Auszug - Bebauungsplan 11-9b – Einstellung; Arbeitstitel: Konrad-Wolf-Straße 45/46
Das Bezirksamt verzichtete auf eine Vorstellung der Vorlage zur Kenntnisnahme.
In der Aussprache äußerten sich: − Herr Paulus, der nach einer Aussage des Grundstückeigentümers zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens fragte. − Herr Drewes, der fragte, wann eine Entwicklung im Plangebiet des Bebauungsplans 11-9a Weißenseer Weg 51‑52 stattfinden wird. − Herr Hudler, der fragte, ob das Grundstück Konrad-Wolf-Straße 45/46, nachdem die benachbarten Grundstücke entwickelt sind, nach § 34 BauGB bebaut werden kann. − Herr Krüger, der nach der Kommunikation zwischen den Vorhabenträgern und der Abhängigkeit von der Entwicklung des Sportforums fragte. − Herr Wolf, der nach Wegen, den Eigentümer des Sporthotels (B-Plan 11-9a) zum Abriss des Gebäudes zu bewegen, fragte.
Das Bezirksamt antwortete, dass: − sich die Zielstellung des privaten Eigentümers geändert hat. − der private Eigentümer des Grundstücks Weißenseer Weg 51-52 sich noch nicht sicher ist, wie er das Grundstück entwickeln möchte. − es sich bei der Beurteilbarkeit nach § 34 BauGB um Spekulation handelt und der vorhandene Gebäudebestand erst abgerissen werden müsste. − die im Plangebiet des Bebauungsplans 11-9a Weißenseer Weg 51-52 angedachte Wohnbebauung nicht von der angestrebten Nutzungsintensivierung des Sportforums betroffen ist. − es keine Wege gibt, den Eigentümer zum Abriss des ehem. Sporthotels zu bewegen. Es gab bereits Gespräche mit dem Eigentümer hierzu.
Der Ausschuss nahm die Drucksache zur Kenntnis. |
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