Drucksache - DS/1272/V  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Kaskelstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat die zweite Fortschreibung des mit der 10 Rechtsverordnung festgelegten und mit dem Bezirksamtsbeschluss Nr. 3/212/99 vom 14.09.1999 erstmalig fortgeschriebenen Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Lichtenberg-Kaskelstraße beschlossen (Planungsstand 10/04) und mit der Durchführung dieses Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen beauftragt.

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

 

Anlage 2

 

2. Fortschreibung des Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Kaskelstraße

- Erläuterungstext -

Der Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Kaskelstraße wurde mit der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete aufgrund der 10. Rechtsverordnung zur förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete am 18.11.1994 vom Senat beschlossen und am 14.09.1999 vom Bezirksamt Lichtenberg fortgeschrieben (BA-Beschluss 3/212/99).

Die zum Zeitpunkt der förmlichen Festlegung vorliegenden Ziele der städtebaulichen Entwicklung haben keinen statischen Charakter. Erst im Laufe des Sanierungsprozesses verdichten sich die Ziele und Zwecke der Sanierung zunehmend. “Die Ziele und Zwecke der Sanierung sind im Rahmen eines sich verdichtenden Sanierungskonzeptes fortzuentwickeln, und dies kann sowohl in der Form der Fortführung der Ziele und Zwecke in Form einer förmlichen Bauleitplanung geschehen als auch auf der Grundlage eines nicht förmlichen Sanierungskonzeptes” (aus: Bielenberg, Koopmann, Krautzberger: Städtebauförderungsrecht, München, 2001). Das Sanierungskonzept ist eine die Sanierung begleitende Planung, die dem prozesshaften Charakter des Sanierungsverfahrens sowie der Sanierungsplanung entspricht und über die nach jeweiliger Bedeutung und rechtlicher Wirkung nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der Gemeindeordnungen von den hiernach zuständigen Gemeindeorganen zu entscheiden bzw. zu beschließen ist.

Die Sanierungsziele haben sich seit förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes an einigen Punkten verändert, durch

-          veränderte Rahmenbedingungen (Klärung von Eigentumsverhältnissen, Bevölkerungsentwicklung)

-          Abstimmung der Infrastrukturbedarfe und Standorte mit den zuständigen Fachabteilungen im Mai 2003 anhand der im gleichen Jahr erstellten Bevölkerungsprognose für das Sanierungsgebiet bis zum Jahr 2010

-          Fortschreibung der Ziele in Blockkonzepten

-          redaktionelle Änderungen

 

Da dem Sanierungsrahmenplan eine Sicherungswirkung entsprechend der befristeten Zurückstellung von Bauvorhaben nach §15 BauGB zukommt, können nur aktuelle Ziele mit dem sanierungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt gesichert werden. Es ist deshalb erforderlich, jetzt eine Änderung des mit der 10. Rechtsverordnung festgelegten Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Kaskelstraße mit dem aktuellen Stand 10/2004 zu beschließen.

Dieser Bezirksamtsbeschluss bildet die Entscheidungsgrundlage für das Stadtplanungsamt zur Beurteilung von Vorhaben in den Sanierungsgebieten nach § 144/§145 BauGB (z.B. Versagung eines Bauvorhabens auf einer geplanten Grünfläche), für SenStadt im Widerspruchsverfahren sowie für die weitere Konkretisierung der Sanierungsziele über Blockkonzepte und Bebauungspläne, wo dies erforderlich wird.

 


Änderungen

 

1       Zeitfenster

1.1    Pfarrstraße 141, 145 / Türrschmidtstraße 46-48 (Grünfläche / Wohnungsneubau)

·    Das Zeitfenster A 2 mit Darstellung einer Neubebauung auf den Grundstücken Pfarrstraße 141, 145/Türrschmidtstraße 46-48 entfällt, da zur annähernden Bedarfsdeckung auf die bezirkseigene Grünfläche nicht ersatzlos verzichtet werden kann. Die im Rahmenplan (Fenster A 1) vorgenommene Darstellung Grünfläche und Spielplatz bleibt auch langfristig Sanierungsziel.

