Drucksache - DS/0208/VI  

 
 
Betreff: Kampagne für nachhaltige Beschaffung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
02.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haush/Pers/Verw PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht sich an der europaweiten Kampagne procura+, einem nachhaltigen Beschaffungssystem, zu beteiligen und so Mitverantwortung für gekaufte Produkte und Dienstleistungen zu übernehmen. Procura+ zertifiziert nach einer Qualifizierungsphase die Verwaltungen für nachhaltige Beschaffung, die sich in vorhandene Lokale Agenda-Prozesse einfach integrieren lässt.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zum Hintergrund

(Auszüge aus dem Procura+ Handbuch für Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz in der öffentlichen Beschaffung - Herausgeber: ICLEI[1]  – Local Governments for Sustainability, Europasekretariat, 2007)

 

„Im Jahr 2004 hat ICLEI eine europaweite Kampagne für nachhaltige öffentliche Beschaffung ins Leben gerufen. Diese Kampagne heißt Procura+ und wird vom ICLEI Europasekretariat in Freiburg/Deutschland koordiniert. Die Kampagne wurde von und für Beschaffungsverantwortliche und MitarbeiterInnen öffentlicher Einrichtungen entwickelt, die sich mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen.

 

Die Procura+ Kampagne gibt allen öffentlichen europäischen Einrichtungen die Möglichkeit, sich für die nachhaltige Beschaffung zu engagieren. Sie stellt eine Reihe unterstützender Tools zur Verfügung, ihnen bei der praktischen Umsetzung zu helfen. Das Ziel der Kampagne ist es, eine ausreichende Zahl von öffentlichen Einrichtungen dazu zu bewegen, umweltrelevante und soziale Kriterien in ihre Beschaffungspolitik und konkret in ihre Ausschreibungen, aufzunehmen. Auf diese Weise lässt sich der Markt für kosteneffiziente umwelt- und sozialverträgliche Produkte und Dienstleistungen ankurbeln. Zu diesem Zweck wurden Hilfsmittel entwickelt, die die Beschaffungsverantwortlichen bei der nachhaltigen Beschaffung unterstützen sollen. Sie werden regelmäßig überarbeitet.

 

Zu den Hilfsmitteln zählen vor allem die Kriterien für den Einkauf von sechs Produktgruppen. Das Handbuch beschränkt sich auf diese sechs Produktgruppen, da sie ein besonders hohes Umweltentlastungspotenzial besitzen.

 

Die Kampagne hat auch zum Ziel, auf allen politischen Ebenen das Bewusstsein für nachhaltige Beschaffung zu erhöhen. Dazu ist es notwendig, dass sich öffentliche Einrichtungen zur Teilnahme an der Procura+ Kampagne entscheiden. Die bislang im Rahmen der Kampagne erzielten Ergebnisse sollen dazu motivieren, das Konzept der nachhaltigen Beschaffung auf nationaler und internationaler Ebene noch umfassender voranzutreiben.

 

Öffentliche Einrichtungen in ganz Europa können, unabhängig von ihrer Größe und ihrer Erfahrung mit nachhaltiger Beschaffung, bei der Kampagne mitmachen.

 

Organisationen, die teilnehmen möchten,

Ø      übermitteln das von dem Leiter oder der Leiterin der Beschaffungsabteilung oder anderen verantwortlichen EntscheidungsträgerInnen auf höchster Ebene Ihrer Organisation unterschriebene Antragsformular, nachdem diese die Teilnahme an der Kampagne beschlossen haben.

Ø      verpflichten sich auf der Basis selbst definierter Ziele dazu, mindestens eine der Procura+ Produkt- und Dienstleistungsgruppen (Bürogeräte, Busse, Strom, Gebäude, Nahrungsmittel, Reinigungsmittel und -dienstleistungen) nachhaltig zu beschaffen.

