Drucksache - DS/1176/V  

 
 
Betreff: Erweiterung des Lichtenberger Freizeitangebotes durch Skateranlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2004 
36. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, auf welchen Flächen und Plätzen des Bezirkes Skater- und Rollschuhanlagen hergerichtet werden können.                                 

 

Die BVV sollte in einer Vorlage zur Kenntnisnahme in der Februar – BVV 2005 über die Prüfergebnisse, die voraussichtlichen Kosten für eine entsprechende Herrichtung sowie über bereits bestehende Skater- und Rollschuhanlagen im Bezirk Lichtenberg informiert werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie neu hergerichtete Skateranlagen auch fremdfinanziert hergestellt werden können.             

 

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:       

 

Zur Zeit existieren in Berlin Lichtenberg folgende Skateranlagen [1]


 

Lfd. Nr.

Standort

Baujahr

1

Egon-Erwin-Kisch-/ Rostocker Str.

1994

2

Grevesmühlener Str. 43 / Am Jugendklub “Leos Hütte”

2000

3

Falkenberger Chaussee / Vincent.-van-Gogh-/ Warnitzer Str.

1998

4

Am Berl / gegenüber Gemeindezentrum

1995

5

Matenzeile 26-28

1994

6

Stadion Friedrichsfelde

1991

7

Weißenseer Weg 100

1999/2002

8

Hauptstr. 6

1999

 

 

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass immer wieder auf fehlende Spiel- und Sportangebote für Jugendliche in Form von Trendsportanlagen wie z.B. Skateranlagen hingewiesen wird.  Trendsportanlagen sind jedoch bisher nicht Bestandteil der Sportanlagenentwicklungsplanung.

 

Das Bezirksamt ist dennoch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bemüht, insbesondere durch den Einsatz der Verfügung stehenden Fördergelder (z.B. Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen (WUM / EFRE-WUM), Stadtumbau Ost, Urban II), entsprechende Anlagen zu errichten.

 

So wurde in letzter Zeit z.B. im Rahmen der Neugestaltung des Grünzuges Frankfurter Allee Süd (gefördert durch Urban II, WUM, Stadtumbau und Städtebaufördermitteln) im Bereich des ehemaligen Polizeiparkplatzes ein Angebot für Skater realisiert. Auch der Brunnenplatz neben dem Cinemaxx-Kino am Prerower Platz ist “skaterfreundlich” gestaltet worden (WUM).

 

·         Zur Zeit befinden sich folgende Trendsportanlagen in Vorbereitung:

·         Trendsportanlage Ribnitzer / Darßer Straße (WUM): voraussichtlich mit Einrichtungen für Skater; Realisierung 2005

·         “Skaterlinse” auf dem ehem. Parkplatz zwischen Weitling- und Wönnichstraße (EFRE-WUM): Neugestaltung als öffentlicher Stadtplatz mit Anschüttungen für Skater; Baubeginn 2005

·         Spielplatz auf dem Nöldnerplatz: Geländestreifen am Bahndamm soll für sog. Lückekinder auch eine Skaterfläche erhalten (EFRE-WUM).

·         Wartenberger Feldmark (Parkbandtangente/Skatestrapez) Baubeginn 2005/06

 

Folgende Fördermittel stehen für die jeweilige Gesamtmaßnahme (einschl. aller Einrichtungen und Standortgestaltung) zur Verfügung:

 

-     Trendsportanlage Ribnitzer Str./ Darßer Straße         ca. 225.000 € Gesamtkosten

Die Kosten einer  Skateranlage sind noch nicht bekannt.

 

-          Neugestaltung als öffentlicher Stadtplatz                   ca. 370.000 € Gesamtkostem

      dar.: Anschüttungen für Skater (Skaterlinse)       ca. 150.000 €

 

-     Nöldnerplatz, 1. Bauabschnitt                                               ca. 1.000.000 € Gesamtkosten

dar.: Skateranlage                                                          ca. 150.000 €

      

-          Wartenberger Feldmark (Parkbandtangente/Skatestrapez)

Die Kosten sind noch nicht bekannt.

 

Weitere Standorte sind zur Zeit nicht in konkreter Vorbereitung.

 

 

Die Nachnutzung von Abrissstandorten (Stadtumbau Ost) ist denkbar (auch als Zwischennutzung), allerdings ist die Finanzierung aus Mitteln des Stadtumbau-Ost–Programms zur Herrichtung der Grundstücke nach Abriss nicht ausreichend, um neben einer sog. “Erstbegrünung” weitere Anlagen zu errichten. Hier wären Folgemaßnahmen zu konzipieren.

Als eine weitere Fläche kommt die nicht genutzte Fläche an der Dolgenseestr./Hönower Weg (unter der Freileitung), die sich noch im Fachvermögen Sport befinden, in Frage.

 

Eine Prüfung, “wie neu hergerichtete Skateranlagen auch fremdfinanziert hergestellt werden können” ist schwierig. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Neuerrichtung von Skateranlagen bzw. die Unterhaltung bestehender Anlagen durch Dritte (private Unternehmen, Vereine etc.) gemeint ist.

Das ist auf deren Kosten etwa im Wege von Sponsoring oder durch eigene Bauleistungen prinzipiell möglich.

Auch hier wäre vor Errichtung der Anlagen die Unterhaltung und Wartung vor ab zu klären, ggf. durch kontinuierliches Sponsoring bzw. durch Übernahme der Unterhaltungskosten in die bezirklichen Bewirtschaftungskosten von Grün- oder Sportanlagen.

Außerdem wäre zu unterscheiden, ob die Anlagen etwa als Sportstätte ständig betreut und die Nutzung geregelt vergeben wird oder ob sie als unbetreuter Spielplatz ausgewiesen werden. Eine Zuordnung in die jeweiligen Fachvermögen und die Budgetierung der Unterhaltungskosten muss entsprechend erfolgen.

 

 

 

Berlin, den 26.01.2005

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                                               Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                                          Bezirksstadtrat

 



[1]  Der Begriff “Skateranlagen” bezieht sich hier auf Anlagen für Trendsportarten mit Skateboards, Rollschuhen und Inline-Skates. Bauliche Standards bzw. Kostenstandards liegen in Berlin nicht vor.

Es gelten folgende Bestimmungen:

1. DIN EN 33 943 vom November 2000 - Rollsportgeräte – Skateeinrichtungen:

·          Definitionen (Skateeinrichtungen, Wettkampfbahn, gewerblich betriebene Bahn, Konstruktionsteile etc.)

·          Sicherheitstechnische Anforderungen

·          Prüfung

Es sind keine Angaben über benötigte Flächen einer gesamten Anlage enthalten, sondern nur der Grundflächenbedarf einzelner sportlicher Bauwerke. Der Flächenbedarf ist in Abhängigkeit von der Anzahl und Art der sportlichen Bauwerke (z.B. Jump-Ramp, Half-Pipe etc.) zu ermitteln.

2. Inliner - Skater - Anlagen

2.1 Skaterhockey

·          Standard – Spielfeldabmessung: 20,00 x 40,00 m.

·          Allseitig mit einer Bande einfassen.

·          Die Spielfläche muss eben und einfarbig sein. Als Belag kommt feinporiger Beton oder Asphalt in Betracht (im Freien).

2.2 Speedskating

·          Bahnlänge für Wettbewerb 200,00 m; Kurvenradius mind. 15,00 m.

·          Die Gesamtbreite der Bahn soll 5,00 bis 8,00 m betragen.

·          Bahnbelag wie Skaterkockey.

3. Rollkunstlauf- und Rolltanzwettbewerbe

Diese Sportart wird ausschließlich in Hallen und auf Parkettböden ausgeübt.

·          Mindestgröße der Sportfläche: 20,00 x 40,00 m, Idealgröße: 25,00 x 50,00 m

  • 30,00 x 60,00 m nur bei Mitnutzung von Eissportflächen. Verlegung von Sportboden sicher erforderlich.
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen