Auszug - Sichere Ein- und Ausfahrtregelung beim Einkaufszentrum Alfred-Kowalke-Straße
BzStR Dr. Prüfer informiert, dass das Bezirksamt nicht mit dem Eigentümer gesprochen hat. Die Genehmigung für die vorhandenen Ein- und Ausfahrten sei seinerzeit durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt worden und jetzt sei die VLB zuständig. Herr Behrendt, Straßenverkehrsbehörde: Die Verkehrsregelung für private Grundstücke macht die VLB Berlin, nur sie können einem Grundstückseigner Auflagen erteilen. Er sieht keine Probleme, die sich von dem in Berlin üblichen Konflikten an Ein- und Ausfahrten immer ergäben, unterscheiden.
Herr Wolf und Frau Müller sehen das nicht als Gefahrenstelle, man hätte zum Gehweg noch genügend Platz, um eine gute Übersicht zu haben, auch befragte dritte Personen hätten das nicht als Gefahr gesehen. Abstimmung: 6/1/4 |
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