Ø      berichten ICLEI jährlich ihre Fortschritte bei der nachhaltigen Beschaffung. Dazu verwenden sie die Procurement Scorecard als Wertungsliste für Ihre Beschaffungsaktivitäten, senden Ihre Ausschreibungsunterlagen für diejenigen der sechs Procura+ Produkt- und Dienstleistungsgruppen an ICLEI, die umweltrelevante und/ oder soziale Anforderungen beinhalten. Wir bitten Sie, in mindestens einer dieser Ausschreibungen die umweltrelevanten und sozialen Kriterien farblich hervorzuheben.

Ø      zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.

Ø      benennen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Kontaktperson für die Kampagne und als AnsprechpartnerIn für ICLEI.“

 

Berlin ist Mitglied von ICLEI.

 

Das Bezirksamt hat hierzu beschlossen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg strebt angesichts der Mitgliedschaft Berlins im Netzwerk ICLEI keine zusätzliche Mitgliedschaft von procura+ an,  stellt sich jedoch den Prinzipien der nachhaltigen Beschaffung, in dem es bei allen Beschaffungsprozessen in folgenden Bereichen darauf orientiert, dass negative ökologische und soziale Auswirkungen möglichst gering bleiben. Bei der Auswahl der Bereiche orientiert sich das Bezirksamt an den im Procura+ Handbuch genannten Produktgruppen mit hoher Umweltrelevanz

 

Ø      Busse (inkl. Dienstleistungen mit Bussen)

Ø      Reinigungsmittel und -dienstleistungen

Ø      Lebensmittel und Catering-Dienstleistungen

Ø      Elektrische und elektronische Bürogeräte (IT)

Ø      Aus der Gruppe Gebäudeneubau und -sanierung das Energiesparmanagement

 

Die Produktgruppe „Grüner Strom“ und aus der Produktgruppe Gebäudeneubau und -sanierung die Baustoffe und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen werden nicht berücksichtigt, weil der Abschluss von Stromlieferungsverträgen sowie Vorschriften zu den Baustoffen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegt.

 

Im Bezirksamt Lichtenberg werden die Zentralisierung der Beschaffung, die Nutzung von E-Procurement und die gebündelte Beschaffung durchgesetzt. Zuständig für alle Beschaffungen nach VOL ist der Einkauf-Service im der SE Logistik und Informationstechnik sowie für Beschaffungen nach VOB die SE Immobilien.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg verpflichtet sich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten alle Beschaffungsvorgänge auf der Grundlage von eigenen Ausschreibungen in den relevanten Produktgruppen die Empfehlungen von procura+ zu beachten.

 

Im Anhang wird anhand von Beispielen dargestellt, nach welchen Kriterien bereits jetzt Fragen der Nachhaltigkeit in Beschaffungsprozessen Berücksichtigung finden und was künftig zusätzlich beachtet werden soll.

 

Anhang

 

 

 

 

Berlin, den 23.08.2007

 

 

 

Emmrich                                                                          Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                   Bezirksstadtrat für

                                                                                        Wirtschaft und Immobilien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Leistungsgegenstand

Was wird aktuell schon gemacht?

Was soll künftig anders gemacht werden?

Beförderungs- und Kurierdienstleistungen

Keine speziellen Vereinbarungen

Emissionsstandards: Busse mit Motoren die dem EURO III Standard nach der EU- Richtlinie 1999/96/EG

 

Russpartikelfilter, aber: bei einem Kommunaltraktor können schon mal 10.000 € Zusatzkosten entstehen.

 

Emissionsstandards Lärm Vorbeifahrgeräusche

leichte Nutzfahrzeuge < 71 dB (A) und schwere Nutzfahrzeuge > 3,5 t < 77 dB(A)

 

Anforderung Reifen Lärmarme, rollwiderstandsverminderte Reifen  (angelehnt an die Kriterien blauer Engel  RAL – Umweltzeichen 89

 

Anforderung Motoröle/Leichtlauföle

 

Schulungen der Fahrer auf umweltbewusstes Fahrverhalten

Büromaterial

Papier

Stifte

Klebstoffe

 

Alle Papiersorten (unabhängig davon, ob weiß oder farbig) sind Produkte aus Recyclingpapier.

