Drucksache - DS/0306/V
Das Bezirksamt wurde ersucht,
4 der BVV im Dezember 2002 der Bezirksverordnetenversammlung ein Konzept zur weiteren Realisierung der Lokalen Agenda 21 im Bezirk Lichtenberg von Berlin in den Jahren 2003 und 2004 zu unterbreiten. Es geht dabei um konkrete Projekte in den Bereichen Umwelt, Soziales, Wirtschaft, Gesundheit und Bildung, die als Ganzes zu einer breiten demokratischen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern führen und zu einem bewusst gelebten nachhaltigen Lebensstil beitragen. 5 halbjährlich einen Kalender ”Agenda 21 in Lichtenberg: Projekte/Aktivitäten/ Veranstaltungen” zu veröffentlichen, in dem Aktivitäten und Veranstaltungen in Bezug auf Agenda 21 im Bezirk erfasst werden. 6 eine Steuerungsgruppe Agenda-Arbeit mit dem vordringlichen Ziel zu bilden, die Potenzialanalyse – Übersicht zu Stärken und Schwächen des Bezirkes Lichtenberg – als Grundlage der Fortschreibung der Maßnahmen für eine Lokale Agenda 21 für den neuen Großbezirk Lichtenberg zu aktualisieren. Der BVV sind im November 2002 die Ergebnisse aus der Analyse zur Kenntnis zu bringen. 7 der BVV im November 2002 eine Analyse zum Stand der Realisierung der Maßnahmen und Projekte der Lokalen Agenda 21 und des Netzwerks Gesunde Städte in Hohenschönhausen und Lichtenberg vorzulegen. 8 der BVV im November 2002 seine Vorschläge und geplanten Maßnahmen zur Fortsetzung der Mitgliedschaft bzw. Neubewerbung des Bezirkes Lichtenberg im Netzwerk Gesunde Städte und am Wettbewerb ”Zukunftsfähige Kommune” zu unterbreiten.
Das Bezirksamt bittet die BVV um Kenntnisnahme folgender Information:
zu 1.
Das Bezirksamt hat auf seiner Klausurberatung über ein Gesamtkonzept zur Fortführung des Lokale-Agenda-Prozesses in Lichtenberg beraten. Im Ergebnis der Zuarbeiten aller Abteilungen soll das Kommunale Handlungsprogramm (KHP) für eine zukunftsfähige Entwicklung des Bezirkes entsprechend der Gliederung der Thesen (Anlage 1) überarbeitet und fortgeschrieben werden. Ein erster Entwurf hierfür wird der BVV im Frühjahr 2003 vorgelegt. Die öffentliche Diskussion dazu soll mit einem Zukunftsforum im Frühjahr 2003 eingeleitet werden.
Dabei geht es nicht um eine Aneinanderreihung vieler Einzelprojekte, sondern um eine inhaltlich und thematisch möglichst breite Ausgestaltung des Prozesses. In den als Anlage beigefügten ”Thesen zur Analyse bezirklicher Potentiale und Handlungsmöglichkeiten” (Anlage 1) ist die ressortübergreifende Bandbreite möglichen bezirklichen Handelns dargelegt.
zu 2. Das Bezirksamt hat mit dem Koordinierungsbüro Agenda 21 vereinbart, dass mit Beginn des Jahres 2003 durch das Koordinierungsbüro ein Aktionskalender/Newsletter erstellt wird, der Vorausschau auf die einschlägigen Events und Aktivitäten des Bezirksamtes und verwaltungsexterner Akteure jeweils für ein Quartal ermöglicht. Für die Veröffentlichung sollen alle sich bietenden Medien genutzt werden.
zu 3. Die Einrichtung eines weiteren Steuerungsgremiums erscheint dem Bezirksamt angesichts der Vielzahl bereits bestehender Steuerungs-, Lenkungs- und Koordinierungsgremien wenig sinnvoll. Es erscheint auch fraglich, ob hier Steuerungsziele und -kompetenzen so präzise formuliert werden können, wie es für eine nach innen wie nach außen nachvollziehbare Abgrenzung zu bereits bestehenden Gremien erforderlich ist. Die Zuständigkeit für die Koordinierung des Prozesses ist mit der Beauftragung der Abteilung Umwelt und Gesundheit klar geregelt. Die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Projekte und Maßnahmen liegen in den jeweils zuständigen Ressorts.
zu 4. Der Stand der Realisierung der Maßnahmen und Projekte der Lokalen Agenda 21 ist der Anlage 2 (Übersicht der Maßnahmen und Projekte) zu entnehmen.
Als weitgehend abgeschlossenes und erfolgreich laufendes Projekt des Netzwerkes Gesunde Städte – weil von Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen - kann das Projekt Sportplatz Weißenseeer Weg eingeschätzt werden. Die verschiedenen Gesundheitskampagnen von (Alt-) Hohenschönhausen haben ihre Nachwirkung vor allem auf der Wissens- und Erkenntnisebene (Gesunde Mobilität; Soziale Lage und Gesundheit; Frauen sind anders krank; Ohne Rauch geht’s auch). Ohne Budget waren weitere explizite Gesunde-Städte-Maßnahmen bisher nicht realisierbar. Die Praxis im Bezirksamt zeigt jedoch, dass zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes sehr ernsthaft den Gesunde-Städte-Gedanken verinnerlicht haben und sich von dem Ziel, für mehr Wohlbefinden – ”Besser Leben” - für die Lichtenbergerinnen und Lichtenberger zu sorgen, leiten lassen. Beispiele für konkretes Handeln: Kita-Küchen-Sanierung statt Abbau; Kita-Personalschulungen auf dem Gebiet gesundheitsförderlicher Ernährung; Sprachentwicklungsprogramm für Kita-Kinder; Entwicklung des Landschaftsparks Barnim, Verbesserungen durch Stadtumbau Ost; Etablierung des Stadtteilmanagements, Spiel-Platzgestaltung, etablierte Gesundheitskonferenzen u.a.m.
zu 5. Die Gesunde-Städte-Mitgliedschaft im fusionierten Bezirk Lichtenberg währt noch bis zum Jahr 2004. Bis dahin bestehen zwei der wesentlichen Selbstverpflichtungen Lichtenbergs darin, alle kommunalen Entscheidungen auf ihre gesundheitsförderlichen Auswirkungen hin zu prüfen und Gesundheitsförderung zu einer vordringlichen kommunalpolitischen Aufgabe zu entwickeln. Schwerpunkt für das Handeln bleiben auch 2003 Kitas und Schulen. Auf den Gebieten Ernährung, Bewegung und Sprache wird daran gearbeitet, den jüngsten Lichtenbergern gute Startbedingungen ins Leben zu geben. Nicht vergessen werden sollte bei der Beurteilung des Nutzens der Mitgliedschaft im Gesunde-Städte-Netzwerk die beständige, ergebnisorientierte Kooperation mit verschiedensten Initiativen und Arbeitskreisen. Aber nach wie vor ist die Gesundheitsförder”rhetorik” auch in unserem Bezirk weiter entwickelt als die tatsächliche Gesundheitsförderung. Um sehr viel mehr ist es deshalb zu schätzen, dass sich Lichtenberg auf den Weg gemacht hat, diese Utopie ins Leben zu holen und Gesundheitsförderung zu einem Prüfstein städtischer Lebensqualität sowie zu einem Bestandteil von Stadtkonzeption zu machen. Die Fortsetzung dieses visionären Prozesses und deshalb die Mitgliedschaft im Netzwerk Gesunder Städte über das Jahr 2004 hinaus wird dringend empfohlen.
Der Bezirk Lichtenberg wird sich auch im Durchführungszeitraum 2002/2003 am bundesweiten Wettbewerb ”Zukunftsfähige Kommune” beteiligen. Die entsprechenden Wettbewerbsunterlagen hat das Bezirksamt entgegengenommen. Mit dem Förderverein ”Lokale Agenda 21” in Lichtenberg wurde ein arbeitsteiliges Vorgehen bei der Erstellung der Lichtenberger Wettbewerbsbeiträge vereinbart. Das Bezirksamt schlägt vor, über das konkrete Vorgehen und den jeweiligen Arbeitsstand die einschlägigen Ausschüsse der BVV regelmäßig zu unterrichten bzw. die Ausschüsse in die Arbeit mit einzubeziehen.
10360 Berlin, den
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat UmGes Anlage 1
Thesen zur Analysebezirklicher Potenziale und Handlungsmöglichkeiten________________________________________________________________
Zielorientierung: gesunder und familienfreundlicher Bezirk
Um zu einer realitätsbezogenen Schau auf die Entwicklungspotentiale zu gelangen, ist es zuvor erforderlich, eine Analyse der Möglichkeiten unter Zugrundelegung der Situation der öffentlichen Haushalte durchzuführen.
4 Finanzen
Dieses Thema zieht sich wie ein roter Faden durch alle nachfolgenden Thesen. Größere Spielräume für eine ”Politik des Verteilens” sind in Berlin mindestens bis 2009 und auch danach nicht zu erwarten. Deshalb nachfolgend eine kurze Darstellung der finanziellen Situation des Bezirks Lichtenberg:
Wir stehen kurz vor einer vollständigen Umstellung der Haushaltsplanung. Mit der Einführung der Budgetierung wird dem Bezirk die jährliche Globalsumme nicht mehr nach kameralen Bemessungsmodellen zugewiesen, sondern auf der Grundlage von durchschnittlichen Produktkosten aller Bezirke (”Median”) und Planmengen. Dazu vergleicht man die Kosten eines Produktes über alle Bezirke hinweg, ermittelt den Median und überweist diese Summe an den Bezirk, d. h. wessen Kosten über dem Median liegen, erhält weniger und wer unter dem Median liegt, erhält mehr. Das Budgetierungsmodell tritt am 01.01.2005 in Kraft. Für Lichtenberg ergibt sich ein schwieriges Bild. Nach dem bisher geltenden Globalsummensystem erhielten wir 2002 eine Teilglobalsumme für Personal und Sachmittel (A-Teil) von 212 Millionen € für den Bezirkshaushalt. Legt man das Budgetierungsmodell zu Grunde, hätten wir in diesem Jahr nur eine Summe von 187 Millionen € zu erwarten gehabt. Dieses Defizit von 25 Millionen € betrifft fast alle öffentlichen Leistungen. Das Defizit beruht vor allem auf den Personalkosten und den hohen Infrastrukturkosten, d. h. Lichtenberg hält deutlich mehr Gebäude für Schulen und Kitas vor, als nach der Kinderanzahl benötigt werden. Die Infrastrukturkosten der im Bezirk verbleibenden Gebäude müssen durch ein bezirkliches Gebäudemanagement (Facility-Management) reduziert werden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt Lichtenberg insbesondere für Investitionsmaßnahmen verstärkt Fördermittel, insbesondere EU- und GA-Mittel akquirieren und Eigenmittel ggf. aus dem Bezirkshaushaltsplan zur Verfügung stellen.
Jugend
3.1 Jugendamt ? Dem Jugendamt steht ein erheblicher Strukturwandel bevor. Von der eigenen Leistungserbringung (z. B. bei Kitas und Jugendarbeit) wird sich das Jugendamt überwiegend auf seinen gesetzlichen Auftrag zur Jugendhilfeplanung und zur Gewährleistungsverpflichtung, das die notwendigen Dienste, Einrichtungen und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend den unterschiedlichen Grundrichtungen der Erziehung entsprechen, zurückziehen. Es wird weiterhin über Leistungen, wie z. B. Rechtsansprüche bei den Hilfen zur Erziehung zu entscheiden haben, die jeweilige Leistungserbringung wird aber vorrangig von freien Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen werden. ? Durch die in immer geringerem Umfang zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erhält die qualitative Bewertung der Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, usw. einen immer größeren Stellenwert. Diese Bewertung muss auf der Grundlage einer regelmäßig fortgeschriebenen Jugendhilfeplanung und Beschlüssen der BVV zur Maßnahmeplanung erfolgen. Versorgungsgrade und Mindestausstattung (regionale Budgets) sind ressortübergreifend zu entwickeln und als verbindliche Vorgaben zu formulieren.
3.2 Jugendfreizeitstätten (JFS) ? Trotz der prekären Haushaltslage ist nach wie vor der vollständige Erhalt der Anzahl der Jugendfreizeitstätten eine zentrale Position des Bezirksamtes Lichtenberg. Der Versorgungsgrad bei Jugendfreizeiteinrichtungen der freien und des öffentlichen Trägers liegt im ehemaligen Ortsteil Lichtenberg unter 58 % und für ehemals Hohenschönhausen bei 78 %. ? Die 24 kommunalen Jugendfreizeitstätten des Bezirkes sollen auf Dauer mehrheitlich nicht mehr vom Jugendamt betrieben, sondern an freie Träger der Jugendhilfe übergeben werden. Neben der Sicherung eines pluralen Angebotes an Einrichtungen, Methoden und Arbeitsformen ist damit zu rechnen, dass die Jugendfreizeitstätten in freier Trägerschaft kostengünstiger betrieben werden können. Die Übergabe in freie Trägerschaft oder in eine andere Rechtsform muss unter der Maßgabe erfolgen, dass eine mittelfristige Finanzierung sichergestellt ist, die neben den Personal-, Sach- und Betriebskosten auch die Mittel für den Erhalt der baulichen Anlagen beinhaltet.
3.3 Kindertagesstätten (Kitas) ? Die im Bezirk vorhandenen Kapazitäten an Kita-Plätzen entsprechen dem aktuellen Bedarf und der aktuellen Geburtenentwicklung. Seit 2002 werden wieder mehr Kita-Plätze von Eltern als im Vorjahr nachgefragt. Bereits jetzt gibt es in einzelnen Sozialräumen Wartelisten für Kita-Plätze bei Kindern unter 3 Jahren. Hier sind weitere Anstrengungen zur Mobilisierung von Raumreserven notwendig. ? Im Hinblick auf die Diskussion um die flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen sollte die Schulhorterziehung (rd. 900 Plätze) aus den Kitas in die Grundschulen verlagert werden. Gleichzeitig wäre eine effektivere Auslastung der Schulgebäude und der effizentere Einsatz der Betriebskosten möglich. ? Im Sinne einer Stärkung der Pluralität der Angebote und der Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern, sollten zügig weitere Kitas (mindestens die Hälfte der Kitas) in freie Trägerschaft übergeben werden. Hier ist ein umfänglicher Beteiligungsprozess zu gestalten und zu steuern, der die unterschiedlichen Interessen der bezirklichen Jugendhilfeplanung, die der Eltern, der freien Träger und der Beschäftigten berücksichtigt.
