Drucksache - DS/1348/VII  

 
 
Betreff: Finanzierung der bezirklichen Jugendarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche BE JHA PDF-Dokument

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV unterstützt den Beschluss des LJHA zur Finanzierung der Jugendarbeit vom 24.09.2014 (siehe Anlage 1) und ersucht das Bezirksamt im Rat der Bürgermeister für eine neue Systematik des Budgetierungsverfahrens einzutreten.

 

Dabei soll das Ziel erreicht werden, dass für eine Übergangszeit von bis zu drei Jahren das weitere Absinken des gesamten Produktbudgets "78387 - Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch kommunale Träger" und " 78401 - Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger" gestoppt wird. Darüber hinaus soll beachtet werden, dass es in der Übergangszeit nicht zu erheblichen Umverteilungen zwischen den Bezirken kommt.

 

Begründung:

Der JHA Lichtenberg hat in seiner Sitzung am 07.10.14 beschlossen, den unten stehenden Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses zu unterstützen (Abstimmung im JHA Lichtenberg 11/0/1).

Inhaltlich steht der Beschluss in einer zeitlichen Abfolge der Berliner Brandbriefe zur Jugendarbeit aus den vergangenen zwei Jahren, in deren Folge der RdB die AG Produktkatalog aufgefordert hatte, die Finanzierungssystematik der Berliner Jugendarbeit zu prüfen. Zum einen greift der Beschluss des LJHA die Ergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppe Produktkatalog zur Finanzierungssystematik auf, die eine weitere Fehlentwicklung eindämmen soll. Zum anderen fordert der Beschluss eine gesetzliche Festlegung der  strukturellen, fachlichen, personellen, sächlichen und quantitativen  Standards in der Jugendarbeit.

Der Beschluss des LJHA soll in allen bezirklichen Jugendhilfeausschüssen und in den Bezirksverordnetenversammlungen unterstützt werden und die Bezirksämter dementsprechend im Rat der Bürgermeister tätig werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Beschluss des LJHA soll in allen bezirklichen Jugendhilfeausschüssen und in den Bezirksverordnetenversammlungen unterstützt werden, um ihm auf Landesebene mehr Gewicht zu verleihen und darüber hinaus zu zeigen, dass alle Bezirke einen Handlungsbedarf sehen. Da der Beschluss des LJHA  im November im  Abgeordnetenhaus behandelt wird, ergibt sich die Dringlichkeit für die Oktober-BVV.

 

Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1:

 

Beschluss des LJHA zur Finanzierung der Jugendarbeit vom 24.09.14

 

 

Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt:

 

Der LJHA hat in einer Reihe von Beschlüssen darauf hingewiesen, dass die aktuelle Finanzierungssystematik im Bereich des § 11 SGB VIII zu massiven Fehlentwicklungen führt. Dies betrifft insbesondere die Punkte „Preisverfall“, „Übertragungsdruck von öffentlichen auf freie Träger“ und „Validität der Mengenerfassung“ und führt im Ergebnis dazu, dass sich die bestehende Unterfinanzierung der Jugendarbeit im Land Berlin weiter verschärft.

Belege dafür sind der Rückgang der Produktbudgets der bezirklichen Jugendförderung um 13 Mio. Euro seit 2011 und die Reduzierung der pädagogischen Fachkräfte vor Ort um 20 % seit 2007.

 

Mittelfristig geht es daher um die finanzielle Absicherung von strukturellen, fachlichen,  personellen, quantitativen und sächlichen Standards der Jugendarbeit im Rahmen gesetzlicher Regelungen.

Umgehend muss die bestehende Praxis soweit korrigiert werden, dass die gröbsten Fehlentwicklungen eingedämmt werden können.

