Auszug - Straßenbäume schützen - Gießen transparent koordinieren  

 
 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen
TOP: Ö 7.1
Gremium: Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 25.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0286/IX Straßenbäume schützen - Gießen transparent koordinieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeKlima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Hr. Kraus bringt den Antrag ein und weist darauf hin, dass mit Public Governance Informationen, die das Amt sowieso sammelt, Bürger:innen zur Beteiligung angeregt werden können. Auch Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg machen bei “Gieß den Kiez” mit und speisen ihre Infos ein und zwar mit dem Grünflächen-Informationssystem GRIS (automatische Schnittstelle zu Gieß-den-Kiez).

 

Fr. Heimerl unterstützt den Antrag grundsätzlich und verweist auf das Gießteam Friedrichsfelde, die mit einem Sachbearbeiter des SGA gesprochen haben. Das SGA kannte “Gieß den Kiez” gar nicht, sondern dokumentiert seine Arbeit in einer Excel-Tabelle. Das Gießteam würde sich über die Infos freuen. Privatpersonen könnten mit Baumgießen überfordert sein.

 

Hr. Ahrens kritisiert, dass das BA keine Infos zu Schnittstellen hat und stattdessen Verordnete die Verwaltungen abtelefonieren. Er sieht das Potenzial, Prozesse effizienter zu gestalten.

 

Hr. Haustein verweist auf den Änderungsantrag der CDU.

 

Hr. Kraus preist die gute Funktionsweise des Systems in Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Hr. BzStR Schaefer findet das Vorgehen anderer Bezirke schwierig auf Lichtenberg anzuwenden und prognostiziert eine hohe Fehlerquote durch Private und einen zu hohen Aufwand. Er weist Hr. Ahrens Beitrag zurück.

 

Hr. Kraus sieht keinen Sinn im Änderungsantrag der CDU.

 

Fr. Heimerl sieht ebenfalls keinen Mehrwert im CDU-Änderungsantrag. Es sollte aber konkretisiert werden, was das Care-Taker-Label bedeutet.

 

Fr. Witte stimmt Hr. Ahrens zu und findet den Antrag gut.

 

Hr. Roßmann ermuntert die CDU, den Änderungsantrag zusätzlich zum Ursprungsantrag einzubringen.

 

Hr. Heinecke findet das Anliegen nachvollziehbar, kritisiert aber den Antrag.

 

Hr. Haustein sieht zu viel Mehraufwand durch Nutzung zusätzlicher Plattform.

 

Fr. Kitzmann regt Kleine Anfrage an nach der technischen Ausstattung und Nutzung von GRIS in der Verwaltung.

 

Hr. Schultheiß befürchtet ebenfalls zusätzlichen Aufwand durch Datenbank.

 

Hr. Ahrens weist nochmals auf Potenzial der Modernisierung der Verwaltung hin.

 

Hr. Kraus weist darauf hin, dass der Änderungsantrag der CDU den gleichen Verwaltungsaufwand bedeutet wie der Ursprungsantrag der LINKEN. Er betont den Vorbildcharakter des Baumpflegeprojektes in Barcelona bei der Aktivierung von Bürger:innen durch die Verwaltung. Außerdem gibt es sogar eine Stelle für die GRIS-Bearbeitung in der Verwaltung.

 

Letztlich übernimmt der Ausschuss den Änderungsantrag der CDU in folgender Fassung:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der sozialraumorientierten Planungskoordination Projekte zu starten, durch welche Bäume im Rahmen der Online-Kampagne “Gieß den Kiez” (https://giessdenkiez.de) mit dem “Caretaker-Label” versehen werden.

Auch die durch das Bezirksamt gegossenen bzw. mit Gießringen oder Gießsäcken ausgestatteten Bäume sollen hier nach und nach eingepflegt werden. Für die mit dem Gießen der Pflanzen im öffentlichen Raum beschäftigten Bereiche des Bezirksamtes darf kein zusätzlicher Aufwand entstehen.

In diesem Rahmen soll die Stadtteilkoordination aktiv für das Gießen von Pflanzen im öffentlichen Raum werben und auf notwendige Bedarfe (bspw. benötigte Wassermengen) hinweisen.

 

Über diese Fassung wird abgestimmt: 9 / 0 / 2.

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme in geänderter Fassung.

 
 

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