Drucksache - DS/0558/V  

 
 
Betreff: Keine Befangenheit von Mitgliedern der BVV und des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2003 
19. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Entscheidung
04.06.2003 
17. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden vertagt   
02.07.2003 
18. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden im Ausschuss abgelehnt   
Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2003 
25. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung GO/Eingaben und Beschwerden PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung mehrheitlich die Ablehnung der Drucksache V/558 - Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU.

 

Begründung:

siehe Anlage: Vermerk des Rechtsamtes

 

Text des Ursprungsantrages:

Alle Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und Bezirksamtsmitglieder werden aufgefordert Angaben über ihre Mitarbeit in Verbänden, Vereinen und Projekten freier und öffentlicher Träger des Landes Berlin umgehend im Büro der BVV bekannt zu geben. Diese Aufstellung muss für jeden Bezirksverordneten einsehbar sein.

 

Der Vorsteher wird beauftragt dem Vorstand der BVV eine Aufstellung vorzulegen, die sämtliche Mitgliedschaften der Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und der  Bezirksamtsmitglieder in Verbänden und Vereinen offen legt. Darüber hinaus sind Beschäftigungsverhältnisse und Vorstandspositionen aufzulisten. Bei möglichen Konflikten und/oder “Befangenheitsverdachtsmomenten” informiert der Vorsteher den Vorstand der BVV und den Ältestenrat der BVV.

 

Abstimmungsergebnis: 7:1:0

 

 

 
 

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