Vor diesem Hintergrund begrüßt es der LJHA, dass der Rat der Bürgermeister eine Arbeitsgruppe der Geschäftsstelle Produktkatalog damit beauftragt hat, Fehlentwicklungen in der bestehenden Systematik zu untersuchen und Vorschläge zur Handhabung während einer Übergangszeit zu entwickeln.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bestätigen die Fehlentwicklungen und geben Anstöße zu weiteren Überlegungen.

- So kann die angedachte Einführung eines „Plausibilitätskostensatzes“ die bisherige „Inflation der Angebotsstunden“ verhindern, da nur noch die Angebotsstunden in die Finanzierung einfließen, die bei Zugrundlegung des errechneten Kostensatzes innerhalb des Gesamtbudgets abgebildet werden können.

- Die von der Arbeitsgruppe angeregte Anwendung der Kennzahl „Anzahl der bereitgestellten Angebotsstunden je gewichtetem Einwohner“ auf alle Bezirke, würde zu einer  systematischeren Einbeziehung von Einwohner- und Sozialstrukturdaten führen.

-  Eine Mindestfinanzierung für kommunale Angebote, wenn sie sich am derzeitigen IST orientiert, könnte den weiteren Übertragungswettbewerb der Bezirke für einige Zeit aufhalten. Damit würden kurzfristige Budgetgewinne für einzelne Bezirke verhindert und der langfristige Abwärtstrend von Angeboten und Ausgaben gestoppt. Übertragungen von Angeboten an freie Träger der Jugendhilfe müssen dabei weiter möglich sein, denn ausschlaggebend für die Frage der Trägerschaft soll die fachliche Beurteilung sein.

- Die mit der „outputorientierten Steuerung“ begründete weitere Orientierung der Finanzierung an der rein quantitativen Größe der „Angebotsstunde“, berücksichtigt in keiner Weise sächliche, personelle und qualitative Mindeststandards, die für eine angemessene Versorgung der Kinder und Jugendlichen berlinweit erforderlich sind.

- Die im Bericht vorgenommene Problematisierung des Umgangs mit ehrenamtlich erbrachten Leistungen bei der Mengenerfassung ist zu begrüßen. Die Frage, wie und in welchem Umfang diese Leistungen bei der Finanzierung berücksichtigt werden sollen, bedarf zuvor einer transparenten Definition dieser Leistungen, der genauen Abgrenzung und der Klärung der Frage, inwieweit die „KLR-Logik“ eine solche Einbeziehung überhaupt zulässt.

Für einen Übergangszeitraum sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe somit teilweise geeignet, die „Abwärtsspirale“ einzuschränken. Sie können aber in keiner Weise die Erarbeitung gesetzlicher Regelungen ersetzen, die, ausgehend von den Bedarfslagen der Kinder und Jugendlichen, die notwendigen Angebote vor Ort sicherstellen.

Das SGB VIII weist dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine Gewährleistungspflicht hinsichtlich der Sicherstellung eines rechtzeitigen, ausreichenden und erforderlichen Angebots zu. Der LJHA fordert das Abgeordnetenhaus auf, durch eine Ergänzung des AGKJHG strukturelle, fachliche, personelle, sächliche und quantitative   Standards für die Jugendarbeit festzulegen und die Finanzierung der Jugendarbeit entsprechend sicherzustellen.

Der LJHA stellt fest, dass das Land Berlin derzeit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht im Bereich des §11 SGB VIII nicht nachkommt und die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Finanzierung der Jugendarbeit nicht eingehalten werden.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft  wird daher aufgefordert, bei der Aufstellung des Haushalts 2016/17 die notwendigen finanziellen Mittel zu berücksichtigen, die für die Sicherstellung entsprechender Angebote im Land Berlin erforderlich sind.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird gebeten, dem LJHA, erstmals im Dezember, über das Ergebnis ihrer Bemühungen zu berichten.

 

Unterausschuss Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und außerschulische Jugendbildung

Vorstand Landesjugendhilfeausschuss

 

Abstimmung im LJHA 11 / 0 / 1

 

 

 

 
 

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