Auszug - Planungssicherheit für das Gewerbegebiet Herzbergstraße
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Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht: - Die in der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße vorgenommene Grobgliederung des Gebietes (vergleiche Grafik Anlage 1 aus DS/0969/VII, Seite 8) nach Nutzungen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen 11-200 ff. zu untersetzen und für die kleinteiligen Gebiete (GE, GEEpB, GEEpB erweitert) jeweils Flächen/grundstückskonkret festzuschreiben. In den Bebauungsplänen ist auszuweisen, welche vorhandenen Nutzungen dauerhaften Bestandsschutz genießen.
- Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, Bebauungspläne, die für das Plangebiet bereits aufgestellt bzw. noch in Bearbeitung sind, auf deren Aktualität und Übereinstimmung mit den Zielen der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße zu überprüfen. Im Ergebnis ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Information über vorgesehene Änderungen der Ziele und Geltungsbereiche bzw. Einstellungen von B-Planverfahren zur Entscheidung vorzulegen.
- Über die Umsetzung der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße sind der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen vierteljährlich zu informieren.
Das Anliegen der DS/0531/VIII wird als erledigt erklärt.
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