Drucksache - DS/0360/V
Das Bezirksamt bittet die BVV, folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die BVV Lichtenberg hat in ihrer 15. Sitzung am 22.01.03 beschlossen, den Förderverein Schloss Hohenschönhausen e.V. bei seinen Aktivitäten zur denkmalgerechten Rekonstruktion des Gutshauses (Schloss) weiter zu unterstützen. Dabei sollten in Gesprächen und innerhalb der Verwaltung alle Möglichkeiten der Unterstützung erörtert und geprüft werden.
Das Bezirksamt konzentriert sich in seiner Berichterstattung auf die Aktivitäten der Jahre 2002 und 2003 und berichtet hierzu wie folgt:
Unterstützung des Fördervereins Schloss Hohenschönhausen e.V.
Das Bezirksamt unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits seit längerer Zeit den Förderverein Schloss Hohenschönhausen und verfolgt mit Interesse dessen Bemühungen für eine denkmalgerechte Rekonstruktion des Gutshauses.
Das Bezirksamt sieht in den Bestrebungen des Fördervereins Schloss Hohenschönhausen e. V. eine für den Bezirk und sein Erscheinungsbild wichtige Initiative, die es nicht zuletzt im Interesse künftiger kultureller Nutzungsmöglichkeiten für viele interessierte Bürger auch weiterhin unterstützen und gegebenenfalls begleiten wird.
Im letzten Jahr wurden in einer Reihe von Gesprächen mit Mitgliedern des Vereins Möglichkeiten der Unterstützung diskutiert. Grundlage war die Feststellung, dass der Bezirk Lichtenberg auf absehbare Zeit keine Investitionsmittel aufbringen kann, um eine denkmalgerechte Sanierung des Gutshauses selbst durchzuführen oder sich daran zu beteiligen. Für diese Feststellung sind zum einen der Bedarf nach Sanierung einer Vielzahl anderer Objekte des Bezirkes, für die die Mittel für die bauliche Unterhaltung bzw. die Investitionsmittel ohnehin nicht ausreichen sowie zum anderen die Einschätzung, dass es kein bezirkliches Nutzungskonzept für das Gutshaus gibt, maßgebend.
Der Bezirk ist jedoch bereit, den Förderverein dahingehend zu unterstützen, durch Vermittlung von Kontakten zu potentiellen Fördermittelgebern die Sanierung in Trägerschaft des Vereins zu unterstützen.
Voraussetzung für die Sanierung ist, dass der Förderverein ein tragfähiges Nutzungskonzept für das Gutshaus entwickelt. Auf dieser Grundlage wären dann die vertragliche Vereinbarungen (Erbbaupacht, Kauf etc.) mit dem Förderverein (bzw. potenziellen Nutzern) zu regeln. Zu beachten ist dabei, dass die Liegenschaft als Objekt des Finanzvermögens dem Liegenschaftsfonds Berlin übertragen werden muss und entsprechende Verhandlungen dann mit der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zu führen wären.
Das Bezirksamt hat zunächst im Jahr 2002 die Aktivitäten des Vereins bei der Zwischennutzung der Liegenschaft auf vertragliche Grundlagen gestellt. Auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages ("Schlüsselvertrag") wurden so die Veranstaltungen des Fördervereins, etwa zum Tag des offenen Denkmals u.a. rechtlich abgesichert.
Das Bestreben des Vereins, durch einen langfristigen Nutzungsvertrag bzw. Erbbaurechtsvertrag Voraussetzungen für den Einsatz von Fördermitteln zu schaffen, wurde unterstützt. Nach einem längeren Diskussionsprozess im Förderverein Schloss Hohenschönhausen e.V. wurde der entsprechende Vertrag für das Gebäude Hauptstraße 44 (Gutshaus) Anfang 2003 geschlossen. Damit ist auch vertraglich gesichert, dass bei Übertragung der Liegenschaft an den Liegenschaftsfonds der Förderverein Ansprechpartner bleibt.