3.4 Freie Träger der Jugendarbeit Der Erhalt von spezifischen Angeboten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger im Jugendbereich ist für den Bezirk dringend erforderlich. Die finanziellen Zuwendungen sollen an die Ergebnisse von Evaluationen geknüpft werden.
Bildung
4.1 Schulentwicklungsplanung ? Die Schulentwicklungsplanung darf nicht zur Schulschließungsplanung degenerieren, sondern muss dem Anspruch auf Sicherung eines vielseitigen, vor allem im Grundschulbereich wohnortnahen Bildungsangebotes gerecht werden. Dafür ist eine erforderliche Anzahl von Schulplätzen an verschiedenen Standorten für die Versorgung aller Lichtenberger Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. ? Schule ist sowohl Ort des Lernens, als auch Ort des sozialen Miteinanders. Der offene Ganztagsbetrieb ist mindestens auf dem derzeitigen Stand zu halten. Für die Einrichtung von Halbtags- und Ganztagsschulen sind die Voraussetzungen zu verbessern. ? Der Prozess der Entscheidungsfindungen muss demokratisch und transparent organisiert werden. Für einen möglichst breiten Konsens ist insbesondere die frühzeitige Einbeziehung der Betroffenen von Bedeutung.
4.2 Sanierung von Schulen ? Das Berliner Sonderprogramm zur Schul- und Sportstättensanierung stellt in den nächsten Jahren die einzig relevante Möglichkeit des Bezirkes dar, qualitative Verbesserungen in Schulgebäuden zu erreichen. Diese Mittel müssen deshalb konsequent in Anspruch genommen werden und in langfristig benötigten Gebäuden Verwendung finden. ? Das Programm zur Öffnung von Schulhöfen muss stringent fortgesetzt werden, da sich hiermit Defizite des Bezirks bei der Ausstattung mit Kinderspielplätzen ausgleichen lassen.
4.3 Volkshochschule (VHS) ? Der VHS-Verwaltungsstandort Klützer Str. sollte zügig aufgegeben werden. Für dieses Gebäude wäre für eine Nutzung im Jugend- oder soziokulturellen Bereich sinnvoller. ? Während die Verwaltung am Standort Paul-Junius-Str. konzentriert werden könnte, sollten die Kurse der VHS nachfrageorientiert dezentral in den verschiedenen Schulgebäuden des Bezirks stattfinden. Auf diese Weise lässt sich das Kapazitätsproblem der VHS lösen und die Angebote wären durch größere Wohnortnähe deutlich bürgernäher.
Kultur
5.1 Öffentliche Kultureinrichtungen ? Die Kultureinrichtungen sind wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil des gesamtbezirklichen Angebotes. Die erfolgreich wirkende Vernetzung der Angebote und Leistungen kommunaler und freier Träger der Kultur an gemeinsamen Standorten wird erhalten und ausgebaut. ? Die Akquise von Drittmitteln (EU, Bund, Land, Stiftungen, Sponsoren) wird zur Aufrechterhaltung der Kunst- und Kulturangebote immer wichtiger. ? Die tatsächlich vorhandene kulturelle Vielfalt des Bezirkes sollte durch die Öffentlichkeitsarbeit des Kulturamtes noch stärker in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger transportiert werden. ? Die Einbindung des Mies-van-der-Rohe-Haus in eine Stiftung sollte realisiert werden.
5.2 Bibliotheken ? Mit dem Ziel, attraktive und nachgefragte Bibliotheksangebote zu realisieren, ist die Konzentration auf die vier hochfrequentierten Einrichtungen des Bezirks unumgänglich. Nur so können Neu- und Ersatzbeschaffungen von Medien in vertretbarem Umfang gewährleistet werden. Zur Verbesserung des dezentralen Service für die Bürgerinnen und Bürger sollte eine Mediensuche und deren Bestellung in den Lichtenberger Standorten (z. B. Schulen, Bürgerämter, Jugendfreizeiteinrichtungen) über das Internet aufgebaut werden. ? Nach der Reduzierung der Standorte ist der Medienetat der verbleibenden vier Standorte in angemessener Höhe und auf Dauer zu sichern. ? Die zielorientierte und strukturierte ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Bibliotheksamt und den Bereichen Bildung, Jugend, Stadtteilmanagement und Kultur wird angestrebt und gefördert, um den Auftrag der Leseförderung vom Vorschulalter an, die Unterstützung des individuellen und selbstbestimmten Lernens sowie Pflege des interkulturellen Dialogs und Unterstützung der kulturellen Vielfalt wirkungsvoller gestalten zu können.
5.3 Heimatmuseum Der zentrale Standort für das Heimatmuseum Lichtenberg wird das alte Stadthaus in der Türrschmidtstrasse 25. Mit der Fertigstellung ist in 2005 zu rechnen. Die Räume der Mathilde-Jacob-Bibliothek in der Konrad-Wolf-Str./Strausbergerstr. wer- den vorläufig Ausstellungsort des Heimatmuseums Hohenschönhausen.
5.4 Musikschule ? Lichtenberg unterhält auf Dauer zwei Standorte (Dolgenseestr. und Werneuchenerstr.) für die bezirkliche Musikschule.
Sport
? Auch hier ist das Sonderprogramm für Schul- und Sportstättensanierung in den nächsten Jahren absehbar die einzige Möglichkeit zu qualitativen Verbesserungen zu kommen. Der Sportbereich darf auf Grund seiner Bedeutung für die Kinder- und Jugendarbeit gegenüber dem Bildungsbereich nicht ins Hintertreffen geraten. ? Die Flächenvorhaltung für neue Sportplätze sollte aufrecht erhalten bleiben. Trotzdem kann in absehbaren Zeiträumen nicht mit völlig neuen Sportanlagen gerechnet werden. Deshalb müssen die noch verbliebenen Tennenplätze in den nächsten Jahren in Kunstrasenplätze umgebaut werden, um auf diese Weise zusätzliche Kapazitäten zu erschließen. ? Die Beteiligung der Sportvereine bzw. ihrer Interessenvertretung (Sport AG) bei der Entscheidung zur Bauausführung von Sportanlagen muss zur Regel werden. ? Die Selbstverantwortung und Selbstverwaltung der Sportvereine muss gestärkt und durch den Bezirk von den Vereinen eingefordert werden. Die sich über die Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) bietenden Möglichkeiten bei sog. Schlüsselverträgen sollten stärker ausgelotet werden (Übergabe der Schlüsselgewalt von Sporteinrichtungen an Vereine). Für die Vereine geht das einerseits mit einer größeren Verantwortung einher, bietet ihnen andererseits aber auch deutlich verbesserte Entscheidungsspielräume und Einnahmeanreize. Der Bezirk wäre dann zumindest teilweise von Kosten und Verantwortung befreit (Muss der Staat wirklich verwalten, dass Menschen in ihrer Freizeit in selbständigen Vereinen z. B. Handball spielen?). ? Die Kooperation der Sportvereine mit allen Einrichtungen, die sich mit Jugendarbeit beschäftigen - vom Jugendklub über Horte bis zu Kitas - und ihre Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss sowie im Sportausschuss muss gefördert werden. Damit ließe sich ein deutlich größeres Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit erzielen, das der tatsächlichen Bedeutung der Sportvereine besser entspricht. ? Mit der Aufgabe von Schulstandorten muss eine Medientrennung zwischen Schulgebäude und Turnhalle einhergehen, um den Sportbetrieb in den Turnhallen auch weiterhin zu sichern.
