Drucksache - DS/1072/V  

 
 
Betreff: Hilfen zur Erziehung - Jahresbericht 2004
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Finanzen/Personal Entscheidung
01.09.2004 
35. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Finanzen/Personal vertagt   
03.11.2004 
37. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Finanzen/Personal mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt verfolgt kontinuierlich die Ausgabenentwicklung im T- und Z-Teil

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt verfolgt kontinuierlich die Ausgabenentwicklung im T- und Z-Teil. Dabei liegt ein besonderer Augenmerk auf den Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Umsetzungsbemühungen des Jugendamtes haben im Jahr 2004 dazu geführt, dass die Haushaltsansätze für die unterschiedlichen Hilfearten eingehalten worden sind.

Das Bezirksamt bittet die BVV den anliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

10360 Berlin,               2005

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                                                         Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                                                                  Bezirksstadtrat

 


Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                      02.02.2005
Bezirksstadtrat für Jugend Bildung und Sport                                                                  5504-6300

 

 

Jahresbericht 2004 – Hilfen zur Erziehung

 

Grundsatzziele Wahrung des Rechtsanspruchs und Einhaltung des Budgets

Der vorliegende Bericht zum Jahresabschluss 2004 bei den Hilfen zur Erziehung reflektiert die Entwicklungen und Entscheidungen im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung im Bezirk Lichtenberg.

Er dokumentiert insbesondere die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages des Kinder und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) unter den aktuellen Budgetvorgaben des Haushaltsplanes 2004/2005. Die Steuerung der Hilfen zur Erziehung steht insbesondere im Spannungsverhältnis zwischen der Sicherstellung des individuellen Rechtsanspruchs der Personensorgeberechtigten auf geeignete und notwendige Hilfen zur Erziehung bei gleichzeitigem Erreichen der Haushaltsziele.

Das Grundsatzziel für Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes lautet: “Familien, Kinder und Jugendliche erfahren bedarfsgerechte Hilfen, die diese tatsächlich benötigen – bei gleichzeitiger Begrenzung der Ausgaben auf das zur Verfügung stehende Budget”.

Mit dem Rückgang der Ausgaben für Hilfen zur Erziehung insgesamt – bei stabilen Fallzahlen und damit einem kontinuierlichen Angebot – ist einzuschätzen, dass diese Prämisse erreicht wurde. Die Erfüllung des individuellen Rechtsanspruches auf Hilfen zur Erziehung steht weiterhin im Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes.

Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung bleibt dabei stets ein auf den Einzelfall bezogener Entscheidungsprozess zu Umfang und Art der von dem Jugendamt zu bewilligenden Leistungen. Die Gewährleistung des individuellen Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung und deren fachgerechter Durchführung ist für das Jugendamt verpflichtend. Sowohl in der Hilfeplanung als auch in der Falleingangsphase und in der Leistungserbringung durch freie Träger liegt der besondere Augenmerk auf der Qualitätsentwicklung des Angebotes und auf den im Hilfeplan festgeschriebenen individuellen Zielen der jeweiligen jungen Menschen und ihrer Familie.

Der unter dem finanzpolitischen Druck erfolgte Prozess der Umsteuerung bei den Hilfen zur Erziehung bestimmt wesentlich die Ziel- und Handlungsmaximen des Jugendamtes. Die fach- und finanzpolitischen Zielsetzungen des Zuweisungsmodells für Hilfen zur Erziehung, d. h. die Senkung der Fallkosten und Fallzahlen sowie die damit verbundene Budgetreduzierung um ca. 30 % gegenüber 2001 haben alle Beteiligten zu strukturellen Veränderungen im gesamten System der Jugendhilfe gezwungen.

Hierzu gehört besonders die Entwicklung präventiver flexibler familienunterstützender Hilfen wie z. B. Elternaktivierungsprogramme. Die konzeptionelle Entwicklung der Sozialraumorientierung der Jugendhilfe und darüber hinaus weiterer soziokultureller Leistungserbringer ist wesentlicher Bestandteil der künftigen Arbeit des Jugendamtes.


Ergebnisse 2004

Für das Jahr 2004 war das Jugendamt durch den Haushaltsplan 2004/2005 im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu Ausgaben bis zu 30.279.000 € ermächtigt. Mit dem vorläufigen Jahresabschluss 2004 konnte ein Ausgabevolumen von nur 26.080.100 € festgestellt werden.

Einhaltung des Budgets

Die Beschlüsse zur Umsteuerung bei den Hilfen zur Erziehung von stationären zu ambulanten Hilfen konnte durch eine qualifizierte Falleingangsphase und Hilfeplanung umgesetzt werden. So gingen die Fallzahlen im stationären Bereich insgesamt um 12,8 % zurück. Im Gegensatz dazu stiegen die ambulanten Hilfen um 6,7 % (siehe Anlage).