Der Ersatz für die ursprünglich langfristig geplante Aufgabe der Grünfläche an der Türrschmnidt-/Pfarrstraße sollte auf dem derzeitigen Sportplatz an der Hauffstraße 13-20 geschaffen werden. Mit der Aufgabe dieses Zeitfensters (s.o.) fällt der Ersatzstandort weg, so dass auf die Fläche an der Pfarr-/Türrschmidtstraße auch langfristig nicht mehr verzichtet werden kann. Mittels eines Gutachterverfahrens wurden konzeptionelle Vorschläge zur Neugestaltung erarbeitet, für die Realisierung ist die Fläche im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz angemeldet. Mittlerweile sind die Baumaßnahmen abgeschlossen.

·     Der gegenüberliegende Kaufhallenstandort (Türrschmidtstraße 43, 44/Kernhofer Str. 17, 19, 21) sowie die angrenzende Grünfläche ( Türrschmidtstr. 41, 42/Spittastr. 42) wird als Bereich mit Überarbeitungsbedarf der städtebaulichen Konzeption dargestellt. Dies soll verdeutlichen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Ergebnis hinsichtlich der städtebaulichen Zielsetzung erreicht werden konnte, sondern noch Klärungsbedarf besteht.

 

1.2    Hauffstraße 13-20 (Sportplatz / Spielplatz, Jugendfreizeiteinrichtung)

·    Das Zeitfenster B 2 mit Darstellung einer Jugendfreizeiteinrichtung und Spielplatz für das Grundstück Hauffstraße 13-20 entfällt. Die im Rahmenplan (Fenster B 1) vorgenommene Darstellung Sportplatz wird um die Darstellung Jugendfreizeiteinrichtung im Bereich des bestehenden Sportfunktionsgebäudes ergänzt.

Der im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms erneuerte Sportplatz Hauffstraße 13-20 erfüllt für das Sanierungsgebiet wie auch für die angrenzenden Quartiere eine wichtige Funktion, die auf absehbare Zeit an einem anderen Standort (Fischerstraße) nicht ausreichend ersetzt werden kann. Das Sportfunktionsgebäude wird neu errichtet und um eine Jugendfreizeiteinrichtung (als Ersatzstandort für angemietete Räumlichkeiten in der Pfarrstr. 139) ergänzt.

 

2       Grün- und freiflächen

2.1    Hauffstraße zwischen Pfarr- und Kaskelstraße (Grünverbindung)

·    Die Hauffstraße zwischen Pfarr- und Kaskelstraße wird entsprechend der begonnenen Erneuerungsmaßnahme auf dem gesamten Abschnitt als Geh- und Radweg mit Begleitgrün dargestellt. Vor den Grundstücken Hauffstraße 10, 11 wird weiterhin eine Freifläche dargestellt, die aufgrund der vorgesehenen Eckbebauung (s.u.) jedoch etwas kleiner in der Fläche ausfällt als zuvor.

·     

2.2    Archibaldweg12 und Nöldnerstraße 32

·    Die Darstellung als öffentliche Grünfläche wird durch die Darstellung als privates Baugrundstück ersetzt.

Die Flächen sind aus Sicht des Amtes für Umwelt und Natur vor dem Hintergrund des erforderlichen Ankaufs durch die öffentliche Hand sowie die Lösung der Besitzgaragenproblematik entbehrlich, zumal die Funktion einer echten Grünverbindung in die Victoriastadt auf Grund des parallel zum Archibaldweg verlaufenden und als Barriere wirkenden Bahndammes ohnehin nicht gegeben wäre.

 

2.3    Türrschmidtstraße 32, 32a

·    Die Darstellung Bolzplatz wird in privates Bauland geändert.

Auf dem in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Nöldnerplatz soll im Rahmen der anlaufenden Neugestaltung auch ein umfangreiches Spiel- und Bewegungsangebot geschaffen werden, so dass überdies vor dem Hintergrund der zu lösenden Besitzgaragenproblematik aus Sicht der Abteilung Umwelt und Gesundheit auf diesen Standort verzichtet werden kann

2.4    Hauffstraße 6

·    Die Darstellung öffentlicher Spielplatz wird in Gemeinbedarfsfläche geändert.