Alle anderen Papierprodukte wie bspw. Briefumschläge, Versandtaschen, Trennblätter, Trennstreifen, Archivschachteln, Ordner, Pendel- und Hängehefter sind ebenso aus Recyclingpapier.

 Die Bleistifte sind Natur belassen und unlackiert.

Kugelschreiber werden grundsätzlich nur mit austauschbarer Mine beschafft

Sämtliche Folien- und Flipchartmarker sind nachfüllbar.

Der Klebefilm ist PVC-frei und alle Klebstoffe sind lösungsmittelfrei.

Konsequenter Verzicht im gesamten Bezirksamt auf bestimmte Produkte bspw. Textmarker

Textfeld: Anlage 1 – Übersicht VOL-VergabenReduzierung der Anlieferungstouren durch diszipliniertes Bestellverhalten und Organisation am Arbeitsplatz (Nicht für jede Kleinigkeit Bestellung auslösen, sondern sammeln – zwei mal jährliche Bestellung pro OE sollte genügen)

Beim Einsatz der Fahrzeuge könnte auf Emissionsstandards (siehe ausführliche Beschreibung unter Beförderungsdienstleistungen) verwiesen werden.

 

Büromobiliar

keine Möbel aus Edelhölzern

eingekaufte Mobiliar besteht ausschließlich Spanplatten, die doppelt beschichtet sind

kein Einflussmöglichkeit, da Abruf beim Landesverwaltungsamt

 

 

Leistungsgegenstand

Was wird aktuell schon gemacht?

Was soll künftig anders gemacht werden?

Elektrische Geräte (Büro und Küche [ohne IT und Kopiertechnik]

Energie-Klassen werden angegeben; Geschirrspülmaschinen haben EEK[2]: AAA [3]bzw. AAB;

Kühlschränke und Gefrierschränke EEK: A bzw. A+

die Kühlschränke sind FCKW frei

Waschvollautomat  EEK: AAB

Luft-Kondensations-Trockner EEK: C;

Elektroherde: EEK: A bzw. B

kein Einflussmöglichkeit, das Abruf beim Landesverwaltungsamt

Entsorgungsdienstleistungen (Elektronikschrott)

geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, wie z. B. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes und Berlins, das Sonderabfallgesetz u.a. strikt einzuhalten

Anwendung EU Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott.

Künftig könnte und sollte das System der Vertragskontrolle durch den jeweiligen Auftraggeber auch auf diese, im Vertrag verankerten Punkte erweitert werden.

 

Fahrzeugbeseitigung

 

Anwendung der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug- Verordnung- AltfahrzeugV). Hier sind alle Umweltaspekte geregelt (Leichtflüssigkeitsabscheider, Annahmeplatzbeschaffenheit, Bodenbeschaffenheit Recycling- Baustoff)

 

 

Anwendung des Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung  von Abfällen

 

Anwendung des Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterung und ähnlichen Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz- BImSchG)

 

Künftig sollte Vertragskontrolle für den Bedarfsträger / Kunden verbindlich geregelt werden.

Emissionsstandards: Einsatz von Fahrzeugen mit Motoren die dem EURO III Standard nach der EU- Richtlinie 1999/96/EG

Russpartikelfilter

Emissionsstandards Lärm Vorbeifahrgeräusche

leichte Nutzfahrzeuge < 71 dB (A) und schwere Nutzfahrzeuge > 3,5 t < 77 dB(A)

 

Anforderung Reifen, lärmarme, rollwiderstandsverminderte Reifen (angelehnt an die Kriterien blauer Engel  RAL – Umweltzeichen 89)

 

Anforderung Motoröle, Leichtlauföle

 

Schulungen der Fahrer auf umweltbewusstes Fahrverhalten

 

 


 

Leistungsgegenstand

Was wird aktuell schon gemacht?

Was soll künftig anders gemacht werden?

Fahrzeuge

Kriterien für PKW- CO2-Emissionen in g/km ergeben sich aus dem Rdschr SenGesUmV III 1/2007 vom 27. Juni 2007:

Das vom Bürgermeisterbereich genutzte  Fahrzeug ( Mercedes E 220 CDI ) befindet sich in der Übersicht in der Spalte der Fahrzeuge, die dem Sollkriterium am nächsten kommen.

 

Bei Fahrzeugbeschaffungen ist künftig nach dem RS SenGesUmV III 1/2007 vom 27. Juni 2007 zu verfahren.

Hausreinigungs- und Verbrauchsmittel

Entsprechend Rdschr SenStadt AVUm VOL wird der/die Auftragnehmer/in aufgefordert, im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren zu bevorzugen.

Sicherheitsdatenblatt wird im Rahmen der Auftragsvergabe abgefordert

chlorfreies Geschirrspülmittel für gewerbliche Geschirrspülmaschinen wird eingesetzt

Dosieranleitung und –geräte für Chemikalienprodukte in Kaninstern werden ausdrücklich gewünscht

biologisch abbaufähige Produkte werden gekauft

Papierprodukte sind ausschließlich Recyclingprodukte

Es kommen keinerlei Produkte mit FCKW in Einsatz

An allen gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die sich im Einsatz der Kindergärten NordOst befinden, wurden Dosieranlagen angebaut, die dem Umweltschutz, aber auch erheblicher Ausgabeneinsparung dienen

Noch konsequentere Ausformulierung der Bedingungen u.a. Forderung der Zertifizierung der Euroblume

Reduzierung der Anlieferungstouren durch diszipliniertes Bestellverhalten und Organisation am Arbeitsplatz (Nicht für jede Kleinigkeit Bestellung auslösen, sondern sammeln – zwei mal jährliche Bestellung sollte genügen

 

IuK Verbrauchsmittel

(Tinten und Tonermodelle)

Das Leergut wird vom Auftragnehmer bzw.  von der Auftragnehmerin nach den geltenden Umweltrichtlinien entweder sachgerecht entsorgt oder einem Recyclingverfahren zugeführt.

 

Einsatz von ausschließlichen Rebuild- und Refillprodukten die mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert sind.

 

Leistungsgegenstand

Was wird aktuell schon gemacht?

Was soll künftig anders gemacht werden?

IT Technik

PC / Server /
Monitore

Bei eigenen Beschaffungen:
Blauer Engel
Stromverbrauch

Automatische Abschaltung/ Niedrigenergiemodus

 

Abruf erfolgt teilweise beim ITDZ[4],, dort haben wir keine Einflussmöglichkeit

IT Technik

Drucker

Umweltfreundliche Entsorgung der leeren Verbrauchsmaterialien (siehe dazu Leistungsgegenstand
IuK Verbrauchsmittel (Tinten und Tonermodelle)

Bei eigenen Beschaffungen:
Nachweis RAL-ZU 85
Blauer Engel
Stromverbauch

Die Geräte schalten sich im Anschluss an den Auftrag nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne automatisch ab (Auto-Aus-Timer).

Umweltfreundliche Entsorgung der Alt-Technik

 

Abruf erfolgt teilweise beim ITDZ dort haben wir keine Einflussmöglichkeit

Kopiertechnik

Umweltfreundliche Entsorgung der leeren Toner durch den Auftragnehmer bzw. durch die Auftragnehmerin.

Es wurden ausschließlich Kopierautomaten installiert, deren Emissionswerte (Ozon, Staub, Hitze, Abluft und Geräuschentwicklung) sich im Rahmen der Vorgaben der Bundesanstalt für Materialprüfung und/oder des Umweltbundesamtes bewegen.(Siehe Rdschr. Des Landesverwaltungsamtes)

Die Geräte schalten sich im Anschluss an den Auftrag nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne automatisch ab (Auto-Aus-Timer).

 

 


 

Leistungsgegenstand

Was wird aktuell schon gemacht?

Was soll künftig anders gemacht werden?

Lebensmittel- und Cateringdienstleistungen

Anwendung der Berliner Qualitätskriterien zur Vergabe der Verpflegungsorganisation an Ganztagsschulen

Keine Geschmacksverstärker, keine künstliche Farbstoffe sowie synthetische Konservierungsstoffe.

