Drucksache - DS/0887/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das vom Abgeordnetenhaus am 20.09.2021 geänderte Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) formuliert u.a. die Verringerung der Kohlendioxidemissionen des Landes Berlin (§§3 und 12 EWG Bln), die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (§§7 und 12 EWG Bln), sowie Energie- und Kohlendioxidbilanzen zu erstellen und Aussagen über Energieeinsparungen zu treffen (§12 EWG Bln).
Der Energiebericht Gebäude 2020 präsentiert die Ergebnisse des von der SE Facility Management betriebenen Energiecontrollingsystems. Er umfasst die Verbrauchs- und Kostenauswertungen sowie die Kohlendioxidemissionen inklusive der jeweiligen langfristigen Entwicklungen seit 2010, die Bewertung der Energie- und Wasserverbräuche der Gebäude und die Darstellung von Einspareffekten durch Sanierungsmaßnahmen. Eine frühzeitigere Erstellung des Energieberichts 2020 war nicht möglich, da zunächst das Vorliegen der vollständigen fehlerfreien Abrechnungen des Stromlieferanten abgewartet werden musste.
Anlage: Energiebericht Gebäude 2020
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: #2 Wir entwickeln uns zu einem klimaresilienten Bezirk: Hierbei mit dem Schwerpunt, dass wir den Klimawandel und die klimatischen Bedingungen auch damit begegnen, in dem wir Emissionen einsparen bzw. reduzieren wollen. Hierbei gilt es den Verbrauch kritisch und detailliert zu betrachten sowie zu analysieren. Als Grundlage hierfür dient unter anderem der Bericht. Auch verfolgt der Bezirk das Ziel einer CO2-neutralen Verwaltung, welcher nur mit einer Analyse des CO2-Verbrauchs einhergeht und dann mit zielorientierten Maßnahmen erreicht werden kann. Mit diesem Bericht legen wir eine Grundlage, um ökologisches Bewusstsein und Handeln zu fördern.
#9 Als Organisation „Bezirksamt Lichtenberg“ sind wir ein attraktiver Arbeitgeber. Hierfür wollen wir natürlich auch ein nachhaltiger, energiebewusster und moderner Arbeitgeber sein, welcher die aktuellen Herausforderungen aufgreift und Energiekosten senkt, um durch diese Ersparnisse andere Bereiche finanziell zu stärken. b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Keine d) Auswirkung auf die KLR und das Budget: Keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |