Auszug - Rederecht in den Ausschüssen für den Beirat für Menschen mit Behinderung und Formulierungsvorschlag des Vorstehers  

 
 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3.1
Gremium: Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 28.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1517/VII Rederecht in den Ausschüssen für den Beirat für Menschen mit Behinderung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Hr. Wolff (SPD) bittet darum, dass die Drucksache in der vorliegenden Fassung der ursprünglichen Beschlussempfehlung beschlossen wird.

 

Im Rahmen der Aussprache äußern sich Hr. Clucas (Bündnis 90/Die Grünen), Hr. Hoffmann (CDU), Fr. Nöthlich (SPD), Hr. Sellmann (Bürgerdeputierter CDU), Fr. Görsdorf (DIE LINKE.), Fr. Baumann (Bürgerdeputierte DIE LINKE.), Fr. Feige (SPD) und Hr. Hofmann (Bürgerdeputierter DIE LINKE.).

 

Der Ausschuss beschließt der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) folgende Änderungen an § 61 der Geschäftsordnung der BVV zu empfehlen:

 

1. Der Paragraph erhält eine neue Überschrift: „Bezirkliche Seniorenvertretung und bezirkliche Beiräte“.

 

2. Es wird ein neuer Absatz 3 eingefügt: „Vom Bezirksamt oder der Bezirksverordnetenversammlung berufene Beiräte erhalten in den Ausschüssen der BVV nach Maßgabe von § 9 Abs. 4 BezVG Rederecht.“

 

Die Absätze 1 und 2 des § 61 bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis: 9/0/2

 

Ausdruck vom: 19.11.2015

Seite: 1/1

 

 
 

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