Drucksache - DS/1072/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt verfolgt kontinuierlich die Ausgabenentwicklung im T- und Z-Teil.
Dabei liegt ein besonderer Augenmerk auf den Hilfen zur Erziehung nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Umsetzungsbemühungen des Jugendamtes haben
im Jahr 2004 dazu geführt, dass die Haushaltsansätze für die unterschiedlichen
Hilfearten eingehalten worden sind. Das
Bezirksamt bittet die BVV den anliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. 10360
Berlin, 2005 Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Bezirksamt Lichtenberg von
Berlin
02.02.2005 Jahresbericht 2004 – Hilfen zur
Erziehung Grundsatzziele Wahrung des Rechtsanspruchs und Einhaltung des BudgetsDer
vorliegende Bericht zum Jahresabschluss 2004 bei den Hilfen zur Erziehung
reflektiert die Entwicklungen und Entscheidungen im Leistungsbereich der Hilfen
zur Erziehung im Bezirk Lichtenberg. Er
dokumentiert insbesondere die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages des Kinder
und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) unter den aktuellen Budgetvorgaben des
Haushaltsplanes 2004/2005. Die Steuerung der Hilfen zur Erziehung steht
insbesondere im Spannungsverhältnis zwischen der Sicherstellung des
individuellen Rechtsanspruchs der Personensorgeberechtigten auf geeignete und
notwendige Hilfen zur Erziehung bei gleichzeitigem Erreichen der
Haushaltsziele. Das
Grundsatzziel für Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes lautet: “Familien,
Kinder und Jugendliche erfahren bedarfsgerechte Hilfen, die diese tatsächlich
benötigen – bei gleichzeitiger Begrenzung der Ausgaben auf das zur Verfügung
stehende Budget”. Mit dem
Rückgang der Ausgaben für Hilfen zur Erziehung insgesamt – bei stabilen
Fallzahlen und damit einem kontinuierlichen Angebot – ist einzuschätzen, dass
diese Prämisse erreicht wurde. Die Erfüllung des individuellen Rechtsanspruches
auf Hilfen zur Erziehung steht weiterhin im Mittelpunkt der Arbeit des
Jugendamtes. Die
Gewährung von Hilfen zur Erziehung bleibt dabei stets ein auf den Einzelfall
bezogener Entscheidungsprozess zu Umfang und Art der von dem Jugendamt zu
bewilligenden Leistungen. Die Gewährleistung des individuellen Rechtsanspruchs
auf Hilfe zur Erziehung und deren fachgerechter Durchführung ist für das Jugendamt
verpflichtend. Sowohl in der Hilfeplanung als auch in der Falleingangsphase und
in der Leistungserbringung durch freie Träger liegt der besondere Augenmerk auf
der Qualitätsentwicklung des Angebotes und auf den im Hilfeplan
festgeschriebenen individuellen Zielen der jeweiligen jungen Menschen und ihrer
Familie. Der unter
dem finanzpolitischen Druck erfolgte Prozess der Umsteuerung bei den Hilfen zur
Erziehung bestimmt wesentlich die Ziel- und Handlungsmaximen des Jugendamtes.
Die fach- und finanzpolitischen Zielsetzungen des Zuweisungsmodells für Hilfen
zur Erziehung, d. h. die Senkung der Fallkosten und Fallzahlen sowie die damit
verbundene Budgetreduzierung um ca. 30 % gegenüber 2001 haben alle Beteiligten
zu strukturellen Veränderungen im gesamten System der Jugendhilfe gezwungen. Hierzu
gehört besonders die Entwicklung präventiver flexibler familienunterstützender
Hilfen wie z. B. Elternaktivierungsprogramme. Die konzeptionelle Entwicklung
der Sozialraumorientierung der Jugendhilfe und darüber hinaus weiterer
soziokultureller Leistungserbringer ist wesentlicher Bestandteil der künftigen
Arbeit des Jugendamtes. Ergebnisse 2004Für das
Jahr 2004 war das Jugendamt durch den Haushaltsplan 2004/2005 im Bereich der
Hilfen zur Erziehung zu Ausgaben bis zu 30.279.000 € ermächtigt. Mit dem
vorläufigen Jahresabschluss 2004 konnte ein Ausgabevolumen von nur 26.080.100 €
festgestellt werden. Einhaltung des BudgetsDie
Beschlüsse zur Umsteuerung bei den Hilfen zur Erziehung von stationären zu
ambulanten Hilfen konnte durch eine qualifizierte Falleingangsphase und
Hilfeplanung umgesetzt werden. So gingen die Fallzahlen im stationären Bereich
insgesamt um 12,8 % zurück. Im Gegensatz dazu stiegen die ambulanten Hilfen um
6,7 % (siehe Anlage). Die Ursache
der Reduzierung der Fallausgaben bei den Hilfen zur Erziehung von insgesamt
17,5 % liegt einerseits in der zwischen dem Land und der Liga der freien
Wohlfahrtsverbänden vereinbarte Absenkung der Entgeltfinanzierung, in der
Einhaltung der Jahresfallpauschalen,
aber auch in der Reduzierung des Leistungsumfangs durch kürzere
Unterbringungszeiten bzw. Stundenreduzierung bei den ambulanten Hilfen. Die
wesentliche Umsteuerung ist bei den Kosten je Fall erfolgt. Eine
ausführliche Darstellung der Fall- und Haushaltszahlen ist in der Anlage
beigefügt. Einhaltung des RechtsanspruchsZiele und
Grundlage der Hilfeplanung ist die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern.