Gesundheit
? Der öffentliche Gesundheitsdienst muss sich einer umfassenden Aufgabenkritik unterziehen, um das Subsidiaritätsprinzip stärker als bisher zur Geltung zu bringen. Das Gesundheitsamt wird künftig nur noch subsidiär und sozialkompensatorisch tätig sein, weil andere Leistungserbringer diese Aufgaben nicht mehr oder nicht in der nötigen Komplexität erfüllen können (z. B. Rückgang der Kassenleistungen) oder die Zielgruppen nicht erreichen können (Illegalität, Obdachlose u. ä.) ? Die Verbesserung der physischen Gesundheit, die Verringerung übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten, die Schaffung von Voraussetzungen für gesündere Lebensweisen und die Verringerung der Schäden durch Alkohol und Drogen werden bis hin zur Förderung der Gesundheit Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens sein. Es müssen Voraussetzungen für ein Leben in einem gesunden, natürlichen, familienfreundlichen und sozialverträglichen Umfeld geschaffen werden. ? Die Debatte um die Kernaufgaben der Gesundheitsämter sowie um gesundheitspolitische Zielstellungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst muss landesweit geführt werden. Nur damit kann die notwendige Änderung von Rahmenregelungen und Gesetzen gesichert werden und einer einseitigen regionalen Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung vorgebeugt werden. ? Der Erhalt und Erweiterung der Refinanzierungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen für bestimmte Leistungen des Gesundheitsamtes (Therapeuten-Leistungen, Impfleistungen u. a.) muss Bestandteil dieser Debatte werden.
Soziales
Der Bezirk Lichtenberg hatte per 31.12.2001 14.273 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, außerhalb von Einrichtungen. Dass ergab eine Empfängerdichte von 56 Leistungsempfängern auf 1.000 Einwohner. Damit nimmt der Bezirk die 8. Stelle in Berlin ein. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 18 Jahre, welche von Sozialhilfe leben, betrug 12,6 % aller im Bezirk lebenden Kinder und Jugendlichen gleichen Alters. Kinder im Alter bis 6 Jahre sind sogar mit 23,2 % betroffen, d. h. jedes 4. Kind. Damit liegt der Bezirk in der Empfängerdichte des Personenkreises über dem Durchschnitt Berlins. Der Anteil der über 60-jährigen Hilfeempfänger liegt bei 1,2 % und damit weit unter dem Bevölkerungsanteil von 21,8 %. Als Fazit ist hier festzustellen, dass Lichtenberg kein quantitativ relevantes Problem mit der Altersarmut hat, dafür aber ein umso heftigeres mit der Armut von Kindern im Alter bis 6 Jahre.
8.1 Sozialhilfe ? Die Hauptursache des Sozialhilfebezugs mit rund 66 % ist die Arbeitslosigkeit. Daraus resultierend ist der Hilfe zur Arbeit eine besondere Bedeutung beizumessen. Der Grundsatz muss hierbei sein, Arbeit statt Sozialhilfe zu finanzieren.
? Alle rechtlichen Möglichkeiten der Arbeitshilfen sind einzusetzen; dazu gehören u.a.: Honorierung von Arbeitsvermittlung, Förderung von Arbeit durch Lohnkosten- und Festkostenzuschuss, Einleitung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Unterstützung bei Suche nach Aufnahme einer Erstausbildung.
8.2 Seniorenbegegnungsstätten ? Die Versorgung des Bezirkes mit kommunalen Begegnungsstätten wird ergänzt durch vielfältige Angebotre für diese Altersgruppen von freien Trägern und Projekten. Zwischen kommunalen Einrichtungen und denen von freien Trägern wurde bereits ein Prozess der gegenseitigen Abstimmung und Kooperation in der Dienstleistung für ältere Menschen eingeleitet. ? Dieser Prozess soll intensiviert werden mit dem Ziel der Übergabe weiterer Einrichtungen des Bezirkes in die Trägerschaft von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden.
8.3 Soziokulturelle Zentren und Freie Träger ? Gemeinsam mit lokalen Akteuren wurde die ”Bezirkliche Konzeption sozio-kultureller Zentren” als Handlungsgrundlage für das weitere Vorgehen zur Umsetzung und Entwicklung der Gemeinwesenarbeit erarbeitet. Dieser Prozess befindet sich in ständiger Weiterentwicklung und wird von Experten (Professoren der Fachhochschulen für Sozialarbeit) begleitet.
8.4 Seniorenheime ? Der bezirkliche LHO-Betrieb der Seniorenheime ist gegenwärtig wirtschaftlich vernünftig. Sollte sich das betriebswirtschaftliche Ergebnis zukünftig deutlich verschlechtern, kann der Bezirk dieses finanzielle Risiko nicht mehr tragen. Im Interesse der Bewohner ist dann perspektivisch eine Abgabe an einen Trägerverein oder die Eingliederung in eine GmbH zu befürworten.
Bevölkerungsentwicklung und Wohnen
Im Zeitraum bis 2010 wird von einer Stabilisierung der Bevölkerungszahl in einer Höhe von rund 254.000 Lichtenberger Einwohnern ausgegangen. Zu erwarten sind allerdings deutliche Veränderungen in der Altersstruktur. Diese Veränderung ist nicht durch die Verringerung der Bevölkerungszahl gekennzeichnet, sondern vielmehr durch die Verschiebung im Altersaufbau. Es gibt einen kontinuierlicher Wiederanstieg der Zahl der Kinder, insbesondere in den Großsiedlungsbereichen Hohenschönhausen, Fennpfuhl, Friedrichsfelde und Karlshorst sowie weitere Steigerung der Zahl der Senioren, insbesondere in den Ortsteilen Karlshorst und Friedrichsfelde.
? Die Stabilisierung und die Qualifizierung der bezirklichen Stärken (vielfältige, stabile Wohnmilieus, Lagegunst zwischen Innenstadt und Landschaftsraum, umfassendes Nutzungsspektrum) sind wesentliche Ziele der räumlichen Entwicklung und haben Vorrang vor Wohnungsneubau. Wesentliche Inhalte sind daher die Begleitung wichtiger Investitionsvorhaben (Ikea, Gehrensee, Trabrennbahn, Karlshorst-Ost), die Fortschreibung der Bereichsentwicklungsplanung und die Ausschöpfung verfügbarer Förderprogramme (Stadtumbau Ost, Urban II, Städtebaulicher Denkmalschutz, Sanierungsgebiete, Wohnumfeldverbesserungen). ? Der Wohnungsneubau wird für längere Zeit auf einem sehr niedrigem Niveau stagnieren (Wohnungsmarktsituation, Wirtschaftsentwicklung, fehlende Förderung für Wohnungsneubau). Im Bezirk stehen Wohnungsbaupotentiale im Umfang von insgesamt 9.300 Wohneinheiten (WE) zur Verfügung (3.300 WE Hohenschönhausen, 6.000 WE Lichtenberg). Der klassische Geschosswohnungsbau wird auf lange Zeit nicht mehr realisiert werden. Gartenbezogene Wohnformen (nicht nur Einzel- oder Reihenhäuser !) in den Bestandsgebieten werden in Lichtenberg weiterhin gebaut, allerdings nur auf Standorten mit besonderer Lagequalität (Wasserlagen, Regionalpark) und mit einem qualitativ hochwertigen Niveau. ? Wohnungsleerstand ist in Lichtenberg vergleichsweise kein gravierendes Problem, abgesehen von punktuellen Ausnahmen. Dennoch ist eine kontinuierliche Leerstandsbeobachtung notwendig, um stadträumliche Leerstandskonzentrationen zu vermeiden, da sich hieraus besondere Problemanhäufungen ergeben können. Abriss von Wohngebäuden sollte nur in Ausnahmefällen stattfinden, weil dadurch Entwertungsprozesse für die betroffenen Stadtteile beschleunigt werden könnten.
