Drucksache - DS/1078/IX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan-Entwurf 11-158 – Städtebaulicher Vertrag
Arbeitstitel: Zwieseler Straße / Nord
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlagen zur Kenntnisnahme
31.01.2024 
10.Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
Anlage 0 11-158_Städtebaulicher Vertrag_einseitig unterschrieben_15.11.2023  
Anlagen 1-4 11-158_Städtebaulicher Vertrag_e.u. 15.11.2023_  
Anlagen 5-7 11-158_Städtebaulicher Vertrag_e.u. 15.11.2023_  
Anlagen 8-12 11-158_Städtebaulicher Vertrag_e.u. 15.11.2023_  
Anlagen 13-16 11-158_Städtebaulicher Vertrag_e.u. 15.11.2023_  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   den einseitig von der Vorhabenträgerin unterschriebenen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan-Entwurf 11-158 vom 15. November 2023 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Anlage 1:

Städtebaulichen Vertrag vom 15. November mit den dazugehörigen Anlagen

 

b)   Das für den Geschäftsbereich Stadtentwicklung zuständige Bezirksamtsmitglied zu beauftragen, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 11-158 nach Kenntnisnahme der Bezirksverordnetenversammlung zu unterzeichnen.

 

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache Nr. 1423/VIII am 21. November 2019 beschlossen, dass alle städtebaulichen Verträge - die im Rahmen des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ durch das Bezirksamt Lichtenberg abgeschlossen werden sollen - vor der Vertragsunterzeichnung der Bezirksverordnetenversammlung in einer Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen sind.

 

Mit dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag, der ergänzende Regelungen zum Bebauungsplan 11-158 enthält, wird die Grundstückseigentümerin nach § 11 BauGB verpflichtet, sich an den Kosten für Maßnahmen, die Voraussetzung oder Folge des Vorhabens sind, in angemessener Weise und Höhe entsprechend den Vorgaben und Bindungen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere alle für die Erschließung und Bebauung der Grundstücke erforderlichen Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie die tatsächliche Herstellung der Erschließungsanlagen. Zudem verpflichtet sich die Grundstückseigentümerin vertraglich

- einen Anteil von 30 % der geplanten Wohngeschossfläche für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum vorzuhalten,

- die Kosten für den bebauungsplanbedingten Bedarf an Grundschulplätzen zu übernehmen,

- eine in das Vorhaben integrierte Kindertagesstätte mit mindestens 29 Plätzen einschließlich der zugeordneten Außenflächen zu errichten sowie

- auf einer Fläche unmittelbar westlich der Zwieseler Straße außerhalb des Geltungsbereichs eine über 3.500 m2 große öffentliche Grünfläche und einen rund 590 m2 großen öffentlichen Kinderspielplatz herzustellen. Der durch das Neubauvor­haben erzeugte Bedarf an sozialer In­frastruktur wird damit abgedeckt bzw. es wird ein angemessener Beitrag zur Schaffung der notwendigen Einrichtungen durch eine entsprechende finanzielle Beteiligung geleistet.

 

Im städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Grundstückseigentümerin weiterhin Maßnahmen zugunsten von Natur und Landschaft durchzuführen und neue Wegeverbindungen von der östlich angrenzenden Waldfläche zum Richard-Kolkwitz-Weg bzw. zur neu geplanten privaten Verkehrsfläche herzustellen. Um die Erreichbarkeit des geplanten Wohngebiets aus Richtung Süden zu verbessern, verpflichtet sich die Grundstückseigentümerin außerdem, südlich des Plangebiets eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der privaten Verkehrsfläche und der Beerfelder Straße herzustellen.

 

 

a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:

 Keine.

 

b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:

 Keine.

 

c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 Keine.

 

d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:

 Keine.

 

 

 
 

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