Auszug - Bebauungsplan 11-54 - erneute öffentliche Auslegung Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben  

 
 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 02.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1991/VII Bebauungsplan 11-54 - erneute öffentliche Auslegung
Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Güttler-Lindemann stellt den B-Plan vor. Es handelt sich um einen ehemaligen Schulstandort, auf dem jetzt Einfamilienhäuser entstanden sind. 2014 wurde die Planreife beschlossen. Im Nachgang wurde das Fahrrecht eingeschränkt und eine Grünfläche am westlichen Ende aus der Planung herausgenommen. Herr Petermann erkundigt sich danach, ob in B-Plänen eine Mindestbauhöhe festgelegt werden kann. Dies ist möglich, allerdings handelt es sich dabei um ein Baugebot, so dass das BA u.U. für entstehende Mehrkosten aufkommen müsste.

Frau van der Wall erkundigt sich nach Planungen für einen Kitastandort und Regelungen für Bauhöhen in benachbarten B-Plan-Gebieten. Herr Güttler-Lindemann antwortet, dass das BA ein Entwicklungskonzept für soziale Infrastruktur erarbeitet, Termin ca. Ende 2016. Das Problem sind die nicht zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen; das betrifft den gesamten Bezirk. Bebauungspläne sollen die Ausnutzung der Grundstücke sichern, allerdings gab es bis etwa 2011/12 in Berlin keine Nachfrage nach Geschosswohnungsbau.

Abstimmung: 12/0/0

 
 

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