Umgang mit öffentlichen Liegenschaften
? Alle landeseigenen Liegenschaften sind strikt nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und des sparsamen Ressourcenverbrauchs zu verwalten und zu nutzen. Das schließt die Minimierung des Flächenverbrauchs und die Optimierung der Energieverbrauchswerte ein. ? Mindestens bis zum Jahr 2009 wird sich aufgrund der Konsolidierungsnotwendigkeiten keine Budgetverbesserung ergeben können. Deshalb müssen die Mittel der Hochbauunterhaltung neben der laufenden Instandhaltung und Gefahrenabwehr für alle genutzten Liegenschaften zum Tragen kommen. Sollten darüber hinaus noch Bauunterhaltungsmittel zur Verfügung stehen, sind sie auf die langfristig zu nutzenden Gebäude zu konzentrieren. Es sollen zügige Entscheidungen zur Aufgabe von nicht oder nicht mehr voll benötigten Einrichtungen getroffen werden. ? Für Liegenschaften, die als soziokulturelle Zentren bzw. Nachbarschaftszentren genutzt werden sollen, ist die Einrichtung eines Sonderfachvermögens notwendig, um sie aus dem Kostendruck und den daraus schlussfolgernden negativen Bewertungen einzelner Ämter heraus zu nehmen. Der Bezirk sichert die Finanzierung dieser (wenigen ! ) Gebäude ab. Die Kosten werden über entsprechende Verträge mit den Nutzern (Freie Träger usw.) weitgehend refinanziert.
Die Beibehaltung der vorhandenen guten und wohnungsnahen Versorgung mit Kitas, Schulen und Sporteinrichtungen ist eine Stärke des Bezirkes und das wichtigste ”Präventionsinstrument” zur Vermeidung von (Wohnungs-) Leerstand. In den nächsten Jahren nicht mehr benötigte Gemeinbedarfseinrichtungen sollen, sofern keine öffentliche oder private Nachnutzung möglich ist, zur Vermeidung von Verwahrlosungstendenzen im Umfeld abgerissen werden.
Verkehr
? Bestandspflege und Bestandserhaltung der Verkehrsinfrastruktur (im Straßen- wie auch im ÖV-Netz) werden aus finanziellen und Bedarfsgründen langfristig im Vordergrund stehen. Der Ausbau der (Verkehrs-) Infrastruktur in der Gesamtstadt wird sich nur noch auf wenige ”Ausnahmeprojekte” beschränken. Trotzdem bieten sich bei ”intelligentem” Einsatz der Mittel aber auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Infrastruktur (z. B. durch ”zielgerichteten” Einsatz der GA-Mittel im bestehenden Straßennetz; behindertengerechter Ausbau aller U5-Bahnhöfe im Zuge der Sanierung). ? Umstrittene und langfristig nicht finanzierbare gesamtstädtische Planungsziele sollten revidiert werden, da ansonsten erhebliche negative Entwicklungen für die planungsbefangenen Bereiche eintreten (z. B. Gürtelstraße). Dies betrifft im Bezirk die übergeordneten Straßenverkehrsplanungen (z. B. BAB 100, Umfahrung Jüdischer Friedhof, westliche Umfahrung Malchow, südliche Umfahrung Falkenberg, Anbindung an die TVO in Karlshorst) sowie auch die langfristig vorgesehenen U-Bahn-Neubau-Linien (U3 nach Hohenschönhausen, U 11 entlang der Landsberger Allee). ? Der Einsatz und die Inanspruchnahme von Drittmitteln sollte vorrangig auf die Instandsetzung der erneuerungsbedürftigen Straßenbestandteile konzentriert werden. Mit der Sicherung von notwendigen Eigenanteilen in Höhe von jährlich ca. 150.000 € in der bezirklichen Investitionsplanung könnte eine erhebliche Verbesserung des Straßenzustandes erreicht werden. Der bisher praktizierte komplette Ausbau sämtlicher Bestandteile der Straße (Beleuchtung, Entwässerung, Gehwege, Anlegen von Radwegen und Parktaschen) ist nicht mehr finanzierbar. Die baulichen Maßnahmen sollten sich daher nur auf die Erneuerung der nicht mehr gebrauchsfähigen Bestandteile der Straße beschränken, sondern insbesondere den Öffentlichen Personen- und Nahverkehr bzw. den Radverkehr verbessern. ? Die Trennwirkung der großen Magistralen (z. B. Landsberger Allee, Frankfurter Allee, Falkenberger Chaussee und Bahnaußenring) muss verringert werden. ? Für die Erschließung neuer Gewerbegebiete besteht zur Zeit kein Bedarf.
Umwelt und Naturschutz
? Angebot, Nutzbarkeit und Pflegezustand von Grün- und Freiflächen haben als Qualitätsmerkmal für die Wohnstandorte eine zentrale Bedeutung. Für Lichtenberg ist die weitere Entwicklung des Regionalparks Barnim als viertes Berliner Naherholungsgebiet ein wesentliches Handlungsfeld, auch für die Stabilisierung der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen. Für die Ortsteile Rummelsburg und Friedrichsfelde kommt der verbesserten Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Freiräume am Rummelsburger See und des Treptower Parks besondere Bedeutung zu. ? In den kommenden Jahren werden zusätzliche Freiflächen in erheblichem Umfang durch Nutzungsaufgaben entstehen (z. B. Friedhöfe, Kleingärten, Gemeinbedarfsstandorte). Neue Strategien im Umgang mit diesen Flächen müssen auch vor dem Hintergrund der Finanzknappheit entwickelt werden: Neue Freiraumkategorien und neue Verantwortlichkeiten sind zu entwickeln, die den öffentlichen Aufwand dauerhaft niedrig halten (naturnahe Pflege, Sukzessions-/Waldflächen), Zwischennutzungen (”temporäres Grün”), die auch die ”Langfristperspektive” nicht ausschließen. ? Eine Entwicklung öffentlicher Grünanlagen zur Wohnumfeldverbesserung bzw. zur Umsetzung städtebaulicher und landschaftsplanerischer Zielstellung findet im Bezirk nur statt, wenn Drittmittel in Anspruch genommen werden können. Die Örtlichkeit wird durch die Förderbedingungen bestimmt.
Wirtschaft
Die rund 14.000 angemeldeten Lichtenberger Gewerbebetriebe sind überwiegend Kleinbetriebe und nur etwa 60 mit mehr als 100 Beschäftigten. Hinzu kommen Arbeitgeber aus dem Bereich der Freien Berufe und dem öffentlichen Dienst.
Branchenstruktur per 30.09.2002:
Die Situation in den Unternehmen ist weiterhin angespannt. Bestehende Unternehmen aller Branchen tendieren im Zuge weiterer Rationalisierung zur Reduzierung des Personalbestandes. Daraus resultierend herrscht weiterhin Zurückhaltung bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und bei regionalem Engagement.
Der Strukturwandel in der Wirtschaft hin zum tertiären Sektor wird sich fortsetzen. In dieser Entwicklung liegt die Perspektive des Bezirkes. Dienstleistungen insbesondere für die (Wohn-)Bevölkerung, Einzelhandel, kommunale und kommerzielle Freizeitangebote einschließlich Naherholung, Gesundheitseinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sind die Branchen, für die Lichtenberg interessant sein kann. Gewerberäume und -flächen stehen für jegliche Nutzungsart und in jedem Preissegment zur Verfügung. Mit den Gewerbegebieten (insbes. im Rahmen des Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich -EPB = 179 ha) wird sichergestellt, dass auch künftig genügend Flächen für Industrie und produzierendes Handwerk zur Verfügung stehen. Zum anderen wird die Ansiedlung unternehmensnaher Dienstleister in unmittelbarer Nähe der Fertigungsbetriebe ermöglicht. Auf diese Weise wird den Erfordernissen des Strukturwandels Rechnung getragen und die Bildung kleinräumiger Kooperationen forciert. Eine Einschränkung der Gebiete - etwa zugunsten von großflächigem Einzelhandel oder Wohnen - ist nicht erforderlich. Technische und soziale Infrastruktur sind weitgehend leistungsfähig, der punktuell notwendige Straßenausbau muss gewährleistet werden. Das Angebot der Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes wird durch fördermittelfinanzierte Projekte ausgeweitet. Dabei versteht sich die bezirkliche Wirtschaftsförderung als Partner der Institutionen der Wirtschaftsförderung auf Landesebene (”Anlauf- und Koordinierungsstelle” bei SenWiArbFrau und fusionierte Wirtschaftsförderungsgesellschaft).
Projekte aktiver Arbeitsmarktpolitik bleiben angesichts der hohen Arbeitslosenzahl und der in weiten Teilen durch Arbeitsförderung getragenen sozialen und kulturellen Infrastruktur auch in Lichtenberg unverzichtbar. Im Rahmen des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit im Bezirk Lichtenberg sollen insbesondere durch die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Förderung von ”wirtschaftsdienlichen Maßnahmen” zum einen die stärkere Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik deutlich werden und zum anderen die Wirkung von Vorhaben der Beschäftigungsförderung im Sinne nachhaltiger Strukturentwicklung erhöht werden. Dabei muss die lokale Vernetzung von Projekten verbessert werden.
13.1 Entwicklung der Wirtschaftsstruktur ? Die eigentliche Stärke und Perspektive des Bezirks liegt im weitesten Sinne im Dienstleistungsgewerbe. Dienstleistungen insbesondere für die Wohnbevölkerung, Einzelhandel, kommunale und kommerzielle Freizeitangebote einschließlich Naherholung, Gesundheitseinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sind die Branchen für die Lichtenberg interessant sein kann. ? Im gewerblichen Bereich ist die Bestandspflege (Strukturverbesserung, Standortprofilierung, Standortmanagement, Netzwerkbildung) vorrangig, die hoch erschlossenen und gut gelegenen Dienstleistungsstandorte sind weiter zu entwickeln und im Einzelhandelssektor muss eine möglichst breite Angebotsstruktur gesichert werden. ? Im Einzelhandel drohen wegen dramatischer Umstrukturierungen und in einigen Wohngebieten Einschränkungen der wohnungsnahen Versorgung. Der Bestandspflege der vorhandenen, städtebaulich integrierten Einzelhandelsstandorte muss daher besondere Aufmerksamkeit zukommen. Das Entwicklungspotential ist auf die bestehenden Zentren zu lenken. In nicht integrierten Standorten sollten keine bzw. nur sehr eingeschränkt zentrenrelevante Sortimente zugelassen werden.
13.2 Wissenschaft und Wirtschaft ? Die Verbindung der Bildungseinrichtungen wissenschaftlicher Prägung (Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW), Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, OTA-Hochschule und Katholische Fachhochschule für Sozialpädagogik) zu den örtlichen Unternehmen sollte ausgeprägt werden, um die möglichen Synergieeffekte für eine bilaterale Entwicklung zu nutzen. Die Kooperation zwischen den genannten Einrichtungen und der Verwaltung ist anzustreben, um das Engagement für den Bezirk zu erhöhen. ? Die Sicherung des Standortes der FHTW und dessen Ausbau im Zuge der Konzentration der Hochschule wird durch das BA angestrebt. ? Die z.Zt. nur geringe Ausstrahlung der Einrichtungen im Bezirk muss erhöht werden.
Bürgerdienste
? Die Bewohner unseres Bezirks sollen in den einzurichtenden Bürgerämtern einen wohnortnahen Anlaufpunkt finden, in dem möglichst viele Angelegenheiten abschließend erledigt werden können. Solche Bürgerämter sind am Rathaus Libg., am U-Bhf. Friedrichsfelde, in der Egon-Erwin-Kisch-Str., in der Große-Leege-Straße. und am Anton-Saefkow-Platz eingerichtet. Die Funktion der Bürgerämter wurde gut angenommen und hat sich bewährt. ? Die Öffnungszeiten der Bürgerämter sollten jedoch erweitert werden. Die Wartezeiten der Bürger (jetzt durchschnittlich 1 Stunde) sollten durch innerbetriebliche Organisationsveränderungen bzw. Kapazitätserweiterungen auf durchschnittlich unter 30 Minuten deutlich verkürzt werden.
Nachhaltige Entwicklung Lichtenberg - Handlungsfelder und Maßnahmen
1 Leitlinie: Sicherung der Lebensqualität in Wohngebieten
1.1 Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
1.1.1 Handlungsfeld: Modernisieren, Rekonstruieren, ökologische Verbesserungen an Bauten und Haustechnik
Maßnahme 1
Maßnahme 2 Ist-Zustand: 1995: 24.033 Wohnungen in Lichtenberg mit Ofenheizung ca. 65% der Gebäude ohne Wärmedämmung Zielindikator: Heizenergieverbrauch kleiner als Vorgaben der Wärmeschutzverordnung
Maßnahme 3 Es wird vorgeschlagen, in den Bürgerämtern eine Broschüre mit Empfehlungen zur Abfallvermeidung und –verwertung auszulegen. Eine Einflussnahme auf Haushalte und Betriebe wird zum Teil bereits durch Vermieter im Zusammenhang mit den Abfallentsorgungsbetrieben praktiziert.
