Drucksache - DS/1731/V  

 
 
Betreff: Negativkatalog abschaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO FDPStadtentwicklung
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
51. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
02.05.2006 
57. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen Entscheidung
06.04.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2006 
53. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO FDP PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt PDF-Dokument

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung der Bezirksverordneten der FDP abzulehnen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung der Bezirksverordneten der FDP abzulehnen.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat sich in seiner Mai-Beratung unter Beachtung der Zuarbeit des Ausschusses Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen mit dem Antrag beschäftigt.

Das vorliegende Verfahren zur Einschränkung von Ansiedlungen ständig ortsfester Handelseinrichtungen auf öffentlichen Plätzen und Straßenland wird als praktikabel anerkannt. Beide Ausschüsse sehen keine Gründe für die Abschaffung des Negativkatalogs. Im Gegenteil - aus stadtplanerischen und stadtgestalterischen Gründen ist an dem vorhandenen Negativkatalog festzuhalten.

Abstimmungsergebnis: 7/0/2

Damit ist der Antrag in seiner Ursprungsfassung abzulehnen.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht den Negativkatalog für ständig ortsfeste Handelseinrichtungen ersatzlos abzuschaffen.

 

 
 

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