberg allgemein:

 

 

Grundsätzliches Entwicklungs- und Erhaltungsziel ist die nachhaltige Sicherung einer lebensfähigen und lebenswerten Stadtlandschaft für ihre Einwohner sowie nachfolgende Generationen.

 

Im Einzelnen bestehen folgende Ziele :

 

?         Ökologische Entwicklungsziele (Naturschutz und Landschaftspflege)

Erhaltung, Entwicklung, Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Artenvielfalt und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

Rechtsgrundlagen :

Bundesnaturschutzgesetz, Berliner Naturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Internationales Artenschutzrecht






 

?         Soziale Entwicklungsziele (Erholungsvorsorge)

Erhaltung und Entwicklung verfügbarer Freiräume für die verschiedenen Freiraumnutzungen, landschaftsgebundene Erholung (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Sport, Freizeit, Erholung) und altersgerechtes Kinderspiel

Rechtsgrundlagen :

Bundesnaturschutz, Berliner Naturschutzgesetz, Kinderspielplatzgesetz, Baugesetzbuch

 

?         Kulturelle Entwicklungsziele

Erhaltung und Weiterentwicklung eines ästhetischen Stadt- und Landschaftsbildes, Bewahrung einer geordneten städtebaulichen Struktur und Gliederung, Schaffung von Identität, Bewahrung von kulturhistorischen Nutzungsformen der Landschaft im Sinne von Vielfalt, Eigenart und Schönheit.

Rechtsgrundlagen :

Bundesnaturschutzgesetz, Berliner Naturschutzgesetz, Denkmalschutz

 

?         Wirtschaftliche und umwelttechnische Entwicklungsziele

Erhaltung und Weiterentwicklung einer ökologischen, arbeitsplatzintensiven  landwirtschaftlichen, gärtnerischen und waldbaulichen Produktion. Schutz der Böden und der Luft. Pflege und Entwicklung der öffentlichen Freiräume mit dem geringstmöglichen Ressourceneinsatz zur Erreichung der Ziele des Landschaftsrahmenplanes unter verstärkter Einbeziehung der Bürgerschaft und gemeinnütziger Einrichtungen.

Rechtsgrundlagen :

Bundesnaturschutzgesetz, Berliner Naturschutzgesetz

 

?         Gesamtstädtische Entwicklungsziele

Weitere Entwicklung eines multifunktionalen Lichtenberger Grünsystems als Bestandteil des Berliner Grünsystems. Orientierung an den naturräumlichen Gegebenheiten. Für kurz- und mittelfristige Maßnahmen ist die Verfügbarkeit der  Grundstücke zu berücksichtigen. Die über administrative Grenzen hinaus reichenden Grünzüge sind mit den Nachbarbezirken, den Gemeinden und dem Senat abzustimmen.

Rechtgrundlagen:

Flächennutzungsplan, B-Pläne, L-Pläne

 

Die im Landschaftsprogramm Berlins und den bezirklichen Landschaftsplänen dargestellten Ziele und Maßnahmen sind bezüglich ihrer Aktualität, ihrer Machbarkeit und Finanzierbarkeit zu überprüfen. Die bezirklichen Landschaftspläne, die unterhalb der Ebene eines Landschaftsrahmenplanes vertiefend die Belange von Naturschutz und Erholung darstellen, sollten langfristig fortgeschrieben (auf der Ebene Beteiligung der TÖB) und den veränderten Planungszielen angepasst werden, um mindestens innerhalb des Bezirksamtes eine Verbindlichkeit herzustellen.

 

 

 

Leitlinien zur Freiraumentwicklung für den Bezirk Lichtenberg

 

Zur Erreichung o.g. Ziele werden für die Entwicklung des Freiraumes folgende Leitlinien aufgestellt:

 

1.      Die Entwicklung des Freiraumes im Bezirk Lichtenberg von Berlin ist langfristig, aber auch flexibel zu betrachten. Wesentliche Strukturen von Grünanlagen - insbesondere Bäume - benötigen einen langen Zeitraum, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Planungen für Grünflächen müssen daher einen Zeitraum von mindestens 50 Jahren umfassen. Im Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge ist für künftige Generationen die Option einer ausreichenden Grünflächen- und Spielplatzversorgung und einer gesunden natürlichen Lebensumwelt im Sinne des Leitbildes “besser leben – gesunder, kinder- und familienfreundlicher Bezirk” zu erhalten.

Die Weichen für die Freiraumentwicklung im Berliner Raum wurden bereits im 19. Jahrhundert gestellt. Berlin und Potsdam haben auf Grund der Tätigkeit verschiedener namhafter Gartenkünstler unter verschiedenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen  - angeführt von Lenné - Parkanlagen und ein Grünflächensystem von internationaler Bedeutung erhalten. Erst in der heutigen Generation haben sich nach mehr als hundert Jahren viele Parkanlagen, wie z.B. der Tiergarten oder der Treptower Park, in ihrer Schönheit voll entfaltet. Das trifft bereits auf die deutlich jüngeren Parkanlagen unseres Bezirkes ebenso zu, wie z.B. den Fennpfuhlpark oder den Oberseepark.

