Auszug - Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen
Für
die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes, DS-Nr. V/22 und
den Dringlichkeitsantrag, DS-Nr. IV/410 wurde die Dringlichkeit gemäß Geschäftsordnung der BVV § 34 (1) zur Aufnahme in die Tagesordnung bestätigt. |
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