Der Einsatz von Bio-Produkten war im Rahmen der Vergabe vorzuweisen

Ausschluss von einzelverpackten Fertigdesserts (z.B. Joghurt im Becher) und Getränken (z.B. 0,2l Tetra-Pack, Dosen)

Eines der Menüs muss aus vegetarischen Zutaten bestehen.

Jedes Menü enthält mindestens einen Rohkostanteil. In jedem Menü sollen Bio-Produkte (insbesondere Obst, Gemüse, Kartoffeln) zum Einsatz kommen.

Fleisch bzw. Fleischprodukte aus artgerechter Tierhaltung ist/sind zu bevorzugen.

Nachweislicher Einsatz von Bioprodukten, Lebensmittel aus ökologischem und vorzugsweise regionalem Anbau

Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien, Mehrwegverpackungen

Auf den Speisenplänen müssen deutlich sichtbar gekennzeichnet bzw. ausgewiesen werden: - eingesetzte Zusatzstoffe – Fleisch und Fleischbestandteile sowie die Tierart, von der sie stammen – Nährwertangaben (Fett, Eiweiß, Kohlenhydrate, Brennwert), zu den einzelnen Menüs die eingesetzten Bio-Produkte und Zutaten, die nach EU-Richtlinie 2003/89/EG zu den häufigsten Auslösern von Lebensmittelallergien gehören

 

Künftig sollte Vertragskontrolle für den Bedarfsträger / Kunden verbindlich geregelt werden.

Einflussnahme auf die Reinigungsmittel, die vom Auftragnehmer zur Reinigung der Küchen- und Essenbereich eingesetzt werden und nachhaltige Vertragsüberwachung

Beim Einsatz der Fahrzeuge (Belieferung und Entsorgung von Speisen und deren Resten soll auf oben benannte Emissionsstandards verwiesen werden)

 

 

 

Leistungsgegenstand

Was wird aktuell schon gemacht?

Was soll künftig anders gemacht werden?

Reinigungsdienstleistungen

Umweltfreundliche Produkte werden bevorzugt eingesetzt

Reinigungsmittelreste sind Sonderabfall und auf eigene Kosten als solcher zu entsorgen. Nicht vermeidbare Verpackungsabfälle sind der Wertstoffsammlung zuzuführen.

Soweit für den jeweiligen Reinigungszweck erhältlich, sind Reinigungsmittel in Mehrwegkanister zu beschaffen. Sind Mehrwegkanister nicht erhältlich, ist Nachfüllpackungen der Vorzug zu geben

Reinigungsmittel dürfen nicht in PVC oder Spraydosen verpackt sein.

Allzweckreiniger, flüssige  Sanitärreiniger und Fußbodenreiniger sind als Konzentrate zu beschaffen.

Eine Desinfektion der Nassräume erfolgt nur nach besonderer Absprache, WC-Beckensteine sind nicht zu verwenden.

Es sind ungefärbte Abfallsäcke aus Recycling-Kunststoff zu verwenden.

Altpapier, Altglas, Pappe/ Papier sowie Leichtverpackungen („Grüner Punkt“) sind getrennt zu sammeln und den Werkstoffcontainer zuzuführen.

Die verwendeten Reinigungsmittel dürfen folgende Inhaltsstoffe nicht enthalten: Alkylphenolethoxylate (APEO), Nitrilotriacetat (NTA), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), p-Dichlorbenzol, Salzsäure, Phosphorsäure, Salpe­tersäure, aromatische und aliphatische Lösungsmittel, Ethylendiamintetraacetat (EDTA), Phosphate, Desinfekti­onsmittel, Formaldehyd. Der Auftragnehmer hat eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers oder Vertreibers einzuholen und auf Verlangen vorzulegen.

 

Künftig sollte Vertragskontrolle für den Bedarfsträger / Kunden verbindlich geregelt werden.

Erweiterung der Verträge auf den Passage, dass nur Reinigungsmittel die mit der Euro-Blume zertifiziert sind, zum Einsatz kommen dürfen.

