Drucksache - DS/0019/VI
Der Ausschuss für Rechnungsprüfung empfiehlt gemäß § 12 (3)
BezVG der Bezirksverordnetenversammlung: Die Drucksachen
Ermächtigungen im
Haushaltsjahr 2005 werden genehmigt. Begründung: Die entsprechend § 80 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom
Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegenden Materialien lagen
dem Ausschuss vor. Die Prüfung der Einzelpläne und Kapitel erfolgte durch den
Ausschuss in Prüfgruppen, die zu Beginn der Prüfung gebildet wurden. Die einzelnen Prüfberichte liegen im Büro der
Bezirksverordnetenversammlung zur Einsicht vor. Abstimmungsergebnis: 7 / 0 / 0 |
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