Das private Grundstück wurde von dem Träger der angrenzenden Kita in der Pfarrstr. 91 erworben und soll zukünftig zur Erweiterung der bislang sehr beengten Freifläche dieser Einrichtung genutzt werden.

 

3       GEMEINBEDARFSSTANDORTE

3.1    Hauffstraße 21-25 (Kita / Spielplatz)

·    Die Darstellung “Neubau einer Kindertagesstätte” auf den Grundstücken Hauffstraße 21-25 wird als langfristiges Planungsziel bestätigt, auch wenn die Fläche auf mindestens zehn Jahre als Spielplatz zwischengenutzt werden soll.

 

3.2    Kaskelstraße 41 (ehem. Kita)

·    Die Darstellung Kita in der Kaskelstraße 41 entfällt, da die Einrichtung längst geschlossen ist.

 

3.3    Pfarrstraße 139 (Jugendfreizeiteinrichtung)

·    Die Darstellung “Jugendfreizeiteinrichtung” in der Pfarrstraße 139 entfällt, da die Einrichtung “Napf” in den mit einer Jugendfreizeit kombinierten Neubau des Sportfunktionsgebäudes an der Hauffstraße 13 eingezogen ist (s.o.).

 

3.4    S-Bahnbögen Nöldnerstraße (Jugendfreizeiteinrichtung)

·    Die Signatur “Jugendfreizeiteinrichtung” an den S-Bahnbögen entfällt, da der Bedarf mit den bestehenden Einrichtungen, die ihr Angebot perspektivisch erweitern werden, gedeckt ist.

Der “Napf” in der Pfarrstr. 139 wird seine Platzangebot nach dem Umzug in den Neubau Hauffstraße 13 von 16 auf 24 Plätze erweitern, die “Zwergenhöhle” in der Spittastraße 40 wird die Platzzahl nach dem Umbau der alten Schmiede von 25 auf 40 erhöhen. Damit ist der Bedarf an Jugendfreizeiteinrichtungen gedeckt.

 

3.5    Pfarrstraße 107 (ehem. Jugendfreizeiteinrichtung)

·    Die Darstellung “Jugendfreizeiteinrichtung” in der Pfarrstraße 107 entfällt, da die Einrichtung nicht mehr existiert.

 

3.6    Kaskelstraße 31 (Bücherstube)

·    Die Bücherstube in der Kaskelstraße 31 soll langfristig in das Stadthaus integriert werden. Die Darstellung “Kulturelle Einrichtung” in der Kaskelstraße entfällt daher.

 

3.7    Türrschmidtstraße 24, 25 (Kultur, Begegnungsstätte)

·       Das Stadthaus erhält die Signaturen “kulturelle Einrichtung” und “soziale Einrichtung”, da hier das Heimatmuseum Lichtenberg als Hauptnutzer sowie die Bücherstube (s.o.) einziehen werden und eine durch einen freien Träger betriebene Begegnungsstätte eingerichtet wird.

 

3.8    Pfarrstraße 93 (Seniorenfreizeiteinrichtung)

·    Die Darstellung “Seniorenfreizeiteinrichtung” in der Pfarrstraße 93 entfällt. Nach Aussage des Sozialamtes besteht im Sanierungsgebiet neben der im Stadthaus geplanten Begegnungsstätte kein weiterer Bedarf an speziellen Senioreneinrichtungen.

4       NEUBAUSTANDORTE

·       Zur Darstellungsform: die potenziellen Baukörper werden nicht mehr schraffiert, sondern in Weiß mit roter Umrandung dargestellt.

·    An Stelle eines Kopfbaus wird auf den Grundstücken Spittastraße 2 / Hauffstraße 10,11 aus städtebaulichen Gründen eine Eckbebauung analog der gegenüberliegenden Ecke vorgeschlagen.