Hierbei ist die aktive Einbeziehung der vorhandenen Ressourcen der Familie
sowie des Sozialraums, der Jugendhilfe und anderer Unterstützungssysteme in die
Hilfeplanung insbesondere in der Falleingangsphase ein wesentlicher Eckpunkt
der Hilfeplanung (Ressourcen und Lebensweltorientierung). Da die
Verselbständigung bzw. die Rückführung des Kindes/Jugendlichen in die Familie
das Ziel der stationären Unterbringung ist, werden Hilfekonferenzen in kurzen,
meist vierteljährlichen Abständen durchgeführt. Lichtenberg
hat einen kontinuierlichen Rückgang der jungen Menschen von 0 bis unter 21
Jahren zu verzeichnen. Nach der Schließung von Kindertagesstätten, Grundschulen
und nun Oberschulen war auch bei den Hilfen zur Erziehung ein Rückgang der
Inanspruchnahme dieser Hilfen zu erwarten. Im Jahre 2003 wurden bezogen auf die
Zahl der jungen Menschen bis unter 21 Jahren 26,60 jungen Menschen je 1.000
unter 21jährige Hilfen zur Erziehung gewährt. 2004 waren es 25,53 jungen
Menschen je 1.000 unter 21jährige die Hilfen zur Erziehung erhalten haben. Die
Fallquote hat sich nur wenig verändert und beträgt rd. 96 % der Fallquote des Vorjahres. Die Dauer
der Heimunterbringung konnte insgesamt reduziert werden. Im Rahmen der
Hilfeplanung und bei Übereinstimmung zum individuellen, notwendigen und
geeigneten Hilfebedarf erhielten die Familien bzw. Jugendlichen anschließend an
eine Heimunterbringung ambulante Hilfen zur Unterstützung. Besonders deutlich
wird diese Tendenz bei dem Rückgang der Fallzahlen beim betreuten Einzelwohnen
um 25,8 % bei gleichzeitigem Anstieg der Fallzahlen bei den Betreuungshelfern
um 27,9 %. Ein
wesentliches Ziel bei der Umsteuerung der Hilfen zur Erziehung ist die
Sicherung des Verbleibs des Kindes/Jugendlichen in seinen sozialen Bezügen und
Regelsystemen (Kita, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereine usw.).
Demzufolge stieg die Fallzahl bei der sozialen Gruppenarbeit um 22,4 % bei
gleichzeitiger Reduzierung der Fallzahl bei den teilstationären Hilfen um 45 %. Bei fast
allen in der Anlage aufgeführten Hilfen handelt es sich um konkrete Leistungen
zugunsten einzelner junger Menschen. Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe
ist zu beachten, dass diese Hilfeform der ganzen Familien zugute kommt. Da die
sozialpädagogische Familienhilfe in der Regel Familien mit mehreren Kindern
gewährt wird, ist die Steigerung dieses Hilfeangebots um 18,5 % besonders
beachtenswert. Der
gesamte Umsteuerungsprozess bei den
Hilfen zur Erziehung von stationären zu ambulanten Hilfen konnte nur bewältigt
werden, weil die freien Träger als Leistungserbringer diesen Prozess in hoher
fachlicher Qualität mitgetragen und unterstützt haben. Die freien Träger
standen vor großen Herausforderung, z. B. Familienhilfen in Familien
durchzuführen, bei denen früher eine Fremdunterbringung der schwierigen jungen
Menschen (als Symptomträger) erfolgt wäre. In der
Auswertung mit den freien Trägern wurde gemeinsam festgestellt, dass dies nicht
zu einer Absenkung der Qualität führte. Die Träger waren allerdings vor die
Notwendigkeit gestellt, ihre Arbeit effizienter im Sinne einer kurzfristigen
Zielerreichung zu gestalten. AusblickDie
Ergebnisse der Steuerung von Hilfen zur Erziehung ermöglichen einen
Handlungsspielraum, der aus fachlicher Sicht vorrangig für die weitere
Entwicklung von präventiven Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und der
Familienarbeit genutzt werden muss. Gerade vor dem Hintergrund des künftig
stärker präferierten sozialräumlichen Ansatzes liegt in der Verknüpfung
“fallunspezifischer” Leistungen bzw. Leistungen im Vorfeld von Hilfen zur
Erziehung die reale Chance, Stärken des Kinder- und Familienfreundlichen
Bezirkes Lichtenberg durch den gezielten Einsatz von Ressourcen auszubauen. Hierzu
gehört insbesondere die Entwicklung präventiver flexibler
familienunterstützender Hilfen wie z. B. Elternaktivierungsprogramme. Die
