Drucksache - DS/1200/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die zulässige Grundflächenzahl für die Teilflächen WA 11b / WA 12 / WA 13 / WA 12 des Bebauungsplans XVII-50aba „Gartenstadt Karlshorst IIa“ zu erhöhen, um auch hier Geschosswohnungsbau mit bis zu vier Vollgeschossen zu ermöglichen.
Begründung: Die durch die bisherigen Grundflächenzahlen (GRZ 0,25) vermittelten Dichtewerte ermöglichen lediglich eine Bebauungsstruktur mit Einfamilienhäusern in den Teilflächen WA 11b / WA 12 / WA 13 / WA 12 des Bebauungsplans XVII-50aba „Gartenstadt Karlshorst IIa“. Angesichts von Flächenknappheit, steigender Immobilienpreise und des allgemeinen Mangels an Wohnraum wirkt die Festsetzung eines Einfamilienhausgebiets in einem noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan aus der Zeit gefallen. Es besteht keinerlei städtebauliches oder sonstiges öffentliches Interesse an der Errichtung von Einfamilienhäusern mit einem geschätzten Neuverkaufspreis von je 1 – 1,5. Mio. EUR. Vielmehr sollte die Möglichkeit genutzt werden, im Geltungsbereich weitere Wohnungen entstehen zu lassen.
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