Das Amt für Umwelt und Natur hat in seinen Aufgabenbereichen in der Regel eine deutlich verlängerte Reaktionszeit im Vergleich zu anderen Fachämtern. Grünanlagen können nicht wie Gebäude errichtet oder abgerissen werden.
Grundlage der Arbeit ist die weitere Vorhaltung bzw. Bereitstellung öffentlicher Grundstücke für diese Zwecke - trotz  der schwierigen finanziellen Situation. Kriterien für die gesunde natürliche Lebensumwelt sind z.B. der Versiegelungsgrad, das Grünvolumen oder das Vorkommen von Tieren und Pflanzen in der Stadt. Das heute bestehende Niveau sollte zu mindestens erhalten bleiben - Verbesserungen sind z.T. auch ohne Einsatz von Ressourcen (Personal, Finanzen) erzielbar.

Die Flexibilität ist insbesondere aus Gründen der schwierigen demografischen Entwicklung erforderlich
 

2.      Die vorhandenen Parkanlagen und Grünverbindungen zwischen den Stadt- und Landschaftsräumen werden gestärkt und erlebbar gemacht. Kleinere “Splitter”flächen werden auf Grund zu hoher Bewirtschaftungskosten nach Möglichkeit aufgegeben und anderen Nutzungen zugeführt.
Bei schwindenden Ressourcen geht die Reduzierung der Pflegegänge zunächst gegenüber einer Abgabe der Flächen im Rang vor.

Große zusammenhängende Grünflächen haben nicht nur für den Naturhaushalt, für Fauna und Flora und für die Erholung eine höhere Bedeutung. Sie verursachen auch weniger Kosten, da hier z.B. Wegezeiten entfallen oder die Lose bei der Vergabe von Leistungen größer und damit kostengünstiger sind.

Die Aufgabe einer Grünfläche ist jedoch in der Regel ein irreversibler Prozess. Sollte zukünftig wieder ein Bedarf bestehen, müssen die Nutzungsart wieder verändert und das Grundstück zurückgekauft werden. Das wäre mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden, der nur im absoluten Einzelfall möglich sein wird. Eine Reduzierung der Pflegegänge kann in ihrer Gesamtheit zu einer deutlichen Senkung des Budgeteinsatzes für die Unterhaltung führen - eine Mindestpflege bleibt aber in jedem Fall.

 

3.      Der bezirkliche Bestand an Grünflächen wird in die Kategorien
              A:  Weitere Unterhaltung unabweisbar auf Grund ihrer jeweiligen Funktion
              B:  Erhaltung ist wichtig, bei anderen Bedarfen Einzelfallprüfung zur Abgabe
              C:  Weitere Erhaltung nicht wichtig. Abgabe erforderlich.
eingeteilt.

Das gesamte bezirkliche Grünflächensystem ist kritisch zu hinterfragen. Die evtl. Entwidmung einer Grünanlage ist innerhalb des Bezirksamtes abzustimmen, da gesamtbezirkliche Sichtweisen u. U. eine Erhaltung erforderlich machen. Das Grünanlagengesetz hat in seiner gegenwärtigen Fassung öffentliche Grünanlagen klar definiert. Eine Reihe von Flächen wurde bereits dem öffentlichen Straßenland zugeordnet, da sie entsprechend der Kriterien der öffentlichen Grünanlagen eher als straßenbegleitendes Grün auszuweisen waren.

Anhand der Kategorien wird eine Einstufung aller öffentlichen Grünanlagen innerhalb der Sozialräume vorgenommen. Es erfolgt die Bewertung  des Versorgungsgrades als Grundlage für zukünftige Einzelfallentscheidungen bei der Abgabe (oder Zugang) von Grundstücken. Die Pflegeklassen werden noch einmal überprüft und gegebenenfalls verändert. Für Grünanlagen größer als drei Hektar werden Maßnahmepläne (Kurzfassung der Parkpflegewerke und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen) erarbeitet.
 

4.      Für Flächen des Amtes für Umwelt und Natur, für die gegenwärtig keine Gestaltungs- oder Unterhaltungsmöglichkeit bestehen, ist eine Zwischennutzung anzustreben, die die ökologische Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt.

Die Finanzierung der Gestaltung öffentlicher Grünanlagen erfolgt gegenwärtig fast ausschließlich über Drittmittel außerhalb der Investitionsplanung. Sie wird aus verschiedenen Förderprogrammen (EU, Bund, Land) oder aus der Berliner Ausgleichskonzeption bereitgestellt. Ein Beispiel für eine Zwischennutzung stellt die Verpachtung von Brachflächen nördlich der Wartenberger Straße für Hundesportvereine dar.