1.1.2 Handlungsfeld: Bedarfsgerechte Wohnverhältnisse
? altersgerecht, behindertengerecht, besonders in den Großwohnsiedlungen Lichtenbergs, wo noch viele Erst-bezieher (im Alter > 60 Jahre) wohnen ? entsprechend der veränderten Lebensstile (Single-Haushalte, Kleinfamilien, Alleinerziehende) ? Wohnraum mit unterschiedlichen Standards, Ausstattungen und Preisen anbieten
Maßnahme 4
1.1.3 Handlungsfeld: Wohnumfeldgestaltung
Maßnahme 5 Zielindikator: Aufenthaltsdauer und -qualität auf privaten Freiflächen
Maßnahme 6 Zielindikator: 6 m2/EW wohnungsnahe Grünflächen10
1.1.4 Handlungsfeld: Versorgen (wohnungsnahe, gut zu erreichende Einkaufsmöglichkeiten)
Maßnahme 7
1.1.5 Handlungsfeld: Parkraum
? Gestaltung und Regulierung des wohnungsnahen Parkraums ? besondere Parkeinrichtungen in den Wohngebietszentren sowie deren Umgebung ? Verhindern von ”wildem Parken”, besonders auf Grün- und Erholungsflächen und als Gefahr für Verkehrs-sicherheit in den Wohngebieten
Maßnahme 8 Ist-Zustand:
1.1.6 Handlungsfeld: Möglichkeiten/Räume für Kultur-, Freizeit- und Kommunikationsangebote schaffen
? Wiederbelebung und Ausgestaltung vorhandener Kultur- und Freizeitstätten im Bezirk (z. B. 3 Theater, 3 Museen, Sportplätze, Schwimmhallen - Bäder, Gaststätten z. B. ”Seeterrassen”, Kinos sowie ehemalige Klubs und Begegnungsstätten für Jugendliche, Senioren) * ? Umnutzung von leerstehenden Kindereinrichtungen und Fabrikgebäuden sowie Übergabe an freie Träger, Vereine und Interessengruppen zu vertretbaren Konditionen * ? Neubau von modernen Kultur- und Freizeitstätten bzw. Erlebnisbereichen (z. B. Kino, Abenteuerspielplätze, Tiergehege, Bike- und Skating-Bahnen) *
Maßnahme 9
Maßnahme 10
1.1.7 Handlungsfeld: Bürgerbeteiligung und Bürgerinitiativen fördern
Maßnahme 11
1.1.8 Handlungsfeld: Traditionen ausbauen und publizieren
Maßnahme 12
1.2 Verhinderung von Segregation
1.2.1. Handlungsfeld: Kommunalpolitischer Einfluss auf den Wohnungsmarkt, effektive Vermietungspolitik
Maßnahme 13
1.2.2 Handlungsfeld: Erhöhung der Attraktivität der Großwohnsiedlungen
Maßnahmen formuliert in den Punkten 3.1.1.1 bis 3.1.2.1
1.2.3 Handlungsfeld: Sanierungen in Altbauquartieren
Maßnahme 14
1.2.4 Handlungsfeld: Privatisierung durch Genossenschaftsbildung
Maßnahme 15
1.2.5 Handlungsfeld: Erwerb von Wohneigentum
Maßnahme 16
2 Leitlinie: Reduzierung des Ressourcenverbrauches an Energie und Material sowie Durchsetzung der Kreislaufwirtschaft
2.1 Handlungsfeld: Energieeinsparung
Maßnahme 1
2.2 Handlungsfeld: Einsatz erneuerbarer Energien
Maßnahme 2 Zielindikatoren: ? Bei bestehenden Gebäuden anzustreben: Kollektorfläche von 0,2m2 je Quadratmeter Dachfläche ? Anteil der in Lichtenberg erzeugten Solarenergie am Gesamtstromverbrauch (10 - 12%)
2.3 Handlungsfeld: Reduzierung Wasserverbrauch
Maßnahme 3 Zielindikator: Senkung des Trinkwasserverbrauches für Haushalte: ca. 120 l/Ewd (Ist-Verbrauch: 127 l/EWd)[4]
2.4 Handlungsfeld: Kommunale Abfallvermeidungs- und -verwertungsstrategien
Maßnahme 4 Zielindikator: - Reduzierung des Restmüllaufkommens bis zum Jahre 2005 um 50% - Erhöhung der Mehrwegquote auf 72%
2.5 Handlungsfeld: Fördern und Organisieren einer Kreislauf-Abfallwirtschaft
Maßnahme 5 Zielindikator: Reduzierung des Restmüllaufkommens um 50% bis zum Jahre 2005 Erfüllung der jährlichen Getrenntsammel- und Verwertungsquoten
2.6 Handlungsfeld: Ausbau von Recyclingkapazitäten
Maßnahme 6 Zielindikator: Verringerung der Restmüllmenge bis zum Jahr 2005 um 50%
3. Leitlinie: Steuerung einer ressourcen- und freiraumschonende Siedlungsent- wicklung und gesundes Stadtklima
3.1 Handlungsfeld: Biotop und Artenschutz
Maßnahme 1
Maßnahme 2
Maßnahme 3
Maßnahme 4
3.2 Handlungsfeld: Klima-, Boden-, Gewässerschutz / Gewässerhaushalt
Maßnahme 5 Zielindikator: Versiegelungsgrad 50% (fallend)
Maßnahme 6
3.3.3 Handlungsfeld: Reduzierung von Luftschadstoff-, Lärm- und CO2-Emissionen
Maßnahme 7 Reduzierung der Luftschadstoffe Einzelmaßnahmen: siehe 3.1.1.1, 3.2.1 und 3.4
Maßnahme 8 Lärmreduzierung Einzelmaßnahmen: siehe 3.4
Maßnahme 9 Reduzierung der CO2-Emission Einzelmaßnahmen: siehe 3.1.1.1, 3.2.1 und 3.2.2
4. Leitlinie: Entwicklung einer umweltverträglichen Mobilitätssteuerung
4.1 Umwelt- und bedarfsgerechte Verkehrsorganisation
4.1.1 Handlungsfeld: ÖPNV
Ist-Zustand: ? Modal Split in Lichtenberg: ca. 30:70 (ÖPNV : MIV; geschätzt) ? Zielindikatoren: ? Anteil der ”Jobfahrkarten” für Arbeitnehmer in Unternehmen und Ämtern = 40% ? Durchschnittliche Reisegeschwindigkeit = 30 km/Std ? Taktzeit (entsprechend dem Verkehrsbedarf) Modal Split = 70:30 bis 90:10 Maßnahme 1
4.1.2 Handlungsfeld: Verkehrsmanagement
Maßnahme 2
4.1.3 Handlungsfeld: Verkehrsführungen
Zielindikatoren: Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität, Überwindung der Zerschneidung von Lichtenberg
? Umwelt- und stadtverträgliche Verkehrsführungen ? Zerschneidenden Charakter der Bahntrassen überwinden ? Emissionen infolge Verkehr verringern ? Reduzierung der Schadstoffemissionen (siehe Punkt 3.3.3)
Maßnahme 3
4.1.4 Handlungsfeld: Verkehrsdämpfung
Zielindikatoren: ? Anzahl der Unfälle im Straßenverkehr = gegen Null ? Höchstgeschwindigkeit der Kfz in Nebenstraßen = 30 km/h ? Reduzierung der Schadstoffemissionen (siehe Punkt 3.3.3) ? Stationen für Car-Sharing in Lichtenberg = 8 - 12
Maßnahme 4
4.1.5 Handlungsfeld: Verkehrsverlagerung (Güterverkehr)
Zielstellung: ? Verkehrsverlagerung auf andere Verkehrsträger ? Konzentration der Verkehrsleistungen ? Einsparung von Fahrten
Maßnahme 5
Projektvorschlag Güterverkehrskonzeption in Lichtenberg ? Erfassen der Potentiale für den Gütertransport in Lichtenberg ? Aufgaben für eine Logistik im o.g. Gebiet festlegen ? Reaktivierung der in Lichtenberg vorhandenen Gütergleisanlagen
4.1.6 Handlungsfeld: Umweltfreundlicher Kfz-Antrieb