Verstopfungen sind mit mechanischen Rohrreinigern zu beseitigen, der Einsatz von Rohr reinigenden Chemikalien sollte ausdrücklich verboten sein.

 

 

Leistungsgegenstand

Was wird aktuell schon gemacht?

Was soll künftig anders gemacht werden?

Waschdienstleistungen

Ausschließlicher Einsatz von Waschmitteln und Desinfektionsverfahren, die DGHM-gelistet sind bzw. sich auf der Liste des Robert-Koch-Instituts befinden.

Die Wäschestücke werden bei maximal 60°C gewaschen (keine Kochwäsche). Eine Extradesinfektion der Wäschestücke findet nicht statt. Die Wäsche wird nur im notwendigen Umfang mit desinfizierenden Waschmitteln gewaschen.

Die eingesetzten Waschmittel dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben, Vorteil: kurze Einwirkzeit (15 Min bei 60°C), Waschen, Bleichen und desinfizieren sind gleichzeitig möglich. Bei Feinwäsche kann mit desinfizierenden Waschmitteln sogar schon bei 40°C gewaschen werden. Einsatz biologisch abbaufähiger und phosphorreduzierter Waschmittel

Künftig sollte Vertragskontrolle für den Bedarfsträger / Kunden verbindlich geregelt werden.

Die Anzahl der erforderlichen Touren sollte im Hinblick auf vorhandene Wäschebestände überprüft werden.

Beim Einsatz der Fahrzeuge soll auf oben benannte Emissionsstandards verwiesen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leistungsgegenstand

Was wird aktuell schon gemacht? Ggf. Hinweise auf geforderte Produkt- und Umweltzeichen

Was könnte künftig anders gemacht werden?

Gebäudeumbau und -sanierung

Grundsätzlich ist der Bezirk an die Standards des öffentlichen Bauens gebunden, die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgegeben werden und derzeit in der Überarbeitung sind.

Zurzeit sind o.g. Standards unter Federführung von Sen Stadt und Mitwirkung  u.a. des Immobilienservice / TGBV L in der Überarbeitung. Dabei wird auch dieses Thema intensiv erörtert.

Die Mehrzahl der Prokura- Kriterien sind bereits jetzt Maßstab des Handelns und werden umgesetzt.

 

1. Energieverbrauch

Die u-Werte der EnEV werden eingehalten und bei geförderten Baumaßnahmen entsprechend den  Förderkriterien unterschritten.

 

 

Es erfolgt eine fortlaufende Kontrolle des Energieverbrauches (Energiebuchhaltung).

 

Selbstverpflichtung bei allen Baumaßnahmen den Standart EnEV – x% verpflichtend festlegen.

 

Kurzfristige Entscheidungen zur Schließung von Objekten mit sofortiger Medientrennung.

Regelmäßig Schulung der Gebäudenutzer zur energieeffizienten Nutzung.

2. Nutzung erneuerbarer Energiequellen

 

Entsprechend der Standards des öffentlichen Bauens.

 

 

 

 

Vermietung von Schuldächern für Photovoltaikanlagen.

Bei Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen sollte die Abfrage nach dem möglichen Einsatz von EEG (erneuerbaren Energien) als Pflichtangabe aufgenommen werden.

 

 

 

3. Verwendung nachhaltiger Baustoffe

 

In der ABau Anlage III 12  Nr. 109 sind für Baustoffe die Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen für die Bauaufgaben Berlins geregelt. Damit sind Zertifizierungen für Holz mit dem FSC-Label und „Blauer Engel“ für  Anstriche etc. vorgeschrieben.

 

Diese werden fortlaufend überarbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 



[1]  ["Intenational Council for Local Environmental Initiatives", seit 2003 "ICLEI - Local Governments for Sustainability"]

 

[2] Energieeffizienzklasse

[3] Stromverbrauchsklasse, Reinigungswirkungsklasse, Trocknungswirkungsklasse

[4] ITDZ - IT-Dienstleistungszentrum Berlin

 
 

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