Auszug - Bericht des Bezirksamtes
Die Senatsverwaltung arbeitet an dem neuen KEP (Kindertagesstättenentwicklungsplan). Im Bereich der Kinderarmutsprävention haben wir die Koordinierungsstelle seit einem halben Jahr bei uns besetzt, andere Bezirke haben das noch nicht gemacht – da hat der Staatsekretär deutliche Worte gefunden, dass das in allen Bezirken zu erfolgen hat, denn noch gibt es da große Differenzen. Fr. Sager würde sich über einen kurzen Projektabriss zum IBV Gewinnerprojekt Medial Pfade freuen. Fr. Wildner dazu: Es gab 3 Bewerbungen – die Kiezspinne, TJFGW und Medial Pfade. Alle haben gute Konzepte abgegeben, es gab aber auch einen sehr detaillierten Fragebogen - diesen hat die Jury ausgewertet. In dem Ergebnis der 6 oder 7 Jurymitglieder gab es ein eindeutiges Votum für Medial Pfade. Hr. Makoschey: Warum gibt es zu dem IBV Medienkompetenzzentrum keine Beschlussvorlage? Hr. Zeddies: Weil der neue Träger sich vorbereiten muss, um im Januar durchzustarten, bräuchten wir heute zumindest die Bestätigung, dass der JHA mit der Auswahl mitgeht, damit im November dann dazu auch ein entsprechender Leistungsvertrag vorgelegt werden kann. Hr. Makoschey: Zum Antigewaltgipfel – bekommen wir im November dann auch eine Vorlage zur Verteilung der Gelder? Hr. Zeddies: Nein, weil JHA lediglich Beschlussrechte für bezirkliche Haushaltsmittel hat. Hier werden uns aber teilweise wöchentlich Gelder mit sehr kurzen Beschlussfristen vom Senat ausgegeben, weshalb der JHA hier nicht weiter drüber entscheiden kann – das bleibt Senatsentscheidung, aber der JHA muss das natürlich zur Kenntnis bekommen. Hr. Makoschey: Auf welcher Basis wird ausgewählt an welchen Träger das geht? Hr. Zeddies: Es gibt da sehr unterschiedliche Maßgaben, aber ein starkes Argument ist oft die Frage: welcher Träger schafft es in der Kürze der Zeit auch etwas umzusetzen. Ansonsten gibt es nach den Bedarfen auch jeweils vorgaben, daraufhin machen wir Vorschläge an den Senat und der bewilligt das dann. Es gibt bis dato keinerlei Widersprüche dazu, dass wir das Ergebnis der IBV zur Kenntnis nehmen als zustimmende Kenntnisnahme, damit der Träger bereits die Arbeit aufnehmen kann. Natürlich muss der Ausschuss dann im November die vorgelegten Leistungsverträge überprüfen. Dann wird ein Vorschlag gemacht: „Im Vorgriff auf die noch zu treffenden Beschlüsse im November über die Leistungsverträge bestätigen wir die Auswahl des Trägers im Rahmen des IBV für das Medienkompetenzzentrum“ Fr. Hagen findet es nicht gut, dass es keine Beschlussvorlage gibt, wenn es dann aber eine verbindliche Entscheidung im Protokoll gibt. Es gibt ein Hin und Her darüber, wie das mit der Entscheidung aussieht und welchen rechtlichen Rahmen es dafür gibt. Fr. Peters würde aufgrund des anscheinenden Klärungsbedarf mit dem Rechtsamt sprechen. Fr. Feige: Wir haben ja viele IBVs im Bezirk, da sind auch immer Mitglieder der entsprechenden Fachausschüsse in der jeweiligen Jury vertreten – die Jury hat auch mehr Infos vorliegen, als wir hier in dieser Sitzung. Hier wird das in der Regel nur nochmal zur Kenntnis genommen. Hr. Makoschey beruft sich auf das Beschlussrecht des JHA im SGB 8, dieses will er nicht verletzt sehen. Deshalb geht es ihm ums Formale. Vorschlag von Fr. Peters: Wir gehen es an, wie Hr. Zeddies vorgeschlagen hat, aber mit der Prämisse, dass das Rechtsamt prüfen soll, ob eine Beschlussfassung notwendig ist, oder ob das festgehalten im Protokoll ausreichend ist. Es wird fortlaufend diskutiert. Es wird der Wunsch geäußert, an der bisherigen Verfahrensweise hinsichtlich IBVs nichts zu ändern. Hr. Wächter macht den Vorschlag die Formulierung von Hr. Zeddies als spontanen Antrag zu stellen, damit wir da jetzt einen Beschluss drüber fassen können. Das Beschlussrecht wäre damit gewahrt. Fr. Hagen macht einen Formulierungsvorschlag: Das JA wird ersucht, mit dem ausgewählten Träger aus dem Juryverfahren zum Medienkompetenzzentrum „Mediale Pfade“ die Verhandlungen über Leistungsverträge aufzunehmen. Die vorangegangene Diskussion geht weiter. Es gibt einen weiteren Formulierungsvorschlag von Hr. Wächter – den Fr. Peters mit aufgenommen hat. Fr. Peters wird das prüfen lassen über den BVV-Vorsteher beim Rechtsamt. Nachfrage von Fr. Sager: Und was ist dann mit dem anderen IBV der im Bericht benannt ist? Hr. Zeddies: Das ist rechtlich eine andere Frage, weil hier nur ein Nutzungsvertrag geschlossen wird und nicht ein neuer Leistungsvertrag aufgesetzt werden muss. Damit endet die Diskussion und wir gehen in die Abstimmung: Abstimmung über Antrag von Fr. Hagen: 14/0/0
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