·    Auf die Darstellung der Lückenschließung zwischen Kernhofer Straße  2 und 4 und des Anbaus Türrschmidtstraße 1 wird verzichtet. Derartige Vorhaben scheinen baulich äußert problematisch und aus städtebaulicher Sicht nicht notwendig. Trotz Aufgabe der Zielvorstellung im Rahmenplan bleibt die baurechtliche Möglichkeit des Anbaus bestehen.

·    Die Neubaudarstellung für das Vorderhaus Kernhofer Straße 16 entfällt, da sie kein eigentliches Sanierungsziel ist, sondern nur der planungsrechtlichen Zulässigkeit Rechnung trägt. Im Falle eines Bauantrages kann dieser trotzdem positiv beschieden werden, wie die Modernisierung nicht als erhaltenswert gekennzeichneter Nebengebäude zugelassen wurde.

 

5       VORGÄRTEN

·    Vorgärten werden zusätzlich in der Hauffstraße 2-4 sowie in der südlichen Türrschmidtstraße von Nr. 1 bis Nr. 17 dargestellt. Damit folgt die Rahmenplanung bereits erfolgten bzw. geplanten Baumaßnahmen.

In dem mit Grün- und Freiflächen unterversorgten Quartier spielt das Straßenbegleitgrün eine besondere Rolle für die zusätzlichen Bedarfsdeckung.

 

6       REdaktionelle änderungen

·    Bereits errichtete Neubauten, realisierte Gemeinbedarfseinrichtungen, angelegte Grünflächen und Spielplätze und umgestaltete Verkehrsanlagen werden entsprechend vollfarbig (Bestand) dargestellt.

·    Die Remise Türrschmidtstraße 17 ist erneuert worden und wird entsprechend ihrer Nutzung (Ateliers) als Gewerbebestand dargestellt.

·    Das Hinterhaus Spittastraße 28 / 30 ist fälschlicher Weise als Bestandswohnhaus dargestellt. Wie eine Bestandserhebung inzwischen ergeben hat, handelt es sich bei dem Gebäude tatsächlich aber um nicht erhaltenswerte Kellerersatzräume. Es wird daher ohne Flächenfüllung im Rahmenplan dargestellt

·    Die Remise Nöldnerstr. 9 wurde im Programm “Städtebaulicher Denkmalschutz” erneuert und wird deshalb als Nebennutzung (Fahrradabstellraum) dargestellt.

 

 

 

 

7       LEGENDE

·    Die Signatur “Ladenzone”, mit der in bestimmten Abschnitten trotz Zweckentfremdungsverbotsverordnung die Zulässigkeit ermöglicht werden sollte, ist aufgrund der letzten Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung nicht mehr erforderlich und entfällt.

·    Die Nutzungskategorien “Wohnnutzung” und “Blockweise Mischung aus Wohnen und Handel, Dienstleistung” werden unter dem Legendenpunkt “Wohngebietstypische Nutzung” zusammengefasst. Gebäude oder Gebäudeteile, die z.B. als Pension genutzt werden, können weiterhin in dieser Kategorie geführt werden und die Nutzung kann jederzeit wieder zu Wohnen geändert werden.

Die Einführung der “Blockweisen Mischung aus Wohnen und Handel, Dienstleistung” sollte in der Nöldnerstraße eine gemischte Nutzungsstruktur ermöglichen, die so jedoch nicht eingetreten ist. Tatsächlich entspricht die Straße einem Wohngebiet und unterscheidet sich (abgesehen von den bestehenden Gewerbebetrieben in den Baulücken, deren Erhalt kein Rahmenplanziel ist) in ihrer Nutzungsstruktur nicht von den übrigen Straßen im Sanierungsgebiet. Um dem vorzubeugen, dass die Bebauung an der Nöldnerstraße aufgrund der Rahmenplanung als Mischgebiet eingestuft wird und damit die Anlieger beim Ausbau des Bahndammes geringeren Schutzanspruch haben als die in der Türrschmidtstraße, werden die Nutzungskategorien unter der erweiterten Bezeichnung “Wohngebietstypische Nutzungen” zusammengefasst.

 

 
 

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