Auszug - Aktuelle Fragestunde und Fragen von Bürgerinnen und Bürgern  

 
 
31. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.10.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Engels hat eine Frage zum Vorhaben der Fa. Archigon an der Rummelsburger Bucht vorab eingereicht. Herr Hudler schlägt vor, die Frage unter dem TOP 4 Vorstellung zum Sachstand des Vorhabens der Fa. Archigon an der Rummelsburger Bucht aufzurufen. Herr Engels stimmt dem Vorschlag zu.

 

Frau Feige hat vier Fragen zum Bauvorhaben Storkower Straße 220 vorab eingereicht, die sie vorträgt.

1. Wieso wird bei der Beurteilung des Bauantrages die Wahrung der „Gesunden Wohnverhältnisse“ als kritisch angesehen und begründen Sie bitte, welche Probleme bei der Bebauung auf gesunde Wohnverhältnisse gesehen werden?

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden hier Stellplätze für PKWs als nicht ausreichend angesehen, zumal hauptsächlich von der Nutzung durch Azubis und Studierende ausgegangen wird?

3. Wieso wird davon ausgegangen, der angenommene zusätzliche Verkehr des Vorhabens gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt?

4. Wie kann der weitere Weg aussehen, damit das Vorhaben eines studentischen Wohnens genehmigungsfähig ist?

 

Bezirksstadträtin Schuler beantwortet zwei Fragen in der Sitzung. Alle Antworten sollen schriftlich nachgereicht werden.

Zu 1.: 54 der 262 Wohneinheiten befinden sich auf der Nordseite, welche die Mindestanforderungen hinsichtlich der Besonnungsdauer nicht einhalten. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht gewahrt, da Gemeinschaftsräume/ Aufenthaltsräume sowie die Dachterrassen kein Bestandteil der nicht besonnten Wohnungen sind.

 

Zu 2.: Es ist planungsrechtlich nicht relevant, ob Studierende, Auszubildende oder andere Menschen in das Gebäude einziehen. (VG Düsseldorf Urteil vom 10.05.2012 – 4 K 5269/11). (…) Die Ermittlung des bauplanungsrechtlich begründeten, vorhabenbedingten Stellplatzbedarfes erfolgt (unberührt bauordnungsrechtlicher Vorschriften des Landes Berlin) unter Heranziehung nachvollziehbarer verkehrsplanerischer Annahmen. Hierfür eignen sich einschlägige Richtzahlen, die auch i. d. R. Stellplatzverordnungen zugrunde gelegt werden und statistische Erhebungen wie "Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018" und der sich daraus ergebende Modal Split. Gemäß SrV 2018, Teilraum Lichtenberg (Tab. 2.2), beträgt der Anteil der Haushalte mit 1 Pkw 46,3 %, der mit 2 Pkw. 5,5 %. Daraus ergibt sich ein Stellplatzbedarf von ca. 0,5 pro Wohneinheit.

 

Zu 3.: Die verkehrliche Erschließung eines Vorhabens ist gemäß § 34 Absatz 1 BauGB dann gesichert, wenn für das beantragte Vorhaben nachweislich die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ohne zusätzliche Erschließungsmaßnahmen auch für die Feuerwehr und für die Entsorgungsfahrzeuge der BSR gewährleistet ist.

Vor diesem Hintergrund ist der durch ein bauliches Vorhaben ausgelöste Bedarf an Stellplätzen grundsätzlich auf dem Baugrundstück selbst abzudecken. Der Gemeingebrauch der öffentlichen Verkehrsflächen umfasst nicht die Bereitstellung von Flächen für erforderliche Stellplätze, die im Zusammenhang mit einem Vorhaben auf einem Baugrundstück stehen. Es beeinträchtigt die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, wenn der durch das bauliche Vorhaben ausgelöste Park-suchverkehr und der ruhende Verkehr in den Anliegerstraßen wegen deren bereits jetzt vorhandener hoher Belastung und zeitweiser Überlastung durch parkende Fahrzeuge nicht bewältigt werden kann. Zudem verstößt die beabsichtigte Verlagerung des vorhabenbedingten Stellplatzbedarfs auf die dafür nicht vorgesehenen öffentlichen Verkehrsflächen, wie in diesem Vorhaben geplant, erkennbar gegen das Rücksichtnahmegebot. (S. 10)

 

Zu 4.: Derzeit läuft ein (ganz normales) Anhörungsverfahren. Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 16.10.23 eine Fristverlängerung um zwei Wochen zur Äußerung auf die AH beantragt und den Wunsch auf einen gemeinsamen Abstimmungstermin mit BWA (Bau- und Wohnungsaufsicht) und Stapl (Fachbereich Stadtplanung) geäußert, um Lösungsvorschläge zu besprechen. Dies ist für den 07.11.2023 terminiert.

 

 

Frau Feige fragt nach, wieso die LIESE genehmigt wurde, obwohl einige Wohnungen ausschließlich nach Norden heraus gehen.

 

Herr Paulus findet es komisch, wenn im Ausschuss Zustimmung zum Vorhaben Storkower Straße 220 signalisiert wurde und dann der Bauantrag versagt wird. Herr Hudler schlägt vor, das Vorhaben im Ausschuss am 09.11.2023 nochmals vorzustellen.

 

Herr Krüger fragt zu einem Bauvorhaben an der Konrad-Wolf-Straße, Ecke Sandinostraße, mit dem 500 Wohneinheiten entstehen sollen. Er fragt, ob dem Amt bekannt ist, weshalb der Bau ruht und wann und ob es weitergeht.

Nachtrag: Bitte nennen Sie dem BA eine Adresse. Wenn das Grundstück im Geltungsbereich des 11-9c (festgesetzt am 13.09.2022) gemeint ist, kann folgend geantwortet werden: Für dieses Grundstück (östlich Konrad-Wolf-Straße 45) gibt es eine Baugenehmigung (433 Wohneinheiten) vom 19.10.2023. Warum der Bau ruht, kann der/die Bauherr:in beantworten.

 

 

Herr Dr. Frommer (Bürger) fragt zur Parkstadt Karlshorst: Was ist der Planungsstand zum Nahversorger? Was ist mit dem Sportplatz? Aus welchen Gründen wurde mit der Bebauung des Baufelds WA10 noch nicht begonnen?

 

Frau Feige gibt den Hinweis, dass es keine Baupflicht gibt.

 

Herr Nöske (Stadtentwicklungsamt) informiert, dass für das Baufeld WA10 der Parkstadt Karlshorst eine Baugenehmigung erteilt wurde. Der Baubeginn soll Anfang 2024 erfolgen. Baubeginn für die Gemeinbedarfsfläche soll ebenfalls Anfang 2024 sein. Der Baugrund für den Sportplatz ist an der ursprünglich angedachten Adresse zu schlecht. Ein Ersatzgrundstück (Blockdammweg 29) ist gefunden, für das noch Planungsrecht hergestellt werden muss.

 

Herr Dr. Frommer fragt nach der denkmalrechtlichen Genehmigung für den Sportplatz.

 

Das Bezirksamt antwortet, dass der Umgang mit denkmalrechtlichen Belangen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu klären sein wird.

 

Herr Rossmann kommt auf das Vorhaben Storkower Straße 220 zurück. Er fragt, ob die Berlinovo Eigentümer des Grundstücks ist und ob gesichert ist, dass der Betreiber des Studentenwohnheims zugleich auch Eigentümer des Grundstücks sein wird.

 

Frau Feige informiert, dass die Berlinovo das Projekt verkaufen möchte.

 
 

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