Drucksache - DS/0787/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-39 für das Gelände zwischen Rheinsteinstraße, Drachenfelsstraße, Ingelheimer Straße, Ehrenfelsstraße und Treskowallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2003 
25. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen beschließen:


 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 1825.      . NovemOktober 2003 beschlossen,

 

a)

das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Äußerungen Äußerungen der Bürger in der erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 für das Gelände zwischen Rheinsteinstraße, Drachenfelsstraße, Ingelheimer Straße, Ehrenfelsstraße und Treskowallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst ergibt.;

 

b)

das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Stellungnahmen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 für das Gelände zwischen Rheinsteinstraße, Drachenfelsstraße, Ingelheimer Straße, Ehrenfelsstraße und Treskowallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst ergibt; .

 

Die generellen Planungsziele des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-39 sind:

 

-          die Sicherung eines Allgemeinen Wohngebietes südwestlich der Drachenfelsstraße,

-          die Sicherung eines Kerngebietes zwischen Rheinstein- und Ehrenfelsstraße,

-die Sicherung einer öffentlichen Blockdurchwegung,

-          die Sicherung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung “Stadtplatz” sowie

-          sowie die Sicherung der bestehenden Verkehrsflächen;.

 

c)

den Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 2 AGBauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;.

 

d)

Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung in den Tageszeitungen “ Berliner Zeitung”, “Berliner Morgenpost” und “Der Tagesspiegel”, im Amtsblatt für Berlin sowie im Landespressedienst zu veröffentlichen;.

 

 

 

 

Fee)

mit der Ausführung der Beschlüsse zu a), b), c), und d) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

 

 

 

Berlin, den       . NovemberOktober 2003

 


 

 

 

 

 

Emmrich                                                            Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


Anlage 1 zur Bezirksamtsvorlage Nr.      /03

 

 


4.  Begründung:

 

Zu a)

Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 (in 2 Varianten) wurde vom 15. Juni 2000 bis einschließlich 14. Juli 2000 (ausgenommen 21. Juni) im Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Bauen und Wohnen, Stadtplanungs- und Vermessungsamt, Frankfurter Allee 187, Haus 14, Aufgang II, 3. OG erstmals ausgestellt und war montags bis mittwochs von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung einzusehen. Mitarbeiter/innen des Stadtplanungs- und Vermessungsamtes, Sachgebiet Verbindliche Bauleitplanung, standen zur Erläuterung sowie für Fragen interessierter Bürger/innen zur Verfügung.

 

Im Ergebnis der Auswertung dieser ersten frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB und konkretisierter Planungsvorstellungen eines Investors auf dem Grundstück Rheinsteinstraße 6-10 wurde auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-39 – Variante 2 - der Bebauungsplan fortgeschrieben.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 wurde vom 02. Juni 2003 bis einschließlich 04. Juli 2003 im Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, Frankfurter Allee 187, Haus 14, Aufgang C, 3. OG, 10365 Berlin erneut ausgelegt und war montags bis mittwochs von 9.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung einzusehen. Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Stadtplanung standen zur Erläuterung sowie für Fragen interessierter Bürger/innen zur Verfügung.

 

Die Bürger/innen wurden über Anzeigen mit Planausschnitten in den Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Berliner Morgenpost” und “Der Tagesspiegel” am 30. Mai 2003 sowie Aushänge mit entsprechenden Hinweisen innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg frühzeitig informiert.

 

Die erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung im Fachbereich Stadtplanung wurde von 7 Bürgern/innen besucht. Für schriftliche Stellungnahmen interessierter Bürger/innen wurden vorgefertigte Blätter bereitgehalten. Zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 liegen 6 Äußerungen vor, wobei es sich in 3 Fällen um Sammelstellungnahmen mehrerer Bürger/innen handelt.

 

Am 19. Juni 2003 fand im Kulturhaus Karlshorst, Treskowallee 112, 10318 Berlin eine Erörterungsveranstaltung statt, die von ca. 150 Bürgern besucht wurde. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Äußerungen der Bürger in der erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 (Stand: 04. NovemberSeptember 2003) wird als Anlage 2 der Bezirksamtsvorlage beigefügt.

 

 

Zu b)

Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, möglichst frühzeitig ein.

 

Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB vom 03. Juni 2003 bei der Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-39 beteiligt. Sämtliche abgegebenen Stellungnahmen zu Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 wurden vom FachbereichSta Stadtdtplanungsamt gesammelt, aufbereitet und untereinander und gegeneinander abgewogen.

 

Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB (Stand: 05. NovemberSeptember 2003) wird als Anlage 3 der Bezirksamtsvorlage beigefügt.