konzeptionelle Entwicklung der Sozialraumorientierung der Jugendhilfe und
darüber hinaus weiterer soziokultureller Leistungserbringung ist wesentlicher
Bestandteil der weiteren Arbeit des Jugendamtes. Leitgedanke
zur Verbesserung der Angebotsstruktur ist: Prävention statt Intervention! Jugend- und JugendsozialarbeitBereits für
das Jahr 2005 konnte aus Mitteln des T-Teils die Zuwendungssumme für freie
Träger der Jugendhilfe um 160.000 Euro erhöht werden – damit stehen rd. 15%
höhere Mittel für regionale und überregionale Angebote der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit zur Verfügung. Diese Mittel werden vorrangig für
Beratungsangebote junger Menschen zur Integration in das Berufs- und
Arbeitsleben genutzt. Wesentlicher
Bestandteil der Gemeinwesentwicklung wird künftig die Stärkung
nachbarschaftlicher Angebote in soziolkulturellen Zentren sein. Eine
zielgruppenorientierte Ausrichtung dieser Angebote auf Lichtenberger Kinder und
Jugendliche, in Kooperation mit weiteren infrastrukturellen Einrichtungen (z.B.
Kita, Schule) bzw. Trägern (z.B. Vereine) wird unterstützt. Hierzu ist
ein abgestimmtes Programm der Abteilungen Jugend, Bildung und Sport sowie
Bürgerdienste und Soziales sinnvoll. Folgende Programmbestandteile können durch
den Einsatz von Ressourcen des Jugendamtes initiiert bzw. bestehende Angebote
erweitert werden z.B. durch: ·
generationsübergreifende
Veranstaltungen ·
Nachmittagsangebote
für Kinder- und Jugendliche ·
Hausaufgabenhilfen ·
Sportangebote
für Kinder und Jugendliche ohne Vereinsbindung (z.B.
Straßenfußballschule, Öffnung schulischer Sport-AG`en, Ferienschachschule im
Nachbarschaftszentrum . . .) ·
Wochenendangebote
(Diskotheken?) ·
Verstärkte
jugendkulturelle Angebote (Musik, Theater, . . .) Über diese
zusätzlichen Angebote können junge Menschen niedrigschwellig erreicht und
familiäre und soziale Bindungen verstärkt werden. Das Programm knüpft an
Bedürfnissen junger Menschen und ihren Familien an. Familienförderung und FamilienbildungStarke
familiäre Bindungen und Potenziale sind wichtige Faktoren, um Krisensituationen
im Alltag und in der Entwicklung junger Menschen und Eltern zu meistern. Familien
benötigen Bedingungen, um sich im Wohnungsumfeld und im Sozialraum wohl zu
fühlen. Zu diesen Bedingungen zählen nichtkommerzielle Freizeitangebote und
Treffpunkte, die den Bedürfnissen nach Kommunikation sowie den
Freizeitinteressen entsprechen. Weiterhin zählt hierzu ein Netz
niedrigschwelliger – weil vertrauter – Orte bzw. Ansprechpartner, um in Krisen-
bzw. Konfliktfällen Beratung, Unterstützung und Hilfe zu finden. Auch hier
bestehen in den vorhanden nachbarschaftlich ausgerichteten Sozialkulturellen
Zentren hervorragende Potenziale, die durch ein Programm der Abteilungen
Jugend, Bildung und Sport sowie Bürgerdienste und Soziales gestärkt und
ausgebaut werden können (vgl. Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung des
Bezirksamtes Lichtenberg). Zu den
Programmbestandteilen sollten z.B. zählen: ·
Ausweitung
des offenen Bereiches durch erweiterte Öffnungszeiten ·
Unterstützung
bedürfnisorientierter Angebote ·
Zusammenarbeit
mit spezialisierten Beratungsstellen ·
Zusammenarbeit
mit Sportvereinen (“Schnuppertage”) ·
Angebote
Familienerholung und Familienreisen. Das
Bezirksamt wird die aufgezeigten Ansätze eines jugend- und familienpolitischen
Programms und der Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung im Rahmen des
Haushaltsplans 2006/2007 verankern, um sowohl defizitorientierte Interventionen
durch Hilfen zur Erziehung zu vermeiden und die Bindung an das sozialräumliche
Umfeld zu verbessern. Das Bezirksamt will damit auch die Attraktivität
Lichtenbergs als Wohn- und Lebensort für Familien insgesamt stärken und
attraktive Lebensbedingungen im Bezirk
schaffen. Dazu zählt ein vielfältiges Angebot an sozialen und
kulturellen Einrichtungen. |
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