Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.01.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
 
Wortprotokoll

BzStR Schaefer berichtet:
Kontrollen des Ordnungsamts

Das Bezirksamt bedankt sich bei den Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamts, die in der Pandemie nun seit vielen Monaten auch das Gesundheitsamt unterstützen. Dazu kommen die Aufgaben im Außendienst (Corona-Kontrollen) oft in Zusammenhang mit Gewerbekontrollen. Im Außendienst gibt es seit Monaten eine erfolgreiche und kollegiale Zusammenarbeit mit der Polizei in sog. Verbundeinsätzen.

Bereits seit 2020 werden wöchentlich Berichte über die Kontrollen des Ordnungsamts auf der Homepage des Bezirks veröffentlicht:

https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/corona/artikel.1064558.php

 

Fristgerecht wurde die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 13. Dezember 2021 beantwortet.

Thema: Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Da die Zuarbeit aus Lichtenberg dennoch keinen Eingang in die Antwort gefunden hat, diese aber auch für den Ausschuss bedeutsam ist, werden hier einige Fragen und Antworten übermittelt:

1. Wie viele Bußgeldverfahren wurden in Berlin im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz und den jeweils geltenden Verordnungen seit März 2020 eingeleitet und wie stellen sich die Erledigungen dar?

Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und den jeweils geltenden Verordnungen wurden seit März 2020 insgesamt 5111 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Für das Jahr 2021 sind geschätzt ca. 70 % der Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und den geltenden Verordnungen aufgrund von Bearbeitungsrückstau sowie Ratenzahlungen bzw. Gerichts- bzw. Erzwingungshaftverfahren noch nicht erledigt.

 

2. Was waren die zehn häufigsten Verstöße, aufgrund derer Bußgeld- und/oder Strafverfahren eingeleitet wurden?

2020:

1. Mund-Nase-Bedeckung in 2020  473

2. Kontaktbeschränkung - Unterkunft  229

3. Kontaktbeschränkung – Abstand  539

4. Vers./ Veranst. im öffentlichen Raum              141

5. Vers./ Veranst. privat    176

6. Betrieb einer Gastst. o.ä   18

7. Nichteinhaltung Hygieneregeln               112

8. Fehlendes Hygienekonzept   76

9. Fehlender Aushang    22

10. Fehlende Anwesenheitsdoku   32

 

2021:

1. Mund-Nase-Bedeckung in 2020  1128

2. Kontaktbeschränkung - Unterkunft  473

3. Kontaktbeschränkung – Aufenthalt mit anderen Personen 431

4. Kontaktbeschränkung – Abstand  866

5. Hygienekonzept – Nichtvorlage oder Nichteinhaltung 277

6. Private Zusammenkünfte- Durchführung 163

7. Private Zusammenkünfte- Teilnahme              164

8. Einreiseverordnung    45

9. Verzehr von Alkohol im öffentl. Raum              62

 

4. Wie hoch sind die kassenwirksamen Einnahmen aus Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit den in Frage 1 und 2 erfragten Verfahren?

Die kassenwirksamen Einnahmen im Zeitraum März 2020 - November 2021 auf Grund von Verstößen gegen die IfSV belaufen sich auf insgesamt 244.830,94 €. 

 

Fußgängertunnel Ostkreuz / Marktstraße

Das Bezirksamt hat bei diesem provisorischen Zugang zum Ostkreuz keine Zuständigkeit und sieht daher auch keine Möglichkeit, dort Schilder auf Kosten des Bezirksamts zu errichten. Die Beschilderung müsste demzufolge entweder von der Deutschen Bahn kommen und/oder der Grün Berlin GmbH, da sie auch die Planung und den Umbau des Ostkreuzes betreuen. Das Bezirksamt hat darum gebeten und dieses Anliegen deutlich gemacht.

 

RVA Karlshorster Straße - 2. Bauabschnitt

Der Abschlusstermin Dezember 2021 konnte aufgrund deutlich umfangreicherer Leitungsarbeiten leider nicht gehalten werden. Der neue Endtermin ist der 29.04.2022.

Zusätzlich zu den Leitungsverwaltungen ITDZ, Versatel und Stromnetz wollten die Berliner Wasserbetriebe eine neue Trinkwasserleitung auf der gesamten Strecke verlegen.

Verspäteter Baubeginn der Berliner Wasser Betriebe (22.09.21 - Bauende 30.11.2021).

Zwischenzeitlich haben die anderen Leitungsverwaltungen mögliche Freiräume für den Einbau ihrer Leitungen genutzt (Fertigstellung 20.12.2021).

Schwierigkeiten gab es bei der Standortfindung für einen Gemeinschaftsmast (Licht-/Ampelmast) an der Hauptstraße aufgrund des belegten Untergrundes mit alten Fundamenten und verschiedener Medienträgern.

 

Lindenberger Straße

Die Lindenberger Straße, mit ihren raumprägenden Pappeln links und rechts der Fahrbahn, ist eine der wichtigen Ausfallstraßen nach Brandenburg. Die Pappeln sind überwiegend in privatem Grundbesitz, auch wenn sie als öffentliche Straßen(begleitende)bäume erscheinen. Seit Jahren sind die Bäume abgängig und der Umgang mit ihnen, vor allem im Kontext der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht, stellt eine Herausforderung dar. Damit die Straße nicht vollständig und für längere Zeit gesperrt werden muss, sind Fällungen unumgänglich. Da es sich um private Bäume handelt, kam neben dem SGA auch das UmNat ins Spiel. Zur Fällung genehmigt sind insgesamt 294 Bäume von denen 193 aufgrund von Altersabgang/ mangelnder Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Diese werden ersatzlos gefällt. Die übrigen 101 Bäume werden aufgrund der Freistellung von benachbarten Bäumen und/oder wegen der nicht arttypischen Entwicklungsmöglichkeit. Diese sind mit der Auflage des ökologischen Ausgleiches (Ersatzpflanzungen 189 Bäume) genehmigt.

Am Ende und am Anfang der Lindenberger Straße wurden bereits kleine Informationsschilder aufgestellt. Wann gefällt wird, ist noch nicht bekannt. Letzter Stand war, dass der Eigentümer die Maßnahmen an eine Firma beauftragt hat. Nach Rücksprache mit dem Antragssteller hat dieser bereits Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde (SGA) aufgenommen bzgl. einer Genehmigung für die temporäre Sperrung einer Fahrbahnseite mit einer Ampelschaltung. Dies wurde wohl durch die Straßenverkehrsbörde aus verschiedenen Gründen nicht für sinnvoll erachtet, da zusätzlich die Verkehrslenkung Berlin involviert werden müsste (zeitlicher Verzug) und eine Vollsperrung mit geänderter Verkehrslenkung schneller und sinnvoller wäre.

 

Heldbock-Eiche Verkehrsinsel Neuwieder Straße:

Lichtenberg verfügt über eines der wenigen Vorkommen (ca. 3) des Großen Eichenheldbockes in Berlin. Bei dem Käfer handelt es sich um eine streng geschützte Art (FFH-Richtlinie), deren Vorkommen europaweit sehr selten ist.

Die betroffene Eiche ist ein Brutbaum des Eichenheldbockes in dem die Larven ihren mehrere Jahre andauernden Entwicklungszyklus vollziehen. Die betroffenen Eichen müssen sonnenexponiert stehen und müssen in ihrer Vitalität bereits eingeschränkt sein. Diese Eiche wächst auf einer Mittelinsel der Neuwieder Straße. Dem Straßen- und Grünflächenamt liegt ein Gutachten (Bohrwiderstandsmessung) vor, in dem der Baum als nicht verkehrssicher eingeschätzt wurde, wodurch dieser gefällt werden sollte. Artenschutzrechtlich ist jedoch die Prüfung von Maßnahmen zum Erhalt zwingend erforderlich und es bedarf einer Genehmigung des Umwelt- und Naturschutzamtes zur Beseitigung des Baumes. Ein Umsetzen des gesamten Baumes ist nicht möglich, da der Entwicklungszyklus der Larven nur in lebenden Bäumen abgeschlossen werden kann. Das Umwelt- und Naturschutz recherchierte nach Möglichkeiten, die einen Erhalt des Baumes und gleichzeitig die Gewährleistung der Verkehrssicherheit ermöglichen.

Als einzig umzusetzende Alternative stellte sich die Sicherung des Baumes mittels Carbonstäben (als Exoskelett) dar. Aufgrund der guten Eigenschaften der Carbonstäbe sind diese in ihrem Durchmesser sehr klein und können mittels Punktfundamenten im Boden verankert werden. Im Vorfeld wurde ein neues Gutachten (Zugversuch) durch UmNat beauftragt, um die Lasten für die Carbonstäbe abschätzen zu können und diese bestätigte die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes. Eine Sicherung des Baumes ist aus verschiedensten Gründen trotzdem empfehlenswert. Ohne eine Sicherung ergeben sich kürzere Kontrollintervalle und Durchführung von weiteren kostenintensiven Zugversuchen (alle 3 – 4 Jahre; ca. 1.250 €). Des Weiteren wurde dieses Verfahren, aufgrund ihrer Neuartigkeit, deutschlandweit erst sehr selten angewandt. Lichtenberg wäre der 1. Berliner Bezirk, der dieses Verfahren nutzt und Teil der Forschung dieses innovativen Verfahrens zur Sicherung von alten artenschutzrelevanten Bäumen.

Derzeitig wartet UmNat auf eine Rückmeldung des Planungsbüros wie der weitere Ablauf bzw. die Feinplanung für die erforderlichen Fundamente (Volumen und Tiefe) für die Carbonstäbe ist.

 

Am Ende des Berichtes von BA regt Frau Zimmer (DIE LINKE) an, dass der Bericht des BA schon vor der Sitzung an die Ausschussmitglieder versandt werden soll.

Der BzStR Schaefer wird dies prüfen.

 

Ausdruck vom: 23.02.2022

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