 

 


 

zu c und d)

 

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 hat einen solchen Bearbeitungsstand erreicht, dass einer Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB nichts mehr entgegensteht.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

Der vom Gesetzgeber geforderten ortsüblichen Bekanntmachung ist durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin genüge getan. Als zusätzlicher Service für die öffentliche Auslegung ist in Berlin vereinbart, dass eine Veröffentlichung im Landespressedienst (Informationsangebot für redaktionelle Berichterstattung) und eine kostenpflichtige Veröffentlichung in der Abonnements-Tagespresse stattfindet, und zwar in Zeitungen, die gleichzeitig Börsenpflichtblätter und Blätter zur Veröffentlichung aus dem Handelsregister sind. Darin dokumentiert sich bewusst ein qualitativer Anspruch der Berliner Verwaltung und Politik.

 

Während der Bezirksamtssitzung liegt der Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 (Stand: SeptemberNovember 2003) sowie die Auslegungsbegründung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-39 (Stand: NovemSeptember 2003) zur Einsichtnahme aus.

 

 

 


 

Zu e)

 

Grundsätzlich ist anzustreben, städtebauliche Verträge/Erschließungsverträge zu einem Bebauungsplanverfahren vor der öffentlichen Auslegung abzuschließen. Andernfalls könnte das Risiko entstehen, dass nach Abschluss der öffentlichen Auslegung ein Bebauungsanspruch nach § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife) entsteht, falls die Erschließung bereits gesichert ist.

 

In diesem konkreten Fall ist der Vertrag noch nicht abschlussreif, eine Aussetzung der weiteren Planverfahrens würde jedoch zu unvertretbaren Verzögerungen des Gesamtprojektes führen.

 

Ein Anspruch auf Bebauung eines Grundstücks nach § 33 Absatz 1 BauGB entsteht erst, wenn die Planung inhaltlich und zeitlich soweit fortgeschritten ist, dass mit hinreichender Sicherheit damit gerechnet werden kann, sie werde in dieser Form als Bebauungsplan förmlich festgesetzt werden. Dieser hinreichende Schluss auf das Inkrafttreten des Bebauungsplanes kann trotz öffentlicher Auslegung dann nicht vollzogen werden, wenn das für den Beschluss über die Satzung bzw. Rechtsverordnung zuständige Organ ausdrücklich erklärt, dass der endgültige Beschluss über die Satzung bzw. die Rechtsverordnung erst dann gefasst wird, wenn die Finanzierung der Erschließung oder der erforderlichen sozialen Einrichtungen entweder durch städtebaulichen Vertrag bzw. Erschließungsvertrag oder durch Einstellung im öffentlichen Haushalt gesichert ist.

 

Auf der Grundlage des Beschlusspunktes e) kann eine Planreife, die dem Grundstückseigentümer einen Bauanspruch vermittelt, nicht entstehen.

 

 

 

 


Verfügung zur Bezirksamtsvorlage Nr.      /03 für die Sitzung am 18      . NovemberOktober 2003

 

 

 

4.  MS-Word-Datei der BA-Vorlage parallel zu 3. an das Büro der BzStR’in Stadt per E-Mail (Ohne Verfügung!mit Anlagen – schreibgeschützt! -))

 

5.  Nach Unterschrift der BzStR’in Stadt vom BzBm-Büro, Tel.: 5504-3301, die Nr. der Beschlussfassung geben lassen und für die Leiterin der Abteilung 1 Kopie von dem EU-Original fertigen

 

6.  MS-Word-Datei der BA-Vorlage mit eingetragener Nr. und Anlagen (schreibgeschützt) an das Büro der BzBm’in per E-Mail (Ohne Verfügung!)

 

7.  2 Kopien und das EU-Original an das Büro der BzBm’in bis zum Donnerstag (10.00 Uhr) vor der BA-Sitzung am darauffolgenden Dienstag

 

8.  Nach erfolgter Beschlussfassung ist folgendes zu veranlassen:

 

  eine Kopie des BA-Beschlusses mit Anlage ist als Ämterumlauf an

 

  - Verm FBL

  - BWA AL

  - UmNat AL

  - Bau AL

 

  zK zu senden.

 

9.    Stapl E 1    zK

 

                                                                                                                                                                                           Stapl B 1                                                                                                                                                                                           zK

 

11.                                                                                                                                                                                           ZdA 6142/XVII-39, Grundakte Bezirksamt, BA/BVV

 

 

 

BzStR‘in Stadt EU zu 1. und 2.

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                           Stapl AL

 

                                                                                                                                                                                           Stapl E

 

                                                                                                                                                                                           Stapl E 2

 

 

 

 

N:\WinWord.DAT\Lichtenberg\Bebauungspläne\XVll-39\erneute Bürgerbeteiligung\BA BVV\BA-Aw erneute frz. BB und TöB-Beteiligung-XVII-39_28.8.2003.doc

Stapl E 3

Erstelldatum 7. November 2003 14:10                                                                                                                                                                                                                                                         Seite 9                                                                                                                                                                                                                                                         7. November 2003


 

 
 

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