Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
23. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
TOP: Ö 8
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.04.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Schautes (Howoge) stellte das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens zum Fennpfuhler Tor anhand einer Präsentation vor.

 

Er informierte, dass:

         die Flächen mit drei Vorhabenträgern: Otto Wulff, BIM und Howoge entwickelt werden sollen.

         eine Grundstücksneuordnung und Anbindung an den Knoten Thaerstraße/Storkower Straße erfolgen sollen.

         12 Wettbewerbsbeiträge gesichtet wurden. Der Siegerentwurf stammt von MLA+ GmbH mit Lysann Schmidt Landschaftsarchitektur.

         die Preisverleihung und Ausstellungseröffnung am 28.04.2023, um 19 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr), in der Wohnungsmacherei stattfinden wird.

         das Quartiersparkhaus im Siegerentwurf an der Arthur-Weisbrodt-Straße verortet ist.

         drei Hochpunkte eine stärkere Entsiegelung im Blockinneren ermöglichen.

         ein Quartier für ca. 1000 Einwohner:innen entstehen wird.

 

In der Aussprache äußerten sich:

         Herr Hudler, der nach dem Stand des Bebauungsplanverfahrens fragte.

         Frau Feige, die nach der Bewirtschaftung der Quartiersgarage und Stellplätzen für Lastenfahrräder in ihr fragte.

         Herr Rossmann, der fragte, ob die Anbindung an die Storkower Straße über die verlängerte Arthur-Weisbrodt-Straße autofrei gestaltet werden soll.

         Herr Petermann, der drei Knackpunkte sah: den Freiflächennachweis, die Anbindung der Quartiersgarage an die Storkower Straße und die hohe bauliche Dichte (GFZ). Er wies auf eine notwendige Maßstäblichkeit zur vorhandenen Zeilenbebauung nördlich des Projektgebiets hin.

 

Herr Güttler-Lindemann antwortete, dass:

         die Kostenübernahme für das Planverfahren noch geklärt werden muss, bevor ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.

         Wegen der 3 Vorhabenträger voraussichtlich ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt wird.

 

Herr Schautes antwortete, dass:

         Fragen zur Quartiersgarage noch in Klärung sind. Der motorisierte Individualverkehr der näheren Umgebung soll in der Quartiersgarage gebündelt werden. Er sagte, dass hierzu Angebote für die letzte Meile notwendig sind.

         die Anbindung der Quartiersgarage an die Storkower Straße noch in Klärung ist.

 

Es folgte die Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben vom Februar 2023 und März 2023.

 

Die Auswahl der Bau- und Planungsvorhaben vom Februar 2023, die vorgestellt werden, blieb unverändert.

 

Landsberger Allee 131

Es handelt sich um einen Bauantrag zur Errichtung eines Büroneubaus. Der Bestand soll um einen Flügelanbau ergänzt werden. Die hofseitig vorhandene Stellplatzanlage soll auch die Bedarfe aus dem Neubau aufnehmen.

 

Herr Güttler-Lindemann beantwortete Nachfragen von Herrn Paulus, Frau Feige und Herrn Hudler:

        Das neue Bauvorhaben ergänzt das vorhandene.

        Die vorhandene Stellplatzanlage wird nicht vergrößert.

        Es ist nicht bekannt, ob ein Nutzer hinter dem Bauvorhaben steht.

 

Schulze-Boysen-Straße 12

Es handelt sich um einen Bauantrag zur Grundinstandsetzung und Ergänzung des Hauses 1 der Mildred-HarnackSchule. Der Baukörper wird um einen barrierefreien Zugang zu einzelnen Etagen und rückseitig um eine Rampe ergänzt.

 

Herr Güttler-Lindemann beantwortete Nachfragen von Herrn Hudler und Herrn Krüger:

        Das bezirkliche Vorhaben ist genehmigungsfähig.

        Neben den baulichen Ergänzungen findet eine Grundinstandsetzung des Schulbaukörpers statt.

 

Werneuchener Straße 19a

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage für eine Wohnnutzung. Es gibt bereits einen Bauvorbescheid für eine Büronutzung. Das Bezirksamt sieht ein Planerfordernis und hält den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zur Sicherung der Folgebedarfe notwendig.

 

Herr Güttler-Lindemann beantwortete Nachfragen von Herrn Paulus, Herrn Pohle und Herrn Hudler:

         Eine gewerbliche Nutzung als Bürostandort wäre nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

         Die zentrale Frage der Beurteilungsfähigkeit einer Wohnnutzung nach § 34 BauGB wurde verneint.

         Der Antrag auf ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht gestellt.

 

Herr Petermann unterstützte die Positionierung des Bezirksamts, für Wohnungsbau vom Vorhabenträger einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fordern.

 

Rummelsburger Straße 100

Die Bauvoranfrage wurde negativ beantwortet. Das Vorhaben fügt sich nicht nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

 

Die Auswahl der Bau- und Planungsvorhaben vom März 2023, die vorgestellt werden, wurde um das Vorhaben Grafenauer Weg 38 ergänzt.

 

Ernst-Barlach-Straße 9

Ein Bauantrag eines privaten Eigentümers zur Errichtung eines 6-geschossigen Wohngebäudes mit 48 Mikroapartments und ohne Tiefgarage ist eingegangen. Die Abstandsflächen werden auf dem Grundstück nachgewiesen, so dass die Zustimmung eines Nachbarn nicht notwendig ist.

 

Landsberger Allee 296

Der Bauantrag eines privaten Eigentümers zur Errichtung eines Fahrradfachmarktes ist eingegangen.

 

Die Frage von Herrn Pohle, ob sich das Vorhaben hinsichtlich der Verkaufsfläche und des Sortiments in das Zentren- und Einzelhandelskonzept einfügt, beantwortete Herr Güttler-Lindemann mit der Information, dass die Widerspruchsbehörde das Vorhaben bezüglich der Nutzungsart für zulässig hält und es daher einen positiven Vorbescheid gibt.

 

Rhinstraße 137b

Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Gewerbe- und Bürogebäudes westlich eines bestehenden Bürogebäudes vor. Das Vorhaben wird nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) beurteilt.

 

Eine Nachfrage von Herrn Paulus beantwortete Herr Güttler-Lindemann mit der Information, dass östlich des Bestandsgebäudes eine Büronutzung genehmigungsfähig ist, westlich nicht.

 

Grafenauer Weg 38

Eingegangen ist eine Bauvoranfrage zum Neubau einer 3-zügigen Grundschule und einer Sporthalle mit 2 Hallenteilen. Zwei Varianten mit einem 3- oder 4-geschossigen Schulbaukörper sollen geprüft werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hält mit Bezug auf das Schulgebäude der Lew-Tolstoi-Schule beide Varianten für genehmigungsfähig nach § 34 BauGB. Die Zuwegung zum Baugrundstück soll über den Grafenauer Weg und die Zwieseler Straße erfolgen.

 

Herr Wolf fragte aufgrund der Anwesenheit von Herrn Schautes (Howoge), wie die Howoge mit Bauschäden durch den Bau der MUF umgehen möchte und ob sie in Kontakt mit den Anwohnenden steht. Herr Schautes wollte aufgrund der laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.

 

Frau Feige sagte, dass sie sich die Bauausführung schwierig vorstellt. Sie sagte Bauschäden an Gebäuden von Anwohnenden voraus.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AS-ÖSM_FM_Bauvorhaben Februar 2023_Prio (94 KB)      
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen