Drucksache - DS/1863/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat den Entwurf der
Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Süd (siehe Anlage), die Zuleitung
der Entwurfsfassung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur
Stellungnahme und die Durchführung der Bürgerinformation auf der Grundlage der
Entwurfsfassung beschlossen. Die Bereichsentwicklungsplanung
(BEP) ist eine teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten,
gesamtstädtischen und der detaillierten kleinräumigen Planung. Es werden
insbesondere die anzustrebende Nutzungsverteilung dargestellt sowie der
Flächenbedarf für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für Grün- und
Erholungsflächen, für gewerbliche Betriebe, die verkehrliche Infrastruktur
sowie für das Wohnen ermittelt. Bestandteil ist auch ein Zentrenkonzept für den
Einzelhandel. Die Schlussfassung der BEP wird vom
Bezirksamt und der BVV beschlossen und entspricht einer sonstigen
städtebaulichen Planung i. S. von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist auf Grundlage
des § 4 Abs. 2 AGBauGB verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen
Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen. Von dieser Verbindlichkeit sind
etwaige Dissensflächen, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
feststellt, ausgenommen. Die Stellungnahme der Senatsverwaltung erfolgt auf der
Grundlage der hier vorgelegten Entwurfsfassung. Berlin,
den
Emmrich Lompscher
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung |
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