Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-94 VE – Planreife; Arbeitstitel: westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache beschlossen. Beschluss:
Für die beantragten Vorhaben „Errichtung Wohngebäude mit 130 WE (Baufeld Nord)“ auf dem Grundstück Ferdinand-Schultze-Straße 47 und „Errichtung Wohngebäude mit 248 WE (Baufeld Süd)“ auf dem Grundstück Ferdinand-Schultze-Straße 33 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-94 VE liegen die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife), vorbehaltlich der Rechtsprüfung und Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung sowie vorbehaltlich des Nachweises der gemäß Durchführungsvertrag notwendigen Bürgschaften, vor.
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