Drucksache - DS/1176/V
Das
Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, auf welchen Flächen und Plätzen des
Bezirkes Skater- und Rollschuhanlagen hergerichtet werden können. Die BVV
sollte in einer Vorlage zur Kenntnisnahme in der Februar – BVV 2005 über die
Prüfergebnisse, die voraussichtlichen Kosten für eine entsprechende Herrichtung
sowie über bereits bestehende Skater- und Rollschuhanlagen im Bezirk
Lichtenberg informiert werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie neu
hergerichtete Skateranlagen auch fremdfinanziert hergestellt werden können. Hierzu
berichtet das Bezirksamt wie folgt: Zur
Zeit existieren in Berlin Lichtenberg folgende Skateranlagen [1]
Dem Bezirksamt ist bekannt, dass immer wieder auf
fehlende Spiel- und Sportangebote für Jugendliche in Form von Trendsportanlagen
wie z.B. Skateranlagen hingewiesen wird.
Trendsportanlagen sind jedoch bisher
nicht Bestandteil der Sportanlagenentwicklungsplanung. Das Bezirksamt ist dennoch im
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bemüht, insbesondere durch den Einsatz
der Verfügung stehenden Fördergelder (z.B. Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen
(WUM / EFRE-WUM), Stadtumbau Ost, Urban II), entsprechende Anlagen zu
errichten. So wurde in letzter Zeit z.B. im
Rahmen der Neugestaltung des Grünzuges Frankfurter Allee Süd (gefördert durch
Urban II, WUM, Stadtumbau und Städtebaufördermitteln) im Bereich des ehemaligen
Polizeiparkplatzes ein Angebot für Skater realisiert. Auch der Brunnenplatz
neben dem Cinemaxx-Kino am Prerower Platz ist “skaterfreundlich” gestaltet
worden (WUM). ·
Zur Zeit befinden
sich folgende Trendsportanlagen in Vorbereitung: ·
Trendsportanlage
Ribnitzer / Darßer Straße (WUM): voraussichtlich mit Einrichtungen für Skater;
Realisierung 2005 ·
“Skaterlinse” auf
dem ehem. Parkplatz zwischen Weitling- und Wönnichstraße (EFRE-WUM):
Neugestaltung als öffentlicher Stadtplatz mit Anschüttungen für Skater;
Baubeginn 2005 ·
Spielplatz auf
dem Nöldnerplatz: Geländestreifen am Bahndamm soll für sog. Lückekinder auch
eine Skaterfläche erhalten (EFRE-WUM). ·
Wartenberger
Feldmark (Parkbandtangente/Skatestrapez) Baubeginn 2005/06 Folgende Fördermittel stehen
für die jeweilige Gesamtmaßnahme (einschl. aller Einrichtungen und
Standortgestaltung) zur Verfügung: - Trendsportanlage Ribnitzer Str./ Darßer
Straße ca. 225.000 € Gesamtkosten Die
Kosten einer Skateranlage sind noch
nicht bekannt. -
Neugestaltung als
öffentlicher Stadtplatz ca.
370.000 € Gesamtkostem dar.:
Anschüttungen für Skater (Skaterlinse) ca.
150.000 € - Nöldnerplatz, 1. Bauabschnitt ca. 1.000.000 € Gesamtkosten dar.:
Skateranlage ca.
150.000 € -
Wartenberger
Feldmark (Parkbandtangente/Skatestrapez) Die
Kosten sind noch nicht bekannt. Weitere Standorte sind zur
Zeit nicht in konkreter Vorbereitung. Die Nachnutzung von
Abrissstandorten (Stadtumbau Ost) ist denkbar (auch als Zwischennutzung),
allerdings ist die Finanzierung aus Mitteln des Stadtumbau-Ost–Programms zur
Herrichtung der Grundstücke nach Abriss nicht ausreichend, um neben einer sog.
“Erstbegrünung” weitere Anlagen zu errichten. Hier wären Folgemaßnahmen zu
konzipieren. Als
eine weitere Fläche kommt die nicht genutzte Fläche an der
Dolgenseestr./Hönower Weg (unter der Freileitung), die sich noch im
Fachvermögen Sport befinden, in Frage. Eine
Prüfung, “wie neu hergerichtete Skateranlagen auch fremdfinanziert hergestellt
werden können” ist schwierig. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die
Neuerrichtung von Skateranlagen bzw. die Unterhaltung bestehender Anlagen durch
Dritte (private Unternehmen, Vereine etc.) gemeint ist. Das ist
auf deren Kosten etwa im Wege von
Sponsoring oder durch eigene Bauleistungen prinzipiell möglich. Auch hier wäre vor Errichtung
der Anlagen die Unterhaltung und Wartung vor ab zu klären, ggf. durch
kontinuierliches Sponsoring bzw. durch Übernahme der Unterhaltungskosten in die
bezirklichen Bewirtschaftungskosten von Grün- oder Sportanlagen. Außerdem wäre zu
unterscheiden, ob die Anlagen etwa als Sportstätte ständig betreut und die
Nutzung geregelt vergeben wird oder ob sie als unbetreuter Spielplatz
ausgewiesen werden. Eine Zuordnung in die jeweiligen Fachvermögen und die
Budgetierung der Unterhaltungskosten muss entsprechend erfolgen. Berlin,
den 26.01.2005 Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat [1] Der Begriff
“Skateranlagen” bezieht sich hier auf Anlagen für Trendsportarten mit
Skateboards, Rollschuhen und Inline-Skates. Bauliche Standards bzw.
Kostenstandards liegen in Berlin nicht vor. Es gelten folgende
Bestimmungen: 1. DIN EN 33 943 vom November
2000 - Rollsportgeräte – Skateeinrichtungen: ·
Definitionen
(Skateeinrichtungen, Wettkampfbahn, gewerblich betriebene Bahn, Konstruktionsteile
etc.) ·
Sicherheitstechnische
Anforderungen ·
Prüfung Es sind keine Angaben über
benötigte Flächen einer gesamten Anlage enthalten, sondern nur der
Grundflächenbedarf einzelner sportlicher Bauwerke. Der Flächenbedarf ist in
Abhängigkeit von der Anzahl und Art der sportlichen Bauwerke (z.B. Jump-Ramp,
Half-Pipe etc.) zu ermitteln. 2. Inliner - Skater - Anlagen 2.1 Skaterhockey ·
Standard –
Spielfeldabmessung: 20,00 x 40,00 m. ·
Allseitig mit
einer Bande einfassen. ·
Die Spielfläche
muss eben und einfarbig sein. Als Belag kommt feinporiger Beton oder Asphalt in
Betracht (im Freien). 2.2 Speedskating ·
Bahnlänge für
Wettbewerb 200,00 m; Kurvenradius mind. 15,00 m. ·
Die Gesamtbreite
der Bahn soll 5,00 bis 8,00 m betragen. ·
Bahnbelag wie
Skaterkockey. 3. Rollkunstlauf- und
Rolltanzwettbewerbe Diese Sportart wird
ausschließlich in Hallen und auf Parkettböden ausgeübt. ·
Mindestgröße der
Sportfläche: 20,00 x 40,00 m, Idealgröße: 25,00 x 50,00 m
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