Die Ursache der Reduzierung der Fallausgaben bei den Hilfen zur Erziehung von insgesamt 17,5 % liegt einerseits in der zwischen dem Land und der Liga der freien Wohlfahrtsverbänden vereinbarte Absenkung der Entgeltfinanzierung, in der Einhaltung der  Jahresfallpauschalen, aber auch in der Reduzierung des Leistungsumfangs durch kürzere Unterbringungszeiten bzw. Stundenreduzierung bei den ambulanten Hilfen. Die wesentliche Umsteuerung ist bei den Kosten je Fall erfolgt.

Eine ausführliche Darstellung der Fall- und Haushaltszahlen ist in der Anlage beigefügt.

Einhaltung des Rechtsanspruchs

Ziele und Grundlage der Hilfeplanung ist die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern. Hierbei ist die aktive Einbeziehung der vorhandenen Ressourcen der Familie sowie des Sozialraums, der Jugendhilfe und anderer Unterstützungssysteme in die Hilfeplanung insbesondere in der Falleingangsphase ein wesentlicher Eckpunkt der Hilfeplanung (Ressourcen und Lebensweltorientierung). Da die Verselbständigung bzw. die Rückführung des Kindes/Jugendlichen in die Familie das Ziel der stationären Unterbringung ist, werden Hilfekonferenzen in kurzen, meist vierteljährlichen Abständen durchgeführt.

Lichtenberg hat einen kontinuierlichen Rückgang der jungen Menschen von 0 bis unter 21 Jahren zu verzeichnen. Nach der Schließung von Kindertagesstätten, Grundschulen und nun Oberschulen war auch bei den Hilfen zur Erziehung ein Rückgang der Inanspruchnahme dieser Hilfen zu erwarten. Im Jahre 2003 wurden bezogen auf die Zahl der jungen Menschen bis unter 21 Jahren 26,60 jungen Menschen je 1.000 unter 21jährige Hilfen zur Erziehung gewährt. 2004 waren es 25,53 jungen Menschen je 1.000 unter 21jährige die Hilfen zur Erziehung erhalten haben. Die Fallquote hat sich nur wenig verändert und beträgt rd. 96 % der Fallquote des Vorjahres.

Die Dauer der Heimunterbringung konnte insgesamt reduziert werden. Im Rahmen der Hilfeplanung und bei Übereinstimmung zum individuellen, notwendigen und geeigneten Hilfebedarf erhielten die Familien bzw. Jugendlichen anschließend an eine Heimunterbringung ambulante Hilfen zur Unterstützung. Besonders deutlich wird diese Tendenz bei dem Rückgang der Fallzahlen beim betreuten Einzelwohnen um 25,8 % bei gleichzeitigem Anstieg der Fallzahlen bei den Betreuungshelfern um 27,9 %.

Ein wesentliches Ziel bei der Umsteuerung der Hilfen zur Erziehung ist die Sicherung des Verbleibs des Kindes/Jugendlichen in seinen sozialen Bezügen und Regelsystemen (Kita, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereine usw.). Demzufolge stieg die Fallzahl bei der sozialen Gruppenarbeit um 22,4 % bei gleichzeitiger Reduzierung der Fallzahl bei den teilstationären Hilfen um 45 %.

Bei fast allen in der Anlage aufgeführten Hilfen handelt es sich um konkrete Leistungen zugunsten einzelner junger Menschen. Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe ist zu beachten, dass diese Hilfeform der ganzen Familien zugute kommt. Da die sozialpädagogische Familienhilfe in der Regel Familien mit mehreren Kindern gewährt wird, ist die Steigerung dieses Hilfeangebots um 18,5 % besonders beachtenswert.

Der gesamte  Umsteuerungsprozess bei den Hilfen zur Erziehung von stationären zu ambulanten Hilfen konnte nur bewältigt werden, weil die freien Träger als Leistungserbringer diesen Prozess in hoher fachlicher Qualität mitgetragen und unterstützt haben. Die freien Träger standen vor großen Herausforderung, z. B. Familienhilfen in Familien durchzuführen, bei denen früher eine Fremdunterbringung der schwierigen jungen Menschen (als Symptomträger) erfolgt wäre.

In der Auswertung mit den freien Trägern wurde gemeinsam festgestellt, dass dies nicht zu einer Absenkung der Qualität führte. Die Träger waren allerdings vor die Notwendigkeit gestellt, ihre Arbeit effizienter im Sinne einer kurzfristigen Zielerreichung zu gestalten.

Ausblick

Die Ergebnisse der Steuerung von Hilfen zur Erziehung ermöglichen einen Handlungsspielraum, der aus fachlicher Sicht vorrangig für die weitere Entwicklung von präventiven Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienarbeit genutzt werden muss. Gerade vor dem Hintergrund des künftig stärker präferierten sozialräumlichen Ansatzes liegt in der Verknüpfung “fallunspezifischer” Leistungen bzw. Leistungen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung die reale Chance, Stärken des Kinder- und Familienfreundlichen Bezirkes Lichtenberg durch den gezielten Einsatz von Ressourcen auszubauen.

Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung präventiver flexibler familienunterstützender Hilfen wie z. B. Elternaktivierungsprogramme. Die konzeptionelle Entwicklung der Sozialraumorientierung der Jugendhilfe und darüber hinaus weiterer soziokultureller Leistungserbringung ist wesentlicher Bestandteil der weiteren Arbeit des Jugendamtes.

Leitgedanke zur Verbesserung der Angebotsstruktur ist: Prävention statt Intervention!

Jugend- und Jugendsozialarbeit

Bereits für das Jahr 2005 konnte aus Mitteln des T-Teils die Zuwendungssumme für freie Träger der Jugendhilfe um 160.000 Euro erhöht werden – damit stehen rd. 15% höhere Mittel für regionale und überregionale Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung. Diese Mittel werden vorrangig für Beratungsangebote junger Menschen zur Integration in das Berufs- und Arbeitsleben genutzt.

Wesentlicher Bestandteil der Gemeinwesentwicklung wird künftig die Stärkung nachbarschaftlicher Angebote in soziolkulturellen Zentren sein. Eine zielgruppenorientierte Ausrichtung dieser Angebote auf Lichtenberger Kinder und Jugendliche, in Kooperation mit weiteren infrastrukturellen Einrichtungen (z.B. Kita, Schule) bzw. Trägern (z.B. Vereine) wird unterstützt.

Hierzu ist ein abgestimmtes Programm der Abteilungen Jugend, Bildung und Sport sowie Bürgerdienste und Soziales sinnvoll. Folgende Programmbestandteile können durch den Einsatz von Ressourcen des Jugendamtes initiiert bzw. bestehende Angebote erweitert werden z.B. durch:

·          generationsübergreifende Veranstaltungen

·          Nachmittagsangebote für Kinder- und Jugendliche

·          Hausaufgabenhilfen

·          Sportangebote für Kinder und Jugendliche ohne Vereinsbindung (z.B. Straßenfußballschule, Öffnung schulischer Sport-AG`en, Ferienschachschule im Nachbarschaftszentrum . . .)

·          Wochenendangebote (Diskotheken?)

·          Verstärkte jugendkulturelle Angebote (Musik, Theater, . . .)

Über diese zusätzlichen Angebote können junge Menschen niedrigschwellig erreicht und familiäre und soziale Bindungen verstärkt werden. Das Programm knüpft an Bedürfnissen junger Menschen und ihren Familien an.

Familienförderung und Familienbildung

Starke familiäre Bindungen und Potenziale sind wichtige Faktoren, um Krisensituationen im Alltag und in der Entwicklung junger Menschen und Eltern zu meistern.

Familien benötigen Bedingungen, um sich im Wohnungsumfeld und im Sozialraum wohl zu fühlen. Zu diesen Bedingungen zählen nichtkommerzielle Freizeitangebote und Treffpunkte, die den Bedürfnissen nach Kommunikation sowie den Freizeitinteressen entsprechen. Weiterhin zählt hierzu ein Netz niedrigschwelliger – weil vertrauter – Orte bzw. Ansprechpartner, um in Krisen- bzw. Konfliktfällen Beratung, Unterstützung und Hilfe zu finden.

Auch hier bestehen in den vorhanden nachbarschaftlich ausgerichteten Sozialkulturellen Zentren hervorragende Potenziale, die durch ein Programm der Abteilungen Jugend, Bildung und Sport sowie Bürgerdienste und Soziales gestärkt und ausgebaut werden können (vgl. Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung des Bezirksamtes Lichtenberg).

Zu den Programmbestandteilen sollten z.B. zählen:

·          Ausweitung des offenen Bereiches durch erweiterte Öffnungszeiten

·          Unterstützung bedürfnisorientierter Angebote

·          Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen

·          Zusammenarbeit mit Sportvereinen (“Schnuppertage”)

·          Angebote Familienerholung und Familienreisen.

Das Bezirksamt wird die aufgezeigten Ansätze eines jugend- und familienpolitischen Programms und der Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung im Rahmen des Haushaltsplans 2006/2007 verankern, um sowohl defizitorientierte Interventionen durch Hilfen zur Erziehung zu vermeiden und die Bindung an das sozialräumliche Umfeld zu verbessern. Das Bezirksamt will damit auch die Attraktivität Lichtenbergs als Wohn- und Lebensort für Familien insgesamt stärken und attraktive Lebensbedingungen im Bezirk  schaffen. Dazu zählt ein vielfältiges Angebot an sozialen und kulturellen Einrichtungen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen