Drucksache - DS/1854/V
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) die notwendige Änderung des Bebauungsplanes vom 19. März 2003 mit Deckblättern vom 01. März 2005 und 02. Januar 2006 aufgrund des Hinweises der zuständigen Senatsverwaltung in der Rechtskontrolle. Demzufolge wird die Planunterlage durch den Hinweis auf das Deckblatt Nr. 2 vom 02.01.2006 ergänzt. b) die Festsetzung des Bebauungsplanes vom 19. März 2003 mit Deckblättern vom 01. März 2005 und 02. Januar 2006 für das Gelände zwischen Pablo-Picasso-Straße, Seehausener Straße, Vincent-van-Gogh-Straße, südöstlicher Grenze der Grundstücke Vincent-van-Gogh-Straße 43/47, westlicher Begrenzung der Falkenberger Krugwiesen und der Bezirksgrenze an der Hohenschönhauser Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen als Rechtsverordnung. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich c)
mit
der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der
Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2006 zur Drucksache
Mit Schreiben vom 29.03.2006 hat die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die erneute Rechtskontrolle des angezeigten Bebauungsplanes XXII-1a keine Beanstandungen ergeben hat. Der Hinweis der Senatsverwaltung erforderte eine Ergänzung des Bebauungsplanes XXII-1a. Diese Änderung erfolgte aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändert. Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Berlin, den 2006
___________________ __________________________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung Anlage 1 Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes XXII-1a für das Gelände zwischen Pablo-Picasso-Straße, Seehausener
Straße, Vincent-van-Gogh-Straße, südöstlicher Grenze
der Grundstücke Vincent-van-Gogh-Straße 43 / 47, westlicher Begrenzung
der Falkenberger Krugwiesen und der Bezirksgrenze an der Hohenschönhauser
Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen
ohne Maßstab Ziel des Bebauungsplanes
Entwicklung eines Gewerbegebietes, Sicherung von Versorgungsanlagen, Gemeinbedarfsflächen und öffentlichem Grün - einschl. Kinderspielplätzen- sowie der inneren Erschließung |
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