Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2024/25  

 
 
16. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen
TOP: Ö 4.1
Gremium: Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 22.08.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0852/IX Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2024/25
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHaushalt und Personal
Verfasser:BzBm/PersFinWi 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Filiz Keküllüoglu stellt den Haushaltsplan vor. Personelle Verstärkung ist insb. geplant im Bereich Bauleitung Grünanlagen, Vertragsmanagement, Klimafolgenmanagement, bezirkliches Kompensationsmanagement sowie sachlich bei der Befüllung von Kleingewässern.

 

Diana Ziegler (CDU) hinterfragt die erforderlichen Investitionen und budgetierten laufenden Kosten zur Filterung des Obersees und ob nicht die Berliner Wasserbetriebe für die Filterung des Regenwassers aufkommen müssten. Aus Umweltgesichtspunkten kann sie nicht verstehen, dass Regenwasser ungefiltert in einen See fließt und die Filterung erst danach erfolgt. Herr Masius bestätigt, dass die Berliner Wasserbetriebe für die Filterung des Regenwassers zuständig sind. Beim Obersee handelt es sich um ein Gewässer der 2. Ordnung, weshalb der Bezirk zuständig sei. Das Regenwasser fließt ungefiltert in den See, da alternative Flächen für Regenrückhaltebecken fehlen.  Gespräche zur Kostenbeteiligung der Berliner Wasserbetriebe laufen. Das Reinigungssystem gilt als Vorzeigeprojekt und soll in der kommenden Ausschusssitzung ausführlich vorgestellt werden. Die Berliner Wasserbetriebe sollen dazu geladen werden.

 

Paul Couque-Castelnovo (CDU) hinterfragt einzelne Stellenbeschreibungen und Veränderungen. Insbesondere möchte er wissen, warum der Bau des Lagerplatzes Baumkolonne am Wasserwerk trotz Dringlichkeit verschoben wird und worauf sich die jährlichen Kostenschwankungen in Millionenhöhe im laufenden und den zukünftigen Jahren ergeben. Filiz Keküllüoglu wird die Antwort nachreichen. Er beanstandet, dass das Bezirksamt in der Sitzung des Ausschusses Fragen nach einer Investition in Höhe von mehr als 1 Mio €  nicht beantworten kann. 

 

Schriftlich wurden folgende Fragen im Nachgang der Sitzung beantwortet:

 

EP38 71500 Neubau Lagerplatz Baumkolonne am Wasserwerk.

„Laut Maßnahmen und Titelbeschreibung besteht dringlichen Handlungsbedarf":

Beschreibung der Baumaßnahme sowie Begründung der Notwendigkeit und Dringlichkeit: Der Unterstellplatz für die (sehr teuren) Hubfahrzeuge in Friedrichsfelde soll einer neuen Feuerwache und eines neuen Bürodienstgebäudes weichen. Die Fahrzeuge können jedoch auf dem jetzigen Standort auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde nicht untergebracht werden. Gleichzeitig besteht zusätzlicher Personalbedarf für die Baumkolonne, das auf dem jetzigen Standort Unterkunft Zentralfriedhof Friedrichsfelde nicht mehr untergebracht werden kann. Zudem fallen bei der zentralen Lage Am Wasserwerk weniger Fahrzeiten zu den Einsatzorten an. Folglich können die für die Verkehrssicherung notwendigen Einsätze für die Baumpflege wirtschaftlicher gestaltet werden.

 

„1. Fertigstellung des Neubaus wurde jedoch um 2 Jahre von 2025 auf 2027 nach hinten gestellt. Was sind die Gründe dafür?"

Für die in der Investitionsplanung 2021-2025 enthaltenen Investitionsmaßnahme Neubau einer Unterkunft für die Baumkolonne Am Wasserwerk sowie die Schaffung eines neuen Lagerplatzes einschl. Werkstätten für die Straßenunterhaltung (Titel 3810 Kapitel 71500) konnte die Bauplanungsunterlage durch FM nicht zeitnah aufgestellt werden (v.a. wegen der Priorität auf Schulbau, aufgrund gesetzlicher Schulpflicht). Nachdem der erste Entwurf der Machbarkeitsstudie der beauftragten Architekten vorgelegt wurde, zeichnet sich ab, dass die in der Investitionsplanung 2021-2025 veranschlagten Mittel von 2,74 Mio. € nicht ausreichen. Aufgrund unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrkosten erhöht sich die geplante Investition.

 

„2. wie erklärt sich das SGA die Kostensteigerung um 1 Mio €?"

Einer der ersten Schritte eines Planungsprozesses nach erfolgreicher Anmeldung einer geplanten Baumaßnahme zur Investitionsplanung ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie. Ziel einer Machbarkeitsstudie ist es aufzuzeigen, ob die geplante Investitionsmaßnahme unter Berücksichtigung planungsrechtlicher und örtlicher Gegebenheiten realisierbar ist und welches die Lösungsvariante auf dem ausgewählten Standort ist. Dazu werden Gutachten erstellt, die u.a. Untersuchungen der zusätzlichen Verkehrs- und Lärmbelastung und auch Artenschutz- und Bodengutachten beinhaltet. Die Ergebnisse aller Einzelgutachten werden in einer Machbarkeitsstudie dargelegt, die auch die voraussichtlichen Gesamtkosten anhand von Indexwerten darstellt. Eine Machbarkeitsstudie liegt in der Regel erst nach der Anmeldung zur Investitionsplanung vor.

 

Die voraussichtlichen Mehrkosten gegenüber der Investitionsplanung sind im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen:

 

a)      Die Ergebnisse der im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchgeführten Baugrund- und Bodenuntersuchungen lagen erst nach der beschlossenen Investitionsplanung vor. Sie haben ergeben, dass der Boden auf dem Grundstück Am Wasserwerk mit Schadstoffen belastet ist. Ein Großteil der Mehrkosten sind in der notwendigen Abfuhr des belasteten Bodens begründet, der bei dem Bau für die Gründung des Gebäudes und den Unterbau der befestigten Flächen anfallen wird. Zudem sind aufwendigere Versickerungsanlagen für das Niederschlagswasser notwendig.

 

b)      Bei der Anmeldung der Investitionsplanung war der komplette Umfang der notwendigen Gebäude und Werkstätten noch nicht ganz geklärt. Auf dem neuen Standort muss sowohl der Lagerplatz der Straßenbauunterhaltung als auch die komplette Baumkolonne einschließlich der Technik (Baumsteiger und Fahrzeuge sowie Werkstatt) untergebracht werden. Nach dem derzeitigen Stand der Planung wird das Grundstück aufgrund der notwendigen Baumaßnahmen sowohl für den Lagerplatz als auch für die Baumkolonne intensiv genutzt. Die komplexe und vielschichtige Anforderung konnte bei der ersten groben Einschätzung der Baukosten nicht gänzlich berücksichtigt werden. Bei der gemeinsamen Unterbringung beider Bereiche könne jedoch Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur (Werkstatt, Pausen und Sanitärräume) realisiert werden, welche bei der Unterbringung auf getrennten Grundstücken nicht möglich wäre und es zwangsläufig zu Mehrkosten führen würde.

 

„3. Nachfrage aktueller Verfahrensstand."

Das Architekturbüro Architektenwerk ist mit der Stufe A (Leistungen bis einschl. Entwurf und Kostenberechnung) vor Kurzem beauftragt worden. Ziel ist die Vorlage einer BPU in 06/2024. Vergaben für die Planung Tragwerk und Technische Ausrüstung sowie weiterer Sonderfachleute werden z.Zt. von FM B vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass das Planerteam im Oktober 2023 steht. Die Leistung für Landschaftsarchitekten ist vom SGA selbst zu erbringen. Bis 06/2024 soll eine BPU vorliegen.

 

Toni Kraus (Linke) fragt, wo die Wasserspielplätze budgetiert wurden. Filiz Keküllüoglu verweist auf die Grünflächenunterhaltung und dass das Amt die Unterkonten selbst priorisieren kann.

 

Abstimmung: 12/0/2 (Ja/Nein/Enthaltung

Der Haushaltsplan wurde bestätigt.

 

 
 

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