Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
2. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 20.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Bürgermeister, Herr Geisel berichtet:

Der Bürgermeister, Herr Geisel berichtet:

                           

1.               Eröffnung eines Nachbarschaftshauses in der Ribnitzer Str. 1 am 23.9.2011.

2.               Am 30.11.2011 fand eine Fachrunde mit den Vertretern der STZ statt.

 

Ergebnisse:                                         

Die Verantwortung für die Stadtteilzentren liegt ab 01.12.11 bei dem Bezirksbürgermeister, Herrn Geisel bzw. Steuerungsdienst – neue Bezeichnungen, sozialräumliche Planungskommission und Gebietsmanagerinnen.

 

Die Bescheide für Zuwendungsmittel ergehen an die STZ wie immer in der ersten Woche des Monats Januar 2012, so dass die Finanzierung der STZ gesichert ist.

Festlegungen für gemeinsame Arbeit.

 

3.                             Am 12.12.11 fand die Trägerversammlung des Jobcentrums Lichtenberg statt.

Frau Kerstin Beurich wurde als Vorsitzende der Trägerversammlung und Herr Wilfried Nünthel als ihren Stellvertreter gewählt.

Die Arbeit des Kundenreaktionsmanagements wurde als positiv bewertet.

Eingangszone – auf Initiative der Vorsitzenden dieses Ausschusses wurde über die Wiedereinführung von Eingangsbestätigung der abgegebenen Unterlagen diskutiert.              Der Geschäftsführer des Jobcenters Lichtenberg erläutert, dass dafür zwei Arbeitskräfte nötig sind, die er leider nicht hat.

Vorschlag des Jobcenters Lichtenberg - alle Besucher werden täglich registriert und diese Registrierung gilt auch als Eingangsbestätigung. Bei Problemen in Bezug auf verlorene Unterlagen wird zugunsten der Kunden des Jobcenters entschieden. Verfahrensweise muss nochschriftlich festgelegt werden.

Die Arbeit der Widerspruchsstelle hat sich deutlich verbessert.

4. Beim Wohngeld konnte die Bearbeitungsdauer auf sechs Wochen gesenkt werden

Es folgte eine Diskussion.             

 

 


 

 
 

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