Der Nutzungsvertrag beinhaltet u. a. folgende Konditionen:
Präambel Der Eigentümer und der Förderverein schließen im Interesse der Erhaltung, einer denkmalgerechten Pflege und baulichen Rekonstruktion unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes sowie für eine künftige bürgernahe Nutzung in Übereinstimmung mit den gemeinnützigen Zwecken des Fördervereins den Vertrag ab. Die Erfüllung der Vorgaben und Auflagen des Denkmalschutzes im Rahmen der Sicherung und der Sanierung des Gebäudes ist Ziel des Fördervereins. Der Eigentümer unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten Anträge an den Denkmalschutz, Förderanträge und Genehmigungsbegehren. Es wird angestrebt, den Vertrag zeitnah aufzuheben und durch einen Erbbaurechtsvertrag zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines bestätigen Finanzierungskonzeptes.
DauerVertragsbeginn ist der 01.01.2003. Der Vertrag gilt unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres. Eine vorzeitige Kündigung ohne Entschädigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende möglich, wenn das Objekt veräußert oder einer anderen Nutzung zugeführt werden soll. EntgeltEin Entgelt wird nicht vereinbart, soweit die Gemeinnützigkeit des Vereins gegeben ist und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Der Förderverein übernimmt die Betriebskosten (Grundsteuer, Feuerversicherung, Straßenreinigung, Schneebeseitigung) ab dem 01.01.03.
- 3 -VertragszweckDer Förderverein sichert und erhält das denkmalgeschützte Gebäude nach den Vorgaben des Denkmalschutzes. Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit führt der Verein Veranstaltungen, Führungen, Ausstellungen, Lesungen u. ä. durch.
Ferner konnten im Ergebnis zahlreicher Gespräche zwischen Bezirksamt und Förderverein folgende Vereinbarungen getroffen werden, die dem Förderverein für seine Tätigkeit günstige Konditionen einräumen:
Außerdem hat das Bezirksamt versucht, kompetente Ansprech- und Kooperationspartner zur Unterstützung des Vereins bei der Umsetzung einer vom Verein beantragten und vom Arbeitsamt Ost in die Vergabe-ABM-Planung aufgenommenen Maßnahme zu gewinnen. Zu diesem Zweck wurden u. a. Kontakte zu "BAUFACHFRAU" Berlin e. V., einem Verein, der gute Erfahrungen bei der Sanierung von Baudenkmalen unter Einsatz von Fördermitteln hat, angeregt, um nach Möglichkeiten einer für beide Seiten nutzbringenden Kooperation mit dem Förderverein zu suchen. Der Förderverein Schloss Hohenschönhausen hat sich entschieden, keine vertraglichen Vereinbarungen mit BAUFACHFRAU zu schließen. Die Umsetzung der Vergabe-ABM soll durch den Schlossverein selbst gesteuert werden.
Die Voraussetzung für die Umsetzung der Vergabe-ABM-Planung ist die Bereitstellung von Sachmitteln, die allerdings bisher nicht gewährleistet ist. Einen Antrag des Vereins vom November 2002 auf Mittel des Bezirks für die Erstellung von Planungsunterlagen bzw. für bauvorbereitende Maßnahmen musste aus o.g. Gründen abgelehnt werden.
Der Förderverein hat inzwischen Kontakte zum Landesdenkmalamt und zur Stiftung Denkmalschutz hergestellt. In Abhängigkeit von der Darstellung eines tragfähigen Nutzungskonzeptes sowie eines denkmalpflegerischen Gutachtens wurden dem Verein Fördermöglichkeiten aufgezeigt, die in Verbindung mit der o.g. Vergabe-ABM realisiert werden könnten. Eine Kofinanzierung aus bezirklichen Mitteln kann auch hier nicht in Frage kommen. Das Bezirksamt bestärkt den Verein in seinen Bemühungen um Sponsorenmittel (Aktion "Steine für das Schloss").
Emmrich Dr. Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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