Drucksache - DS/1517/VII
Der Ausschuss Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1517/VII in folgender geänderter Fassung:
Die Überschrift des § 61 GO wird geändert:
NEU: "Bezirkliche Seniorenvertretung und bezirkliche Beiräte"
NEU: Hinzugefügt wird Absatz 3: Vom Bezirksamt oder der BVV berufene Beiräte erhalten in den Ausschüssen der BVV nach Maßgabe von § 9 Abs. 4 BezVG Rederecht.
Begründung: Der Ausschuss kam nach intensiver erneuter Diskussion zur Auffassung das Interesse an einer öffentlichen Mitwirkung von Beteiligten zu ermöglichen. Die kritische Stellungnahme der Seniorenvertretung wurde durch den Ausschuss gewürdigt.
Text der ursprünglichen Beschlussempfehlung: Neufassung des § 61: Bezirkliche Seniorenvertretung und Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung
(1) Die BVV ist Ansprechpartnerin der bezirklichen Seniorenvertretung des Bezirksbeirats von und für Menschen mit Behinderung und arbeitet mit ihnen zusammen. Die bezirkliche Seniorenvertretung sowie der Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung erhalten Einladungen sowie Drucksachen der BVV-Sitzungen. (2) Die bezirkliche Seniorenvertretung wirkt bei der Fortschreibung des „Bezirklichen Handlungskonzepts für Seniorinnen und Senioren des Bezirks Lichtenberg“ mit und hat dazu nach Maßgabe von § 9 Abs. 4 BezVG in den Ausschüssen der BVV Rederecht. (3) Der Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung erhält in den Ausschüssen der BVV Rederecht.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 2
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