Drucksache - DS/1863/V  

 
 
Betreff: Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Süd/Entwurf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2006 
53. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen Entscheidung
01.06.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen erledigt   
03.08.2006 
53. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen      
Stadtentwicklung Entscheidung
01.08.2006 
60. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat den Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Süd (siehe Anlage), die Zuleitung der Entwurfsfassung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Stellungnahme und die Durchführung der Bürgerinformation auf der Grundlage der Entwurfsfassung beschlossen.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) ist eine teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten, gesamtstädtischen und der detaillierten kleinräumigen Planung. Es werden insbesondere die anzustrebende Nutzungsverteilung dargestellt sowie der Flächenbedarf für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für Grün- und Erholungsflächen, für gewerbliche Betriebe, die verkehrliche Infrastruktur sowie für das Wohnen ermittelt. Bestandteil ist auch ein Zentrenkonzept für den Einzelhandel.

Die Schlussfassung der BEP wird vom Bezirksamt und der BVV beschlossen und entspricht einer sonstigen städtebaulichen Planung i. S. von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist auf Grundlage des § 4 Abs. 2 AGBauGB verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen.

Von dieser Verbindlichkeit sind etwaige Dissensflächen, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung feststellt, ausgenommen. Die Stellungnahme der Senatsverwaltung erfolgt auf der Grundlage der hier vorgelegten Entwurfsfassung.

 

 

Berlin, den

 

 

Emmrich                                               Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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