Wo möglich, ist landwirtschaftlichen Nutzungen als Zwischennutzung der Vorrang einzuräumen. Sie bieten die Option einer schnellen Nutzungsänderung in alle Richtungen. Im Bezirk gibt es eine hohe Nachfrage insbesondere für Flächen mit Eignung für den ökologischen Landbau. Fast alle Pächter des Amtes für Umwelt und Natur haben einen höheren Bedarf an landwirtschaftlichen Flächen gemeldet. Es werden Einnahmen erzielt, die die Personalkosten für die Verwaltung der Flächen deutlich übersteigen. Da auch keine Straßenreinigungsgebühr zu entrichten ist, sind die landwirtschaftlichen Nutzungen betriebswirtschaftlich die kostengünstigste Form der Nutzung von Freiflächen. Sie entsprechen fast in allen Fällen den landschaftsplanerischen Zielen im Bezirk. Es ist auszuschließen, dass die landwirtschaftlichen Flächen zusätzliche Kosten aus dem Bezirkshaushalt verursachen.

Das Amt für Umwelt und Natur hat Kriterien für die Verpachtung von Landwirtschaftsflächen erarbeitet, die sich aus den Zielen des Landschaftsprogramms und der Landschaftspläne ableiteten. Es wurden mit allen bisherigen Pächtern Gespräche geführt, so dass die beiderseitigen Zielstellungen bekannt sind. Neue verpachtbare Flächen können in kurzer Zeit einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
 

5.      Ungestaltete Flächen des Amtes für Umwelt und Natur ohne Zwischennutzung werden der natürlichen Sukzession überlassen und als Erholungswald ausgewiesen.

Mit Ausnahme der Landwirtschaftsflächen ist dem Berliner Straßenreinigungsgesetz entsprechend für alle anderen derzeitigen Nutzungsarten von Grundstücken des Amtes für Umwelt und Natur eine Straßenreinigungsgebühr zu entrichten. Straßenreinigungsgebühren nehmen inzwischen einen bedeutenden Teil des Budgets ein, das für die Bereitstellung öffentlicher Grünanlagen zur Verfügung steht. Für  Waldflächen ist dagegen keine Straßenreinigungsgebühr zu entrichten. Grundstücke ohne gärtnerische Unterhaltung  entwickeln sich innerhalb von ca. 20 Jahren im Rahmen der natürlichen Sukzession zu einem Wald. In diesem Zeitraum fallen keine Kosten für die Verkehrssicherung der Gehölze an. Diese Flächen sollten daher entsprechend dem Landeswaldgesetz als Erholungswald ausgewiesen werden. Eine Gestaltung (z.B. Anlage von Wegen) ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Es bleiben die Kosten für die Sauberhaltung. Insgesamt verringern sich die Kosten gegenüber einer Widmung als öffentliche Grünanlage um etwa 90 %. Das Verfahren ist mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den Berliner Forsten abzustimmen.
 

6.      Bei Interesse gemeinnütziger Träger erfolgt die Abgabe von Flächen. Das betrifft die Naturschutzverbände und -vereine bezüglich der Abgabe der vom Bezirksamt verwalteten Grundstücke der Schutzgebiete aller Kategorien und geschützten Biotope oder die Kleingartenverbände oder andere gemeinnützige Träger bezüglich der befristeten Übergabe von Grundstücken für gärtnerische Nutzungen.

In den Flächenländern treten Naturschutzverbände, wie der NABU oder der BUND, immer stärker als Eigentümer/Pächter von Grundstücken auf. Im Gegensatz zur öffentlichen Hand können sie für diese Gebiete finanzielle Mittel diverser Stiftungen in Anspruch nehmen und verfügen über ein großes Potential ehrenamtlicher Mitarbeiter - sie bieten damit die Leistung “Bereitstellung von Schutzgebieten”  wesentlich günstiger als die öffentliche Verwaltung an.

In anderen Großstädten (z.B. New York) stellen Grundstückseigentümer nicht benötigte Grundstücke für gärtnerische Nutzung zur Verfügung. Dieses Angebot gilt vor allem für Bürger mit geringem Einkommen. Der Vorteil liegt auf beiden Seiten, da ohne Nutzung die Kosten für das Grundstück durch Abfallablage u.ä. höher liegen als in der kostenfreien befristeten Übertragung für gärtnerische Nutzungen. Die Kleingartenvereine sind hier eher nicht die Träger, da das Kleingartenwesen für die Vereinsmitglieder vergleichbar höhere Kosten verursacht. Zielgruppe könnten hier vor allem Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose sein
 

7.      Die ehrenamtliche Arbeit ist zur Unterstützung der Aufgaben, insbesondere von Kontrollen, Sauberhaltung und Pflegemaßnahmen der öffentlichen Freiflächen, zu fördern.

Im Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes verfügt der Bezirk Lichtenberg über ein hohes Potential - nämlich etwa 1000 Mitglieder in verschiedenen Vereinen (so unter anderem der NABU im Jahr 2002 mit etwa 800 Mitgliedern). Auch die ehrenamtliche Tätigkeit der etwa 6000 Mitglieder der Kleingartenvereine könnte noch besser genutzt werden.

Bei Projekten im eigenen Wohnumfeld besteht ebenfalls ein hohes Potential zur Mitwirkung bei der Pflege von Freiflächen und bei der Kontrolle. Die bestehenden Strukturen sollten gestärkt und weiterentwickelt werden.  

 

10360 Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                                                                                Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                                                    Bezirksstadtrat für Umwelt
                                                                                                                              und Gesundheit

 


 

 

 
 

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