Auszug - Bebauung von Innenhöfen in der Großsiedlung
Es liegt eine Stellungnahme des Hauptausschusses vor: „Der Hauptausschuss interpretiert den Antrag im Rahmen der personellen Ressourcen und sieht keine besonderen personellen Mehraufwendungen, weshalb eine personelle bzw. finanzielle Stellungnahme für nicht erforderlich gesehen wird.“ Herr Fahrenberg erkundigt sich, nach den Rechtsfolgen einer Begrenzung des Maßes der Bebauung. Das BA antwortet, ggf. würden Entschädigungszahlungen wegen Abwertungen des Grundstücks fällig. Frau Feige beantragt die Streichung des zweiten Satzes. Abstimmung: 6 für die Streichung. Abstimmung über die Annahme in geänderter Fassung: 7/4/0
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