Drucksache - DS/1273/V
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
16.02.2005 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, in Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes von 2003 im gymnasialen Oberschulbereich Lichtenberg
Süd und Mitte folgende Veränderung vorzunehmen: Das
Hans-und-Hilde-Coppi–Gymnasium fusioniert mit dem Kant-Gymnasium am Standort
Lückstraße, wobei die Fusion ohne Aufhebung beider Schulen erfolgen soll. Das
Forster–Gymnasium zieht in den Standort Römerweg. Das Bezirksamt wird
ersucht, keine Entscheidung zu treffen, bevor nicht alle Entscheidungsgremien
angehört wurden. Das Bezirksamt bittet die BVV, in Ergänzung zur BVV-Drucksache DS/1317/V, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die
erforderliche Reduzierung des schulischen Angebots aufgrund des erheblichen
Schülerrückganges kann entweder durch Aufhebung einer Schule oder durch Zusammenlegung
von Schulen erfolgen. In der
Schulentwicklungsplanung Lichtenberg für die Jahre 2003 bis 2007 ist
festgelegt, dass die in den Lichtenberger Schulen vorhandenen inhaltlichen
Angebote erhalten bleiben und . qualitativ verbessert werden. Diese Prämisse
und die aktuellen Diskussionen zu notwendigen Veränderungen der
Gymnasien-Kapazitäten haben zur Entscheidung der Zusammenlegung des
Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums und des Immanuel-Kant-Gymnasiums geführt. Die Aufhebung
einer Schule kommt somit nicht in Betracht, da damit nicht nur der
Schulname und die Schulnummer wegfallen sondern auch die Lehrkräfte in den
Personalüberhang geraten. Die Schüler/innen werden einer anderen Schule
zugeordnet. Unter diesen Voraussetzungen sind der Erhalt und die Fortführung
der Projekte und inhaltlichen Angebote der aufgehobenen Schule nicht möglich
und für die Schüler/innen im Bezirk verloren. Bei der
Zusammenlegung von Schulen gehen von beiden Schulen alle Schüler/innen,
Lehrkräfte und Funktionsstelleninhaber/innen in die neue, zusammengelegte
Schule über. Somit bleiben die bisherigen Erfahrungen, Projekte und
pädagogischen Angebote erhalten. Dies gilt in besonderem Maße für die Fortführung
des musischen Profils des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums. Sowohl Schüler/innen
als auch Lehrer/innen der Schulen begegnen sich “auf gleicher Augenhöhe”, und
es besteht die große Chance, bewährte schulische Angebote, Erfahrungen und
Traditionen zu einer neuen, gemeinsamen schulischen Perspektive
weiterzuentwickeln. Mit der
Zusammenlegung von Schulen gehen die Rechtsbeziehungen der zusammengelegten
Schulen auf die neue Schule über. Die neue Schule erhält zunächst eine neue
Schulnummer. Hinsichtlich
der Benennung der neuen Schule entscheidet die neue Schulkonferenz. Es besteht
die Möglichkeit der Beibehaltung eines der bisherigen Namensgeber, wenn dies im
Hinblick auf den Erziehungsauftrag der Schule die überragende Bedeutung dieses
bisherigen Namensgebers gebietet. Berlin, den
Emmrich Räßler
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
1.Büro BzBm’in2.Kopie BilSp AL3.WV BVV EU
BzStR JugBilSp:
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