Maßnahme 6 Zielindikatoren: Reduzierung von Emissionen (insbesondere Lärmemission) Mindestens 50% der Nutzfahrzeuge
4.2 Stadt der kurzen Wege
4.2.1 Handlungsfeld: Rationelle Mischung der Funktionsbereiche Wohnen - Arbeiten - Versorgen - Erholen
Maßnahme 7
4.2.2 Handlungsfeld: Polyzentrale Entwicklung der Wohngebiete mit Einkaufszentren, Erlebnisbereichen, Kultur- und Begegnungsstätten, Nachbarschaftshäusern
Maßnahme 8
4.2.3 Handlungsfeld: Optimale Erreichbarkeit, optimale Verkehrsanbindungen und -führungen zu den wichtigsten städtischen Einrichtungen
Maßnahme 9 Schrittweise Nutzungsmischung in den Stadtteilen von Lichtenberg Zielindikatoren: Reduzierung der Entfernung vom Wohnort zu Einkaufsstätten, Erholungsstätten und Stationen des ÖPNV
4.2.4 Handlungsfeld: Vorrang für Fußgänger- und Radverkehr
Maßnahme 10 Vorrang für fußläufige Erreichbarkeit von Orten in Lichtenberg Zielindikatoren: ? Ausreichende Querungsstellen für Fußgänger ? behindertengerechte Ausführung der Gehwege und Zugänge zu den Einrichtungen ? Verkehrssicherer Weg zur Schule und zu den Kitas ? Verkehrsunfälle gegen Null
Maßnahme 11 Fahrradfreundlicher Bezirk Lichtenberg Zielindikatoren: ? Gesonderte Radwege ? erforderliche Breite und Ausführung der Radwege ? Fahrradabstellanlagen
Wirtschaftsentwicklung
5.1 Handlungsfeld: Bezirkliche Wirtschaftsförderung
Maßnahme 1 Zielindikator: Erhaltung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Maßnahme 2 Zielindikator: Erhaltung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
5.2 Handlungsfeld: Zukunftsbeständige Technologien und Unternehmen
Maßnahme 3 (siehe Punkt 3.2.6)
5.3 Handlungsfeld: Änderung von Konsumgewohnheiten
Projektvorschlag: Geplant ist ein Projekt, das positive und langfristig wirksame Effekte im nachhaltigen Konsum, speziell im Rahmen einer ? Erhöhung der vertikalen und horizontalen Vernetzung der lokalen Akteure, ? Änderung des Bewusstseins und von Verhaltensweisen im Interesse von nachhaltig orientierten Konsumgewohnheiten und Lebensstilen, ? Stärkung des Symbolwertes umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen, ? gemeinsamen Nutzung von Gütern (Pkw: Car-Sharing; Waschmaschine u.a.m.) ermöglicht.
Akteur: Koordinierungsbüro Lokale Agenda 21 Zeit: m Realisierungsstatus: *
Gesundheitsverträglichkeit
6.1 Handlungsfeld: Gesundheitliche und soziale Versorgung und Betreuung
Maßnahme 1: Gesundheits- und Sozialberichterstattung
Maßnahme 2: Gesundheitliche Versorgung für Benachteiligte
Maßnahme 3: Gesundheitlich-soziale Betreuung
Maßname 4: Präventionsrelevante Angebote im Gesundheits- und Sozialbereich
Maßnahme 6: Ganzheitliche Sicht sozialer Arbeit
6.2 Handlungsfeld: Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland
Maßnahme 7:
Projektvorschlag: Gesundes Wohngebiet Fennpfuhl - Verbinden der Aspekte Wohnumfeldbedingungen, Bürgerengagement und Gesundheitsförderung:
Realisierungsstatus: fortgeschritten
7 Leitlinie: Gleichberechtigte Beteiligung und Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen
7.1 Handlungsfeld: Wohnen, Wohnumfeld kinder-, jugendgerecht gestalten
Maßnahme 1
7.2 Handlungsfeld: Schule, Schulhöfe kinder-, jugendgerecht gestalten
Maßnahme 2
7.3 Handlungsfeld: Partizipation der Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung der Umwelt
Maßnahme 3 Maßnahmen für die Kinder- und Jugendagenda Lichtenberg
7.4 Handlungsfeld: Umweltbildung, -erziehung und Gesundheitsförderung
Maßnahme 4
8 Leitlinie: Ausbau der Nord-Süd- und Ost-West-Beziehungen
8.1 Handlungsfeld: Integration ausländischer Mitbürger
Maßnahme 1
Projektvorschlag: Initiierung eines Projekts, dass das Zusammenleben und die Zusammenführung ausländischer und deutscher Jugendlicher und Jugendgruppen im Freizeitbereich (z. B. in Jugendfreizeitstätten) fördert
Realisierungsstatus: begonnen
Maßnahme 2
8.2 Handlungsfeld: Partnerschaften
Maßnahme 3
”*” Die so gekennzeichneten Maßnahmen sind aus finanziellen Gründen dauerhaft nicht zu realisieren, bzw. nicht beeinflussbar bzw. gesetzliche Vorbehalte stehen der Realisierung entgegen bzw. haben sich durch Zeitablauf erledigt. ”*²” Die so gekennzeichneten Maßnahmen wurden nach eingehender Beratung abgelehnt oder sind abschließend realisiert bzw. so weit in die Praxis überführt, dass eine weitere Benennung im Handlungsprogramm obsolet ist.
[1] Richtwerte der ständigen Konferenz der Gartenbauamtsleiter beim deutschen Städtetag 1995
[2] Richtwerte der ständigen Konferenz der Gartenbauamtsleiter beim deutschen Städtetag 1995 wohnungsnahe Grünflächen (öffentliche Parkanlagen bis 500m Gehbereich, 0,5 - 10ha) [3] Folgende Kriterien sollten an die Beurteilung von Wohngebietszentren und ihrer Versorgungsaufgaben angelegt werden (Vorschlag aus der Arbeitsgruppe Bauen/Wohnen): ? Grad der Nutzungsmischung (Versorgungs- und Dienstleistungsnetze sowie Standortdichte von Kultur-, Freizeit-, Bildungseinrichtungen) in den Wohngebieten ? Wohngebietszentren - Standards - Ausstattung, Funktionsbereiche, Größe pro Laden- oder Gewerbefläche, Entfernungen bzw. Bezüge zu den nächsten Wohngebietszentren, Verkehrsanbindung, Erreichbarkeit ? Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen (Center, Einzelhandel, sonstige kleinteilige Versorgung und Dienstleistung, Post, Banken/Sparkassen) ? öffentliche Einrichtungen (Ämter, Schulen, Kitas) im Umkreis von.... ? Erreichen von Haltestellen/Haltepunkten von öffentlichen Verkehrsmitteln im Umkreis von...(Angabe laut IZT-Studie zum Ökologischen Bauen, Berlin 1996, - 300 Meter). ? [4] Statistisches Landesamt Berlin 1998 (l/EWd = Liter pro Eonwohner pro Tag [5] Marzahner-Hohenschönhausener-Grenzgraben [6] Quelle: Industrieflächensicherungskonzept der Senatsverwaltung für Wirtschaft vom 10.02.1992 |
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