Auszug - Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu Bezirksverordnetenversammlungen ermöglichen
Der Ausschuss für Integration verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.
Wortmeldungen lagen nicht vor.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Bezirksverordneten der NPD zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Partizipationsmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Menschen mit Migrations-hintergrund (auch aus Drittstaaten) am gesellschaftlichen Leben durch geeignete Maßnahmen, u. a. durch Bundesratsinitiativen für kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige, zu verbessern. |
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