Drucksache - DS/1094/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:
Für die beantragten Vorhaben „Errichtung Wohngebäude mit 130 WE (Baufeld Nord)“ auf dem Grundstück Ferdinand-Schultze-Straße 47 und „Errichtung Wohngebäude mit 248 WE (Baufeld Süd)“ auf dem Grundstück Ferdinand-Schultze-Straße 33 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-94 VE liegen die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife), vorbehaltlich der Rechtsprüfung und Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung sowie vorbehaltlich des Nachweises der gemäß Durchführungsvertrag notwendigen Bürgschaften, vor.
Begründung:Der Beschluss der Planreife für das beantragte Vorhaben durch das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung ist eine notwendige Voraussetzung zur Genehmigung des beantragten Vorhabens vor Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Über die Absicht von § 33 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens „Errichtung einer Wohnbebauung“ während der Planaufstellung (Planreifeerklärung) Gebrauch zu machen, ist die zuständige Senatsverwaltung zu unterrichten.
Die dringliche Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung ist auf Grund des bestehenden Wohnungsbaupotentials und der geplanten zügigen Umsetzung des Vorhabens sowie der Notwendigkeit der Errichtung einer Kindertagesstätte zwingend erforderlich.
Anlage: Vermerk zur Planreife
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |