Drucksache - DS/1140/VIII  

 
 
Betreff: Vorgeschriebene Einschulungs- bzw. Vorsorge-Untersuchungen an neue Gegebenheiten anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 
 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Senatsstellen für die Umsetzung der Forderung der Frauenrechtsorganisationen Terre des Femmes einzusetzen (siehe Anlage bzw. Link  www.frauenrechte.de/u-untersuchungen), den Untersuchungsumfang bei Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) und sofern dazu Verdachtsmomente vorliegen darüber hinaus auch bei Einschulungsuntersuchungen, auf die Feststellung möglicherweise stattgefundener weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) auszuweiten.
Die Kriterien dazu sind vorab berlinweit einheitlich festzulegen. Die Befunde sollten dann z. B. mit in die Auswertung der jährlichen Einschulungsuntersuchungen nach verschiedenen gesundheitlichen Untersuchungsfeldern einfließen.
Weiterhin sollten Wege gesucht werden, Migranten frühzeitig auf geeignete Weise über die deutsche Rechtslage zur weiblichen Genitalverstümmelung aufzuklären.

Begründung:
Wir begrüßen, dass das Bezirksamt sich mit der Teilnahme an der jährlichen „one billion rising“-Aktion am 14. Februar, auch in diesem Jahr u. a. wieder zum Kampf gegen Female Genital Mutilation, also weibliche Genitalverstümmelung (FGM) bekennt (Link: https://www.onebillionrising.org/about/campaign/).
Es wäre schön, wenn dazu über den symbolischen Tanz hinaus auch Maßnahmen ergriffen würden.
Nach § 4 Bundeskinderschutzgesetz gibt es u. a. für behördliches medizinisches Personal eine Pflicht zur Weitermeldung von Informationen über Kindeswohlgefährdung, z. B. durch körperliche Misshandlung von Kindern.
Als weltoffenes Aufnahmeland werden wir verstärkt auch mit neuen Formen von Kindesmisshandlung, wie z. B. weiblicher Genitalverstümmelung, konfrontiert. 
Es ist die Pflicht unserer Gesellschaft, solche Fälle, soweit wie möglich, festzustellen und geeignete Präventiv-Maßnahmen dagegen zu entwickeln. 
Dazu ist auch die Erhebung einer wissenschaftlichen Datenbasis wichtig, um den Problemumfang sachlich bewerten zu können.
Nach Angaben von Terre des Femmes wird weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in vielen Herkunftsländern der aktuellen Migrationswelle praktiziert, in etlichen Ländern dabei auch bereits vor dem Einschulungsalter (Link: https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/fgm/FGM-Statistik-2013.pdf).
Nach Angaben von Amnesty International (2012) leiden europaweit 500.000 Frauen und Mädchen ihr Leben lang an den Folgen weiblicher Genitalverstümmelung, z. B. durch Wundinfektion aufgrund nicht steriler OP etc. (Link:  https://www.amnesty.de/2012/2/6/eu-muss-weibliche-genitalverstuemmelung-unterbinden).

 

 
 

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